Sitzung: 16.04.2024 GHR/004/2024
Gemäß Art. 8 Abs. 4
BayFwG bedürfen der in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Windshausen
am 23.03.2024 gewählte 1. Kommandant Herr Jan
Achtzehn, Obere Gasse 5, 97618 Hohenroth, OT Windshausen und der 2. Kommandant
Herr Klaus Lempert, Ebersbacher Straße 7, 97618 Hohenroth, OT Windshausen, der
Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Zuständig
hierfür ist der Gemeinderat nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO.
Inhalt der
Bestätigung ist die Feststellung, dass die Gewählten zum gegenwärtigen
Zeitpunkt alle Eignungsvoraussetzungen zur Ausübung des Amtes als Kommandant
erfüllen.
Die Genehmigung ist
zu versagen, wenn die Gewählten fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen
Gründen ungeeignet sind.
Das Einvernehmen von Herrn Kreisbrandrat Stefan Schmöger zur o. g. Wahl
steht noch aus. Es ist davon auszugehen, dass die Gewählten bereits alle
vorgeschriebenen Lehrgänge für Kommandanten mit Erfolg abgelegt haben.
Beschluss:
Die Gemeinde Hohenroth erteilt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG die
Bestätigung für den in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Windshausen
am 23.03.2024 gewählten:
1. Kommandanten Jan Achtzehn
Windshausen
Obere
Gasse 5
und
dessen
Stellvertreter Klaus Lempert
Windshausen
Ebersbacher Straße 7
Seitens der
Gemeinde bestehen gegen die Neugewählten keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |
