Die Gemeinden Burglauer, Hohenroth, Niederlauer und Strahlungen haben gemeinsam eine Potenzialanalyse für die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen in der Trinkwasserversorgung an das Institut für Energietechnik (IfE) beauftragt. Die Kosten der Analyse wurden mit 70% gefördert.

 

Die Analyse hatte folgenden Umfang:

 

  1. Aufnahme der relevanten technischen Daten z. B. Vor-Ort-Begehung, Datenerfassung für die Liegenschaften
  2. Analyse der Potenziale für die technische Optimierung der Betriebsstrategie und der PV-Leistung
  3. Wirtschaftlichkeitsanalyse der Maßnahmen
  4. Maßnahmenempfehlung für die spätere Umsetzung

 

Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat im Rahmen einer Präsentation bekannt gegeben (vgl. Anlage).

 

Zusammenfassend wurde festgestellt, dass zur Reduzierung der Energiekosten in der Wasserversorgung empfohlen wird, eine PV-Anlage in der Nachbarschaft/Umgriff des Maschinenhauses zu installieren, wenn die Pumpenzeiten der Pumpen angepasst werden können. Nach Rücksprache mit dem Wassermeister wurde mitgeteilt, dass die Umstellung/Anpassung der Pumpenzeiten grundsätzlich möglich ist.

 

Zusätzlich wurde empfohlen, die auf dem Dach des Maschinenhauses bereits vorhandene PV-Anlage nach Ende des EEG-Vergütungszeitraums/Pachtzeitraums selbst weiter zu betreiben, bzw. diese in geeigneter Weise zu ersetzen.

 

Die Installation einer PV-Dachanlage auf dem Maschinenhaus ist baurechtlich verfahrensfrei möglich. Für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage, welche sich in unmittelbarer Nähe zum Maschinenhaus befindet und ausschließlich der Wasserversorgung dient, kann im Rahmen eines sonstigen Bauvorhabens nach § 35 Abs. 2 BauGB mit einem Bauantrag realisiert werden.

 

 

Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Photovoltaik-Potenzialanalyse für die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Hohenroth zur Kenntnis.

 

Zur Reduzierung der Energiekosten in der Wasserversorgung beabsichtigt die Gemeinde die Installation einer PV-Anlage in unmittelbarer Nachbarschaft des Maschinenhauses. Die dafür sinnvolle Größe und Ausstattung (Speicher usw.) der PV-Anlage soll hierzu detailliert ermittelt werden.

 

Zudem sollen die Kosten eines Notstromaggregats und eines Speichers gegenübergestellt und die Wirtschaftlichkeit ermittelt werden. Des Weiteren soll die Leistungsfähigkeit eines Speichers recherchiert werden (Wie lange hält der Speicher und wie oft kann man einen Speicher laden?).

Außerdem soll im Voraus die Anschlussleistung beim Überlandwerk erfragt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren notwendigen Schritte (Erstellung Bauantrag usw.) einzuleiten und die aufgeführten Punkte zu ermitteln.

 

 

Bezüglich der bereits vorhandenen PV-Dachanlage wird sich der Gemeinderat vor Ablauf des Pachtvertrages neu beraten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt dem Gemeinderat mind. 3 Monate vor der einzuhaltenden Kündigungsfrist den Sachverhalt zur Beratung vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14