Der Haushaltsentwurf sowie der Entwurf der Finanzplanung bis 2027 wurden durch die Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale in Abstimmung mit dem Ersten Bürgermeister auf Grundlage der (Vor-)Beratungen des Gemeinderates und des Finanzausschusses erstellt.

 

Die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplanes 2024 – inkl. Stellenplan und Finanzplanung – im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, die Investitionsplanung, die Entwicklung der freien Finanzspanne sowie die Schulden- und Rücklagenentwicklung werden dem Gemeinderat auch mit Hilfe des Vorberichts (inkl. Anlagen) erläutert.

 

 

Der vorliegende Haushalt beinhaltet dabei einen Kompromiss aus den priorisierten Vorhaben und den verfügbaren Mitteln.

Die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist – wenngleich der Haushalt auch in den kommenden Jahren ohne neuerliche Kreditaufnahme (außer Haushaltseinnahmeresten i. H. v. 234 T€) auskommen sollte – angesichts höherer Verschuldung, unterschrittener Mindestzuführung sowie geringer freier Finanzspanne als gefährdet zu bezeichnen.

Nicht nur daher sind der Konsolidierungskurs konsequent fortzuführen und äußerste Einnahmen-/Ausgabendisziplin walten zu lassen.

 

 

Die Haushaltssatzung 2024, die Finanzplanung und der Stellenplan werden vom Gemeinderat wie folgt (separat) beschlossen:


Beschluss 1 – Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2024:

 

Der Gemeinderat Hohenroth setzt die Einzelansätze des Haushaltsplanes 2024 in der vorgelegten Fassung fest und billigt die Haushaltssatzung.

 

Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 8.616.900 € und der Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 1.345.600 € ausgeglichen ab.

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer (A wie auch B) 450 v. H.; Gewerbesteuer 400 v. H.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

 

Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:               14        Mitgliederanzahl:         17       

Nein-Stimmen:            0          Anwesend:                  14

 

 

 

Beschluss 2 – Stellenplan 2024:

 

Dem Stellenplan als Bestandteil des Haushaltsplanes 2024 wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:               14        Mitgliederanzahl:         17

Nein-Stimmen:            0          Anwesend:                  14

 

 

 

Beschluss 3 – Finanzplanung bis 2027:

 

Der Finanzplanung bis 2027 – mit dem entsprechenden Investitionsprogramm – als Anlage zum Haushaltsplan 2024 wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14

 

Herr Erster Bürgermeister Straub informiert den Gemeinderat über die Erneuerung des Wasserrechts, weil dieses ausgelaufen ist. Hierbei werden alle drei Brunnen in Windshausen überprüft und die Entnahme der Wassermengen festgestellt. Einer der Brunnen muss gegebenenfalls erneuert werden, je nachdem wie sich die Schutzzonen entwickeln. Die Erneuerung des Brunnens soll nach Möglichkeit im Vorfeld bei den Wassergebühren einkalkuliert werden.