Sitzung: 13.05.2024 GHR/005/2024
Die Gemeinden Burglauer, Hohenroth, Niederlauer und Strahlungen haben
gemeinsam eine Potenzialanalyse für die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen in der
Trinkwasserversorgung an das Institut für Energietechnik (IfE) beauftragt. Die
Kosten der Analyse wurden mit 70% gefördert.
Die Analyse hatte folgenden Umfang:
- Aufnahme der relevanten technischen
Daten z. B. Vor-Ort-Begehung, Datenerfassung für die Liegenschaften
- Analyse der Potenziale für die
technische Optimierung der Betriebsstrategie und der PV-Leistung
- Wirtschaftlichkeitsanalyse der
Maßnahmen
- Maßnahmenempfehlung für die spätere
Umsetzung
Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat im Rahmen einer Präsentation
bekannt gegeben (vgl. Anlage).
Zusammenfassend wurde festgestellt, dass zur Reduzierung der Energiekosten
in der Wasserversorgung empfohlen wird, eine PV-Anlage in der
Nachbarschaft/Umgriff des Maschinenhauses zu installieren, wenn die
Pumpenzeiten der Pumpen angepasst werden können. Nach Rücksprache mit dem
Wassermeister wurde mitgeteilt, dass die Umstellung/Anpassung der Pumpenzeiten
grundsätzlich möglich ist.
Zusätzlich wurde empfohlen, die auf dem Dach des Maschinenhauses bereits
vorhandene PV-Anlage nach Ende des EEG-Vergütungszeitraums/Pachtzeitraums selbst
weiter zu betreiben, bzw. diese in geeigneter Weise zu ersetzen.
Die Installation einer PV-Dachanlage auf dem Maschinenhaus ist
baurechtlich verfahrensfrei möglich. Für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage,
welche sich in unmittelbarer Nähe zum Maschinenhaus befindet und ausschließlich
der Wasserversorgung dient, kann im Rahmen eines sonstigen Bauvorhabens nach §
35 Abs. 2 BauGB mit einem Bauantrag realisiert werden.
Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Photovoltaik-Potenzialanalyse für
die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Hohenroth zur Kenntnis.
Zur Reduzierung der Energiekosten in der Wasserversorgung beabsichtigt
die Gemeinde die Installation einer PV-Anlage in unmittelbarer Nachbarschaft
des Maschinenhauses. Die dafür sinnvolle Größe und Ausstattung (Speicher usw.)
der PV-Anlage soll hierzu detailliert ermittelt werden.
Zudem sollen die Kosten eines Notstromaggregats und eines Speichers
gegenübergestellt und die Wirtschaftlichkeit ermittelt werden. Des Weiteren
soll die Leistungsfähigkeit eines Speichers recherchiert werden (Wie lange hält
der Speicher und wie oft kann man einen Speicher laden?).
Außerdem soll im Voraus die Anschlussleistung beim Überlandwerk erfragt
werden.
Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren notwendigen Schritte
(Erstellung Bauantrag usw.) einzuleiten und die aufgeführten Punkte zu
ermitteln.
Bezüglich der bereits vorhandenen PV-Dachanlage wird sich der
Gemeinderat vor Ablauf des Pachtvertrages neu beraten.
Die Verwaltung wird beauftragt dem Gemeinderat mind. 3 Monate vor
der einzuhaltenden Kündigungsfrist den Sachverhalt zur Beratung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |
