Sitzung: 13.05.2024 GHR/005/2024
Im Bau- und Verkehrsausschuss am 06.05.2024 wurde folgendes
protokolliert:
Nachdem der Bebauungsplan „Alte Gärtnerei“ in Windshausen seitens des Investors
und Eigentümers des Baugebietes (Fl. Nrn. 163/1 und 163/2, Gemarkung
Windshausen) nicht umgesetzt wird, besteht für die Gemeinde Hohenroth die
Möglichkeit, dieses zu erwerben und die hierdurch entstehenden Bauplätze
weiterzuverkaufen. Seitens der Verwaltung wurde von Herrn Franz-Josef Schmitt hierfür
eine erste Planung erstellt, die sechs Grundstücke für Einfamilienwohnhäuser
und drei weitere für sog. Tiny Häuser vorsieht (s. Anlage).
Nach Aussage des ersten Bürgermeisters gäbe es schon erste Anfragen.
Weitere Interessenten sollen über eine Information in der „Ortsschelle“
gewonnen werden, erst dann würde die Gemeinde Hohenroth in Verhandlungen mit
dem Eigentümer treten. Zuvor soll jedoch über die Thematik im Gemeinderat
abgestimmt werden.
Der Gemeinderat wird über diese Informationen in Kenntnis gesetzt. Zudem
äußert Herr Erster Bürgermeister Straub, dass der ehemalige Verkaufsraum der
„Alten Gärtnerei“ und die dazugehörige Fläche nicht veräußert wird. Hier ist
der Bau eines Mehrfamilienwohnhauses geplant. Die Restfläche könnte derzeit
durch die Gemeinde Hohenroth erworben werden. Seitens der Verwaltung wurde eine
Planung erstellt und dem Gemeinderat vorgelegt.
Gemeinderatsmitglied Tobias Grygier äußert Bedenken bezüglich der Müll-
und Feuerwehrzufahrt zum Grundstück im Gärtnereiweg. Herr Erster Bürgermeister
Straub erklärt, dass die Breite der Straße ausreichend ist. Zudem erklärt Herr
Straub, dass in der oberen eingezeichneten Straße keine Müllabfuhr vorgesehen
ist, sondern ein Müllsammelplatz am Stadtweg.
Gemeinderatsmitglied Jürgen Schmitt äußert Bedenken zur Streu- und
Räumpflicht. Details hierzu sollen in weiteren Plänen eingezeichnet werden,
sofern Interesse an den Grundstücken besteht. Gegebenenfalls soll auch ein
Wendehammer in der Sackgasse für Wendemöglichkeiten von Rettungswägen etc.
eingearbeitet werden. Eine Durchfahrt ist nicht möglich, da die geplante Straße
an einen Privatweg angrenzt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt zunächst eine Veröffentlichung in der
Ortsschelle zur Interessensbekundung. Rückmeldungen sollen an die Gemeinde
erfolgen. Sofern ausreichend Interesse besteht wird die Gemeinde Hohenroth in
Verhandlungen mit dem Eigentümer treten.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
|
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
