Sitzung: 13.05.2024 GHR/005/2024
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedürfen der in der Versammlung der
Freiwilligen Feuerwehr Hohenroth am 16.03.2024 wiedergewählte 1. Kommandant
Herr Roland Straub, Werthstraße 15, 97618 Hohenroth und der neugewählte 2.
Kommandant Thomas Wolf, Rhönblick 25, 97618 Hohenroth, die Bestätigung durch
die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Zuständig hierfür ist der
Gemeinderat nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 GO.
Diese Bestätigung wurde bereits in der Sitzung vom 18.03.2024 erteilt,
da die ordnungsgemäße, fristgerechte Ladung jedoch nicht erfolgte, muss das
Gremium heute erneut darüber abstimmen.
Inhalt der Bestätigung ist die Feststellung, dass die Gewählten zum
gegenwärtigen Zeitpunkt alle Eignungsvoraussetzungen zu Ausübung des Amtes als
Kommandant erfüllen. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Gewählten
fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen Gründen ungeeignet sind.
Das Einvernehmen von Herrn Kreisbrandrat Stefan Schmöger zur o. g. Wahl liegt
nun vor. Die Gewählten haben bereits alle vorgeschriebenen Lehrgänge für Kommandanten
mit Erfolg abgelegt.
Beschluss:
Die Gemeinde Hohenroth erteilt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG die
Bestätigung für den in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hohenroth am
16.03.2024 gewählten
- Kommandanten Roland Straub
Werthstraße 15
97618 Hohenroth
Und
Dessen Stellvertreter Thomas
Wolf
Rhönblick
25
97618
Hohenroth
Seitens der Gemeinde bestehen gegen die Neugewählten keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
