Sitzung: 28.03.2023 GHR/003/2023
Die Gemeinde Hohenroth befindet sich nach wie vor in einer
Haushaltskonsolidierung. Sie ist daher angehalten, regelmäßig Gebühren- und
Kostenanpassungen vorzunehmen, um etwaige Defizite zu vermeiden bzw. diese so
gering wie nur möglich zu halten.
Die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen nehmen – sowohl im Bereich
Betreuung als auch im Bereich Verpflegung – einen erheblichen Posten im
Gemeindehaushalt ein und weisen über die vergangenen Jahre durchweg defizitäre
Ergebnisse aus. Aus diesem Grund hat der Kindergartenausschuss in seiner
Sitzung am 08.03.2023 über Anpassungen zum neuen Betreuungsjahr beraten und beschlossen,
dem Gemeinderat folgende Gebühren- und Kostenfestsetzungen mit Wirkung ab
01.09.2023 vorzuschlagen:
Benutzungsgebühren
Aufgrund der angespannten Haushaltssituation, damit Lohn- und
Betriebskostensteigerungen Rechnung getragen wird und, um nach mehreren Jahren
keine deutlichen Anpassungen vornehmen zu müssen, wurde seitens der Verwaltung
eine moderate Erhöhung der Gebühren angeregt. Hierbei sollte auch die
Empfehlung des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
berücksichtigt werden, die Gebühren so zu staffeln, dass ausgehend von der
Buchungszeitkategorie 3 – 4 Stunden eine Steigerung von mindestens 10 % zur nächsthöheren
Buchungszeitkategorie vorhanden ist.
·
Krippenbereich:
Buchungszeit pro
Tag |
Gebührensatz bisher |
Gebührensatz neu |
über 3 bis 4
Stunden |
180,00 € |
180,00 € |
über 4 bis 5
Stunden |
190,00 € |
194,00 € |
über 5 bis 6
Stunden |
200,00 € |
208,00 € |
über 6 bis 7
Stunden |
210,00 € |
222,00 € |
über 7 bis 8
Stunden |
220,00 € |
236,00 € |
über 8 bis 9
Stunden |
230,00 € |
250,00 € |
·
Regelbereich:
Buchungszeit pro
Tag |
Gebührensatz bisher |
Gebührensatz neu |
über 3 bis 4
Stunden |
140,00 € |
140,00 € |
über 4 bis 5
Stunden |
150,00 € |
154,00 € |
über 5 bis 6
Stunden |
160,00 € |
168,00 € |
über 6 bis 7
Stunden |
170,00 € |
182,00 € |
über 7 bis 8
Stunden |
180,00 € |
196,00 € |
über 8 bis 9
Stunden |
190,00 € |
210,00 € |
Darüber hinaus wurde von Seiten der Verwaltung angesichts der
erheblichen Preissteigerungen im Lebensmittelsektor eine Anpassung der
Verpflegungskosten nahe gelegt. Die Gemeinde Hohenroth bietet im Gegensatz zu
vergleichbaren Einrichtungen im Umkreis im Sinne der gesunden Ernährung der
Kinder und des bewussten Umgangs mit Lebensmitteln durch eigenes Personal
zubereitete Verpflegung an, bei der besonderer Wert auf Qualität, Regionalität
und Ökologie gelegt wird. Diese Faktoren müssen entsprechend Berücksichtigung
bei der Preisgestaltung finden. Andernorts liegen Verpflegungskosten bereits
(z. T. deutlich) über den Kosten der Gemeinde Hohenroth, wobei dort lediglich
Cateringverpflegung angeboten wird.
Bistropauschale
In den o. g.
Benutzungsgebühren ist jeweils ein Beitrag für Getränke, Obst und Gemüse sowie
ein Spiel- und Materialgeld enthalten. Die Regelkinder in Hohenroth erhalten
darüber hinaus eine Bistroverpflegung in Form von Frühstück und
Nachmittagssnack. Mit Fertigstellung der Einrichtungserweiterung in Windshausen
sollen auch die Regelkinder dort entsprechend verpflegt werden. Hierfür wurde
bisher eine Pauschale in Höhe von 20,00 € pro Monat verlangt.
Die Verpflegungspauschale
für das Bistro soll neu auf 25,00 € pro Monat festgelegt werden.
Mittagessenskosten
Neben der o. g. standardmäßig zur Verfügung gestellten Verpflegung, kann
täglich wahlweise ein vollwertiges Mittagessen in Anspruch genommen werden. Die
Kosten hierfür betrugen bisher im Krippenbereich 3,00 € je Essen pro Kind und
im Regelbereich 3,20 € je Essen pro Kind.
Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Mittagessens sollen neu
betragen
· im Krippenbereich: 3,20 € je Essen pro Kind,
· im Regelbereich: 3,50 € je Essen pro Kind.
Die Gebühren- und Kostenanpassungen sind im Einzelnen dem beigefügten
Satzungsentwurf zu entnehmen.
Der Gemeinderat ist für den Neuerlass der Satzung zuständig (Art. 32
Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 GO).
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der dem Protokoll als Entwurf
beigefügten Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde
Hohenroth (Kindertageseinrichtungengebührensatzung – KitaGebS). Die Satzung
tritt mit Wirkung zum 01.09.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Kindertageseinrichtungengebührensatzung vom 09.05.2022 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |