Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedürfen der in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Windshausen am 23.03.2024 gewählte 1. Kommandant Herr Jan Achtzehn, Obere Gasse 5, 97618 Hohenroth, OT Windshausen und der 2. Kommandant Herr Klaus Lempert, Ebersbacher Straße 7, 97618 Hohenroth, OT Windshausen, der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Zuständig hierfür ist der Gemeinderat nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO.

 

Inhalt der Bestätigung ist die Feststellung, dass die Gewählten zum gegenwärtigen Zeitpunkt alle Eignungsvoraussetzungen zur Ausübung des Amtes als Kommandant erfüllen.

Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Gewählten fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen Gründen ungeeignet sind.

 

Das Einvernehmen von Herrn Kreisbrandrat Stefan Schmöger zur o. g. Wahl steht noch aus. Es ist davon auszugehen, dass die Gewählten bereits alle vorgeschriebenen Lehrgänge für Kommandanten mit Erfolg abgelegt haben.


Beschluss:

 

 

Die Gemeinde Hohenroth erteilt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG die Bestätigung für den in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Windshausen am 23.03.2024 gewählten:

 

1. Kommandanten                  Jan Achtzehn

                                                Windshausen
                                                Obere Gasse 5

                                                97618 Hohenroth

 

und

 

dessen Stellvertreter               Klaus Lempert

Windshausen
Ebersbacher Straße 7

                                                97618 Hohenroth

 

Seitens der Gemeinde bestehen gegen die Neugewählten keine Bedenken.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14