Sitzung: 13.05.2024 GHR/005/2024
Aus der Gemeinderatssitzung vom 16.04.2024
Information zum Sachstand Julius-Distrikts-Pfründnerspitalstiftung und
Vill´sche Altenstiftung - geplanter Neubau eines Alten- und Pflegeheimes
Der erste Bürgermeister, Herr Georg Straub, vertritt die Gemeinde Hohenroth
im Stiftungsausschuss der Julius-Distrikts-Pfründnerspitalstiftung.
Der Stadtkämmerer, Herr Andreas Schlagmüller, hat mitgeteilt, dass der
Stiftungsausschuss der Julius-Distrikts-Pfründnerspitalstiftung im Hinblick auf
die anstehenden Baumaßnahmen zum Neubau eines Altenheims folgende
grundsätzlichen Beschlüsse fassen wird:
- Die
Julius-Distrikts-Pfründnerspitalstiftung beabsichtigt gemeinsam mit der
Vill’schen Altenstiftung Bad Neustadt a. d. Saale ein neues Alten- und
Pflegeheim zu errichten.
- Die beiden Stiftungen werden zu diesem
Zweck eine Bauherrengemeinschaft (GbR) bilden. Deren Gesellschaftsvertrag
bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Gremien beider
Stiftungen. Die Julius-Distrikts-Pfründnerspitalstiftung wird sich an
dieser Bauherrengemeinschaft mit 12/79 beteiligen.
- Die Förderung der Maßnahme soll -
sofern möglich - über die Bauherrengemeinschaft erfolgen. Die nicht durch
Fördermittel gedeckten Baukosten sind der Bauherrengemeinschaft anteilig
im Verhältnis ihrer Beteiligung von den beiden Stiftungen zu ersetzen.
- Die Finanzierung ihres Eigenanteils –
eventuell teilweise auch über Darlehen - obliegt jeder Stiftung selbst.
Einer Darlehensaufnahme durch die Julius-Distrikts-Pfründnerspitalstiftung
darf deren Stiftungsausschuss nur zustimmen, wenn hierfür seitens der
finanzierenden Bank keine Ausfallbürgschaft der stiftungsberechtigten
Gemeinden gefordert wird und die stiftungsaufsichtliche Genehmigung
erteilt wird.
- Herr/Frau XXXX (vorzugsweise: Herr
Michael Werner oder Herr Thomas Bruckmüller) wird ermächtigt, die
Julius-Distrikts-Pfründnerspitalstiftung in der Bauherrengemeinschaft bei
erforderlichen Beschlussfassungen u. ä. uneingeschränkt in der noch zu
gründenden GbR zu vertreten.
Bei der Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Gemeinde Hohenroth
würde es sich um eine kreditähnliche Verpflichtung handeln, die in der Regel
der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bedarf. Beim geplanten Neubau eines
Alten- und Pflegeheims ist die Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch
die Gemeinde Hohenroth nicht vorgesehen.
Die Übernahme einer Bürgschaft zur Absicherung des Finanzierungsanteils der
Julius-Distrikts-Pfründnerspitalstiftung wird seitens der Gemeinde Hohenroth
auch nicht in Aussicht gestellt.
Zur Erläuterung des Gesamtzusammenhangs hat der Stadtkämmerer, Herr
Andreas Schlagmüller, folgende Punkte zusammengefasst:
Aktuelle Konstellation:
- Rechtsformen der Stiftungen
Die Julius-Distrikts-Pfründnerspitalstiftung (nachfolgend: JDPS) ist eine rechtsfähige Stiftung. Sie wird von eigenen Stiftungsorganen verwaltet und hat acht stiftungsberechtigte Gemeinden. Die zuständige Stiftungsaufsicht ist die Regierung von Unterfranken.
Die Vill’sche Altenstiftung (nachfolgend: VAS) ist eine kommunal (durch die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale) verwaltete rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Die zuständige Stiftungsaufsicht ist das Landratsamt Rhön-Grabfeld.
- Stiftungszweck
Beide Stiftungen verfolgen die Förderung der Altenhilfe als Stiftungszweck im weitesten Sinne. - Altenheim
Beide Stiftungen sind gemeinsam Eigentümerinnen des in Bad Neustadt, Schuhmarktstraße 1 – 9 ; Fl.Nrn. 212, 217 und 218 befindlichen Alten- und Pflegeheims mit folgenden Miteigentumsanteilen:
VAS: 67/79
JDPS: 12/79
- Finanzierung des Altenheims
Das Altenheim ist an die Stiftungs- Alten- und Pflegeheim gGmbH verpachtet. Mit dem Pachterlös können die zur Finanzierung des Altenheims aufgenommenen Darlehen bedient und jeweils ein kleiner Betrag den Rücklagen der beiden Stiftungen zugeführt werden.
- Stiftungs- Alten- und Pflegeheim gGmbH
Beide Stiftungen sind Gesellschafter der gGmbH, welche im Altenheimgebäude den Betrieb eines Alten- und Pflegeheimes wahrnimmt. Die Stiftungen sind wie folgt an der Gesellschaft beteiligt:
VAS: 67/79
JDPS: 12/79
- Finanzierung der Stiftungs- Alten- und
Pflegeheim gGmbH
Die Stiftungs- Alten- und Pflegeheim gGmbH finanziert sich ausschließlich aus ihren Betriebserträgen. Nachschüsse der beiden Stiftungen waren in der Vergangenheit nicht erforderlich.
- Bauliche Situation
Das bestehende Altenheim erfüllt nicht die Vorgaben des AVPfleWoq 2011. Da eine Ertüchtigung nicht möglich ist, ist ein Abriss und Neubau des Altenheims erforderlich.
- Bauherreneigenschaft
Einer aus Vereinfachungsgründen favorisierten Verschmelzung/Zulegung der beiden Stiftungen wird von der Stiftungsaufsicht der Regierung von Unterfranken nach ausgiebiger Prüfung trotz mehrfacher Intervention nicht zugestimmt.
Somit müssen die beiden Stiftungen als Bauherrengemeinschaft (GbR) die Maßnahme durchführen.
Es ist vorab eine vertragliche Vereinbarung zwischen den beiden Stiftungen zu treffen, worin u. a. die Kostenverteilung (sinnvoll: wie bisher 67/79 : 12/79), das Stimmrecht, die Zusammensetzung der Gesellschaftsgremien, die Sitzungszyklen, die Verwaltung der GbR usw. zu regeln sind.
- Finanzierung der Baumaßnahme
Die GbR sollte als Bauherrin entsprechende Fördermittel beantragen.
Die nicht durch Fördermittel gedeckten Baukosten sind von den beiden Stiftungen zu erbringen. Jede Stiftung muss dabei den auf sie entfallenden Anteil selbst finanzieren (Eigenmittel oder Darlehen).
Der Gemeinderat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis.
