In der Gemeinderatssitzung vom 16.04.2024 wurde der Gemeinderat Hohenroth bereits ausführlich zum Sachstand des geplanten Neubaus eines Alten- und Pflegeheimes durch die Julius-Distrikts-Pfründnerspitalstiftung (JDPS) und die Vill´sche Altenstiftung informiert.

 

Um den Prozess mit der erforderlichen Gründung einer Bauherrengemeinschaft durch die beiden o. g. Stiftungen in Gang zu setzen, müssen beide selbständigen Stiftungen verschiedene Grundsatzbeschlüsse fassen.

 

Die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern sieht für Gemeindevertreter im Stiftungsausschuss der JDPS keine Weisungsbefugnis vor. Nachdem es sich bei dem anstehenden Altenheimneubau um ein bedeutsames Projekt handelt, empfiehlt die Kommunalaufsicht im Landratsamt Rhön-Grabfeld, dass dem Gemeindevertreter im Stiftungsausschuss, für dessen Abstimmung über Grundsatzentscheidungen, eine Weisung erteilt wird.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth beauftragt und ermächtigt den Vertreter der Gemeinde Hohenroth im Stiftungsausschuss der Julius-Distrikts-Pfründnerspitalstiftung, Herrn ersten Bürgermeister Georg Straub, dort folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

  1. Errichtung eines neuen Alten- und Pflegeheimes gemeinsam mit der Vill´schen Altenstiftung
  2. Bildung einer Bauherrengemeinschaft (GbR) mit der Vill´schen Altenstiftung mit einem Beteiligungsverhältnis der Julius-Distrikts-Pfründnerspitalstiftung von 12/79
  3. Verwaltung dieser Bauherrengemeinschaft durch die Vill´sche Altenstiftung
  4. Finanzierung der Bauherrengemeinschaft über die beiden Stiftungen im Verhältnis deren Beteiligungen, soweit nicht eine Finanzierung über Fördermittel möglich ist
  5. Darlehensfinanzierung nur bei Banken, die keine Ausfallbürgschaften der stiftungsberechtigten Gemeinden fordern
  6. Übertragung der Bauherrenvertretung auf die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15