Sitzung: 13.05.2024 GHR/005/2024
Die Feuerwehr Leutershausen stellte am 24.02.2024 erneut bei Ersten
Bürgermeister Straub einen Antrag auf Beschaffung eines
Mannschaftstransportwagens (MTW). Dieser soll hauptsächlich zum Transport der
Feuerwehrleute zum Einsatzort genutzt werden. Allerdings wird er auch für
Übungen, Jugendübung, sowie zur Wahrnehmung externer Schulungen benötigt.
Es soll, analog zur Beschaffung des MTW für die Feuerwehr Windshausen
2022/2023, ein gebrauchtes Fahrzeug angeschafft und anschließend bedarfsgerecht
umgerüstet werden.
Herr Bürgermeister Straub erklärt, dass das derzeitige Fahrzeug veraltet
ist und ersetzt werden soll. Zudem hat die Feuerwehr Leutershausen bereits
mehrfach einen Antrag bei der Gemeinde eingereicht.
Gemeinderatsmitglied André Härder hinterfragt den Antrag zu
unterschiedlichen Punkten:
-
Einsatzstärke pro Tag
-
Versicherungsschutz / Personenschäden (Weg zum
Fahrzeug)
-
Sicherheitsrisiko – Richtlinien für Feuerwehrhaus
-
Notwendigkeit der Beschaffung zum jetzigen
Zeitpunkt
-
Leistungsfähigkeit der Gemeinde
Alle Bedingungen sollten seiner Meinung nach vor der Anschaffung
berücksichtigt werden.
Gemeinderatsmitglied Ralf Baderschneider hinterfragt die Gegebenheiten
zu den aktuellen Stellplätzen und äußert, dass im Haushalt 2027 ein Stellplatz
(ggf. gegenüber dem Feuerwehrhaus, auf der anderen Straßenseite) eingeplant und
vorgesehen ist.
Herr Jürgen Schmitt bittet hierfür um Kostenschätzung des geplanten
Stellplatzes und der laufenden Kosten.
Gemeinderatsmitglied Christof Herbert erklärt, dass die Feuerwehr in
Leutershausen sehr motiviert ist und das ehrenamtliche Engagement gefördert
werden soll. Dieser Standpunkt wird von mehreren Mitgliedern des Gemeinderates
unterstützt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach einer eingehenden Diskussion für den
Kauf eines gebrauchten Mannschaftstransportwagens bis zu 20.000 Euro bereit zu
stellen. Es ist zu erwarten, dass noch zusätzlich Kosten für den
feuerwehrtechnischen Umbau des Fahrzeugs von bis zu 10.000,00 Euro nötig sind.
Auch diese Kosten werden genehmigt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt im Rahmen des vorgenannten Budgets die
Beschaffung zu tätigen.
Ein Vollzug dieses Beschlusses ist nur möglich, wenn neben den
Vergaberechtlichen auch die haushaltsrechtlichen Erfordernisse bedient sind
(ggf. Nachtragshaushaltssatzung erforderlich).
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
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Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
15 |
