Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat am 27.07.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes "Westlich des Lebenhaner Weges / 2. Erschließungsabschnitt“ in der Fassung vom 27.07.2023 mit Begründung, Umweltbericht sowie den dazugehörigen Gutachten gebilligt.

 

Die Bauleitplanung benachbarter Gemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) untereinander abzustimmen.

 

Mit E-Mail vom 21.03.2024 wurde die Gemeinde Hohenroth gebeten, im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, Stellung zu den vorgelegten Planungsunterlagen zu nehmen.

 

Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale beabsichtigt im Stadtteil Brendlorenzen das bestehende Wohnbaugebiet „Westlich des Lebenhaner Weges“ um ca. 4,9 ha zu erweitern. Weiterhin ist im Rahmen diese Erweiterung geplant, die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte (Ersatzbau) zu schaffen.

 

Im Übrigen wird auf die als Anlage beiliegenden Planunterlagen verwiesen.

 

Lage des Plangebietes innerhalb der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Bebauungsplan „Westlich des Lebenhaner Weges“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Im Rahmen des Abstimmungsgebotes hat die planende Gemeinde auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Nachbargemeinde Rücksicht zu nehmen. Hierbei sind „nur“ städtebaulich relevante Beziehungen und Auswirkungen abstimmungspflichtig. Dies könnte z.B. dann der Fall sein, wenn das Vorhaben der planenden Gemeinde in der Nachbargemeinde ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zur Folge hat.

 

Nicht abstimmungsrelevant sind solche Aspekte, welche in der Regel durch Fachbehörden vorgebracht werden. Dies sind z. B. naturschutzfachliche Vorgaben, regionalplanerische Vorgaben, Belange der Wasserwirtschaft oder der Landwirtschaft.

 

Nach Sichtung der Planunterlagen durch die Verwaltung, können keine negativen Auswirkungen auf die der Gemeinde Hohenroth betreffenden städtebaulichen Ordnung und Entwicklung festgestellt werden.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Planungen der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale zur Kenntnis. Nachdem durch die vorgelegten Planungen keine negativen städtebaulichen Auswirkungen für die Gemeinde Hohenroth erkennbar sind, werden keine Hinweise oder Einwendungen vorgebracht.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

17