Aus der Gemeinderatssitzung vom 16.04.2024

 

Information zum Sachstand Julius-Distrikts-Pfründnerspitalstiftung und Vill´sche Altenstiftung - geplanter Neubau eines Alten- und Pflegeheimes

 

Der erste Bürgermeister, Herr Georg Straub, vertritt die Gemeinde Hohenroth im Stiftungsausschuss der Julius-Distrikts-Pfründnerspitalstiftung.

Der Stadtkämmerer, Herr Andreas Schlagmüller, hat mitgeteilt, dass der Stiftungsausschuss der Julius-Distrikts-Pfründnerspitalstiftung im Hinblick auf die anstehenden Baumaßnahmen zum Neubau eines Altenheims folgende grundsätzlichen Beschlüsse fassen wird:

  1. Die Julius-Distrikts-Pfründnerspitalstiftung beabsichtigt gemeinsam mit der Vill’schen Altenstiftung Bad Neustadt a. d. Saale ein neues Alten- und Pflegeheim zu errichten.

  2. Die beiden Stiftungen werden zu diesem Zweck eine Bauherrengemeinschaft (GbR) bilden. Deren Gesellschaftsvertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Gremien beider Stiftungen. Die Julius-Distrikts-Pfründnerspitalstiftung wird sich an dieser Bauherrengemeinschaft mit 12/79 beteiligen.

  3. Die Förderung der Maßnahme soll - sofern möglich - über die Bauherrengemeinschaft erfolgen. Die nicht durch Fördermittel gedeckten Baukosten sind der Bauherrengemeinschaft anteilig im Verhältnis ihrer Beteiligung von den beiden Stiftungen zu ersetzen.

  4. Die Finanzierung ihres Eigenanteils – eventuell teilweise auch über Darlehen - obliegt jeder Stiftung selbst. Einer Darlehensaufnahme durch die Julius-Distrikts-Pfründnerspitalstiftung darf deren Stiftungsausschuss nur zustimmen, wenn hierfür seitens der finanzierenden Bank keine Ausfallbürgschaft der stiftungsberechtigten Gemeinden gefordert wird und die stiftungsaufsichtliche Genehmigung erteilt wird.

  5. Herr/Frau XXXX (vorzugsweise: Herr Michael Werner oder Herr Thomas Bruckmüller) wird ermächtigt, die Julius-Distrikts-Pfründnerspitalstiftung in der Bauherrengemeinschaft bei erforderlichen Beschlussfassungen u. ä. uneingeschränkt in der noch zu gründenden GbR zu vertreten.

 

Bei der Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Gemeinde Hohenroth würde es sich um eine kreditähnliche Verpflichtung handeln, die in der Regel der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bedarf. Beim geplanten Neubau eines Alten- und Pflegeheims ist die Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Gemeinde Hohenroth nicht vorgesehen.
Die Übernahme einer Bürgschaft zur Absicherung des Finanzierungsanteils der Julius-Distrikts-Pfründnerspitalstiftung wird seitens der Gemeinde Hohenroth auch nicht in Aussicht gestellt.

 

 

Zur Erläuterung des Gesamtzusammenhangs hat der Stadtkämmerer, Herr Andreas Schlagmüller, folgende Punkte zusammengefasst:

Aktuelle Konstellation:

  1. Rechtsformen der Stiftungen

    Die Julius-Distrikts-Pfründnerspitalstiftung (nachfolgend: JDPS) ist eine rechtsfähige Stiftung. Sie wird von eigenen Stiftungsorganen verwaltet und hat acht stiftungsberechtigte Gemeinden. Die zuständige Stiftungsaufsicht ist die Regierung von Unterfranken.

    Die Vill’sche Altenstiftung (nachfolgend: VAS) ist eine kommunal (durch die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale) verwaltete rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Die zuständige Stiftungsaufsicht ist das Landratsamt Rhön-Grabfeld.

  2. Stiftungszweck

    Beide Stiftungen verfolgen die Förderung der Altenhilfe als Stiftungszweck im weitesten Sinne.
  3. Altenheim

    Beide Stiftungen sind gemeinsam Eigentümerinnen des in Bad Neustadt, Schuhmarktstraße 1 – 9 ; Fl.Nrn. 212, 217 und 218 befindlichen Alten- und Pflegeheims mit folgenden Miteigentumsanteilen:
    VAS: 67/79
    JDPS: 12/79

  4. Finanzierung des Altenheims

    Das Altenheim ist an die Stiftungs- Alten- und Pflegeheim gGmbH verpachtet. Mit dem Pachterlös können die zur Finanzierung des Altenheims aufgenommenen Darlehen bedient und jeweils ein kleiner Betrag den Rücklagen der beiden Stiftungen zugeführt werden.

  5. Stiftungs- Alten- und Pflegeheim gGmbH

    Beide Stiftungen sind Gesellschafter der gGmbH, welche im Altenheimgebäude den Betrieb eines Alten- und Pflegeheimes wahrnimmt. Die Stiftungen sind wie folgt an der Gesellschaft beteiligt:
    VAS: 67/79
    JDPS: 12/79

  6. Finanzierung der Stiftungs- Alten- und Pflegeheim gGmbH

    Die Stiftungs- Alten- und Pflegeheim gGmbH finanziert sich ausschließlich aus ihren Betriebserträgen. Nachschüsse der beiden Stiftungen waren in der Vergangenheit nicht erforderlich.

  7. Bauliche Situation

    Das bestehende Altenheim erfüllt nicht die Vorgaben des AVPfleWoq 2011. Da eine Ertüchtigung nicht möglich ist, ist ein Abriss und Neubau des Altenheims erforderlich.

  8. Bauherreneigenschaft

    Einer aus Vereinfachungsgründen favorisierten Verschmelzung/Zulegung der beiden Stiftungen wird von der Stiftungsaufsicht der Regierung von Unterfranken nach ausgiebiger Prüfung trotz mehrfacher Intervention nicht zugestimmt.
    Somit müssen die beiden Stiftungen als Bauherrengemeinschaft (GbR) die Maßnahme durchführen.
    Es ist vorab eine vertragliche Vereinbarung zwischen den beiden Stiftungen zu treffen, worin u. a. die Kostenverteilung (sinnvoll: wie bisher 67/79 : 12/79), das Stimmrecht, die Zusammensetzung der Gesellschaftsgremien, die Sitzungszyklen, die Verwaltung der GbR  usw. zu regeln sind.

  9. Finanzierung der Baumaßnahme

    Die GbR sollte als Bauherrin entsprechende Fördermittel beantragen.
    Die nicht durch Fördermittel gedeckten Baukosten sind von den beiden Stiftungen zu erbringen. Jede Stiftung muss dabei den auf sie entfallenden Anteil selbst finanzieren (Eigenmittel oder Darlehen).

 

Der Gemeinderat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis.