Sitzung: 16.04.2024 GHR/004/2024
Der Haushaltsentwurf sowie der Entwurf der Finanzplanung bis 2027 wurden
durch die Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale in
Abstimmung mit dem Ersten Bürgermeister auf Grundlage der (Vor-)Beratungen des
Gemeinderates und des Finanzausschusses erstellt.
Die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplanes
2024 – inkl. Stellenplan und Finanzplanung – im Verwaltungs- und
Vermögenshaushalt, die Investitionsplanung, die Entwicklung der freien
Finanzspanne sowie die Schulden- und Rücklagenentwicklung werden dem
Gemeinderat auch mit Hilfe des Vorberichts (inkl. Anlagen) erläutert.
Der vorliegende Haushalt beinhaltet dabei einen Kompromiss aus den
priorisierten Vorhaben und den verfügbaren Mitteln.
Die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist –
wenngleich der Haushalt auch in den kommenden Jahren ohne neuerliche
Kreditaufnahme (außer Haushaltseinnahmeresten i. H. v. 234 T€) auskommen sollte
– angesichts höherer Verschuldung, unterschrittener Mindestzuführung sowie geringer
freier Finanzspanne als gefährdet zu bezeichnen.
Nicht nur daher sind der Konsolidierungskurs konsequent fortzuführen und
äußerste Einnahmen-/Ausgabendisziplin walten zu lassen.
Die Haushaltssatzung 2024, die Finanzplanung und der Stellenplan werden
vom Gemeinderat wie folgt (separat) beschlossen:
Beschluss 1 – Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2024:
Der Gemeinderat Hohenroth setzt die Einzelansätze des Haushaltsplanes 2024
in der vorgelegten Fassung fest und billigt die Haushaltssatzung.
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 8.616.900
€ und der Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 1.345.600 €
ausgeglichen ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden
nicht festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
Grundsteuer (A wie auch B) 450 v. H.; Gewerbesteuer 400 v. H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14 Mitgliederanzahl: 17
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 14
Beschluss 2 –
Stellenplan 2024:
Dem Stellenplan als Bestandteil des Haushaltsplanes 2024 wird
zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14 Mitgliederanzahl: 17
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 14
Beschluss 3 –
Finanzplanung bis 2027:
Der Finanzplanung bis 2027 – mit dem entsprechenden Investitionsprogramm
– als Anlage zum Haushaltsplan 2024 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
|
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |
Herr Erster Bürgermeister Straub informiert den Gemeinderat über die
Erneuerung des Wasserrechts, weil dieses ausgelaufen ist. Hierbei werden alle
drei Brunnen in Windshausen überprüft und die Entnahme der Wassermengen
festgestellt. Einer der Brunnen muss gegebenenfalls erneuert werden, je nachdem
wie sich die Schutzzonen entwickeln. Die Erneuerung des Brunnens soll nach
Möglichkeit im Vorfeld bei den Wassergebühren einkalkuliert werden.
