Sitzung: 13.05.2024 GHR/005/2024
In der Gemeinderatssitzung vom 16.04.2024 wurde der Gemeinderat Hohenroth
bereits ausführlich zum Sachstand des geplanten Neubaus eines Alten- und
Pflegeheimes durch die Julius-Distrikts-Pfründnerspitalstiftung (JDPS) und die
Vill´sche Altenstiftung informiert.
Um den Prozess mit der erforderlichen Gründung einer Bauherrengemeinschaft
durch die beiden o. g. Stiftungen in Gang zu setzen, müssen beide selbständigen
Stiftungen verschiedene Grundsatzbeschlüsse fassen.
Die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern sieht für Gemeindevertreter
im Stiftungsausschuss der JDPS keine Weisungsbefugnis vor. Nachdem es sich bei
dem anstehenden Altenheimneubau um ein bedeutsames Projekt handelt, empfiehlt
die Kommunalaufsicht im Landratsamt Rhön-Grabfeld, dass dem Gemeindevertreter
im Stiftungsausschuss, für dessen Abstimmung über Grundsatzentscheidungen, eine
Weisung erteilt wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat Hohenroth beauftragt und ermächtigt den Vertreter der
Gemeinde Hohenroth im Stiftungsausschuss der
Julius-Distrikts-Pfründnerspitalstiftung, Herrn ersten Bürgermeister Georg
Straub, dort folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
- Errichtung eines neuen Alten- und
Pflegeheimes gemeinsam mit der Vill´schen Altenstiftung
- Bildung einer Bauherrengemeinschaft
(GbR) mit der Vill´schen Altenstiftung mit einem Beteiligungsverhältnis
der Julius-Distrikts-Pfründnerspitalstiftung von 12/79
- Verwaltung dieser Bauherrengemeinschaft
durch die Vill´sche Altenstiftung
- Finanzierung der Bauherrengemeinschaft
über die beiden Stiftungen im Verhältnis deren Beteiligungen, soweit nicht
eine Finanzierung über Fördermittel möglich ist
- Darlehensfinanzierung nur bei Banken,
die keine Ausfallbürgschaften der stiftungsberechtigten Gemeinden fordern
- Übertragung der Bauherrenvertretung auf
die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
