Die Feuerwehr Leutershausen stellte am 24.02.2024 erneut bei Ersten Bürgermeister Straub einen Antrag auf Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW). Dieser soll hauptsächlich zum Transport der Feuerwehrleute zum Einsatzort genutzt werden. Allerdings wird er auch für Übungen, Jugendübung, sowie zur Wahrnehmung externer Schulungen benötigt.

 

Es soll, analog zur Beschaffung des MTW für die Feuerwehr Windshausen 2022/2023, ein gebrauchtes Fahrzeug angeschafft und anschließend bedarfsgerecht umgerüstet werden.

 

Herr Bürgermeister Straub erklärt, dass das derzeitige Fahrzeug veraltet ist und ersetzt werden soll. Zudem hat die Feuerwehr Leutershausen bereits mehrfach einen Antrag bei der Gemeinde eingereicht.

 

Gemeinderatsmitglied André Härder hinterfragt den Antrag zu unterschiedlichen Punkten:

-       Einsatzstärke pro Tag

-       Versicherungsschutz / Personenschäden (Weg zum Fahrzeug)

-       Sicherheitsrisiko – Richtlinien für Feuerwehrhaus

-       Notwendigkeit der Beschaffung zum jetzigen Zeitpunkt

-       Leistungsfähigkeit der Gemeinde

Alle Bedingungen sollten seiner Meinung nach vor der Anschaffung berücksichtigt werden.

 

Gemeinderatsmitglied Ralf Baderschneider hinterfragt die Gegebenheiten zu den aktuellen Stellplätzen und äußert, dass im Haushalt 2027 ein Stellplatz (ggf. gegenüber dem Feuerwehrhaus, auf der anderen Straßenseite) eingeplant und vorgesehen ist.

Herr Jürgen Schmitt bittet hierfür um Kostenschätzung des geplanten Stellplatzes und der laufenden Kosten.

 

Gemeinderatsmitglied Christof Herbert erklärt, dass die Feuerwehr in Leutershausen sehr motiviert ist und das ehrenamtliche Engagement gefördert werden soll. Dieser Standpunkt wird von mehreren Mitgliedern des Gemeinderates unterstützt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach einer eingehenden Diskussion für den Kauf eines gebrauchten Mannschaftstransportwagens bis zu 20.000 Euro bereit zu stellen. Es ist zu erwarten, dass noch zusätzlich Kosten für den feuerwehrtechnischen Umbau des Fahrzeugs von bis zu 10.000,00 Euro nötig sind. Auch diese Kosten werden genehmigt.

Der Bürgermeister wird ermächtigt im Rahmen des vorgenannten Budgets die Beschaffung zu tätigen.

 

Ein Vollzug dieses Beschlusses ist nur möglich, wenn neben den Vergaberechtlichen auch die haushaltsrechtlichen Erfordernisse bedient sind (ggf. Nachtragshaushaltssatzung erforderlich).


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

15