Die Gemeinde Hohenroth befindet sich nach wie vor in einer Haushaltskonsolidierung. Sie ist daher angehalten, regelmäßig Gebühren- und Kostenanpassungen vorzunehmen, um etwaige Defizite zu vermeiden bzw. diese so gering wie nur möglich zu halten.

 

Die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen nehmen – sowohl im Bereich Betreuung als auch im Bereich Verpflegung – einen erheblichen Posten im Gemeindehaushalt ein und weisen über die vergangenen Jahre durchweg defizitäre Ergebnisse aus. Aus diesem Grund hat der Kindergartenausschuss in seiner Sitzung am 08.03.2023 über Anpassungen zum neuen Betreuungsjahr beraten und beschlossen, dem Gemeinderat folgende Gebühren- und Kostenfestsetzungen mit Wirkung ab 01.09.2023 vorzuschlagen:

 

Benutzungsgebühren

 

Aufgrund der angespannten Haushaltssituation, damit Lohn- und Betriebskostensteigerungen Rechnung getragen wird und, um nach mehreren Jahren keine deutlichen Anpassungen vornehmen zu müssen, wurde seitens der Verwaltung eine moderate Erhöhung der Gebühren angeregt. Hierbei sollte auch die Empfehlung des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales berücksichtigt werden, die Gebühren so zu staffeln, dass ausgehend von der Buchungszeitkategorie 3 – 4 Stunden eine Steigerung von mindestens 10 % zur nächsthöheren Buchungszeitkategorie vorhanden ist.

 

·         Krippenbereich:

 

Buchungszeit pro Tag

Gebührensatz

bisher

Gebührensatz

neu

über 3 bis 4 Stunden

180,00 €

180,00 €

über 4 bis 5 Stunden

190,00 €

194,00 €

über 5 bis 6 Stunden

200,00 €

208,00 €

über 6 bis 7 Stunden

210,00 €

222,00 €

über 7 bis 8 Stunden

220,00 €

236,00 €

über 8 bis 9 Stunden

230,00 €

250,00 €

 

·         Regelbereich:

 

Buchungszeit pro Tag

Gebührensatz

bisher

Gebührensatz

neu

über 3 bis 4 Stunden

140,00 €

140,00 €

über 4 bis 5 Stunden

150,00 €

154,00 €

über 5 bis 6 Stunden

160,00 €

168,00 €

über 6 bis 7 Stunden

170,00 €

182,00 €

über 7 bis 8 Stunden

180,00 €

196,00 €

über 8 bis 9 Stunden

190,00 €

210,00 €

 

Darüber hinaus wurde von Seiten der Verwaltung angesichts der erheblichen Preissteigerungen im Lebensmittelsektor eine Anpassung der Verpflegungskosten nahe gelegt. Die Gemeinde Hohenroth bietet im Gegensatz zu vergleichbaren Einrichtungen im Umkreis im Sinne der gesunden Ernährung der Kinder und des bewussten Umgangs mit Lebensmitteln durch eigenes Personal zubereitete Verpflegung an, bei der besonderer Wert auf Qualität, Regionalität und Ökologie gelegt wird. Diese Faktoren müssen entsprechend Berücksichtigung bei der Preisgestaltung finden. Andernorts liegen Verpflegungskosten bereits (z. T. deutlich) über den Kosten der Gemeinde Hohenroth, wobei dort lediglich Cateringverpflegung angeboten wird.

 

Bistropauschale

 

In den o. g. Benutzungsgebühren ist jeweils ein Beitrag für Getränke, Obst und Gemüse sowie ein Spiel- und Materialgeld enthalten. Die Regelkinder in Hohenroth erhalten darüber hinaus eine Bistroverpflegung in Form von Frühstück und Nachmittagssnack. Mit Fertigstellung der Einrichtungserweiterung in Windshausen sollen auch die Regelkinder dort entsprechend verpflegt werden. Hierfür wurde bisher eine Pauschale in Höhe von 20,00 € pro Monat verlangt.

 

Die Verpflegungspauschale für das Bistro soll neu auf 25,00 € pro Monat festgelegt werden.

 

Mittagessenskosten

 

Neben der o. g. standardmäßig zur Verfügung gestellten Verpflegung, kann täglich wahlweise ein vollwertiges Mittagessen in Anspruch genommen werden. Die Kosten hierfür betrugen bisher im Krippenbereich 3,00 € je Essen pro Kind und im Regelbereich 3,20 € je Essen pro Kind.

 

Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Mittagessens sollen neu betragen

 

·         im Krippenbereich:            3,20 € je Essen pro Kind,

·         im Regelbereich:               3,50 € je Essen pro Kind.

 

Die Gebühren- und Kostenanpassungen sind im Einzelnen dem beigefügten Satzungsentwurf zu entnehmen.

 

Der Gemeinderat ist für den Neuerlass der Satzung zuständig (Art. 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 GO).


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der dem Protokoll als Entwurf beigefügten Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hohenroth (Kindertageseinrichtungengebührensatzung – KitaGebS). Die Satzung tritt mit Wirkung zum 01.09.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kindertageseinrichtungengebührensatzung vom 09.05.2022 außer Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13