Sitzung: 16.04.2024 GHR/004/2024
Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat am 27.07.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes "Westlich des Lebenhaner
Weges / 2. Erschließungsabschnitt“ in der Fassung vom 27.07.2023 mit
Begründung, Umweltbericht sowie den dazugehörigen Gutachten gebilligt.
Die Bauleitplanung benachbarter Gemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) untereinander abzustimmen.
Mit E-Mail vom 21.03.2024 wurde die Gemeinde Hohenroth gebeten, im
Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, Stellung zu den
vorgelegten Planungsunterlagen zu nehmen.
Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale beabsichtigt im Stadtteil
Brendlorenzen das bestehende Wohnbaugebiet „Westlich des Lebenhaner Weges“ um
ca. 4,9 ha zu erweitern. Weiterhin ist im Rahmen diese Erweiterung geplant, die
baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte
(Ersatzbau) zu schaffen.
Im Übrigen wird auf die als Anlage beiliegenden Planunterlagen
verwiesen.
Lage des Plangebietes innerhalb der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale

Bebauungsplan „Westlich des Lebenhaner Weges“

Im Rahmen des Abstimmungsgebotes hat die planende Gemeinde auf die
städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Nachbargemeinde Rücksicht zu nehmen.
Hierbei sind „nur“ städtebaulich relevante Beziehungen und Auswirkungen
abstimmungspflichtig. Dies könnte z.B. dann der Fall sein, wenn das Vorhaben
der planenden Gemeinde in der Nachbargemeinde ein erhöhtes Verkehrsaufkommen
zur Folge hat.
Nicht abstimmungsrelevant sind solche Aspekte, welche in der Regel durch
Fachbehörden vorgebracht werden. Dies sind z. B. naturschutzfachliche Vorgaben,
regionalplanerische Vorgaben, Belange der Wasserwirtschaft oder der
Landwirtschaft.
Nach Sichtung der Planunterlagen durch die Verwaltung, können keine
negativen Auswirkungen auf die der Gemeinde Hohenroth betreffenden
städtebaulichen Ordnung und Entwicklung festgestellt werden.
Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Planungen der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale
zur Kenntnis. Nachdem durch die vorgelegten Planungen keine negativen
städtebaulichen Auswirkungen für die Gemeinde Hohenroth erkennbar sind, werden
keine Hinweise oder Einwendungen vorgebracht.
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
17 |
