Im Bau- und Verkehrsausschuss am 06.05.2024 wurde folgendes protokolliert:
Nachdem der Bebauungsplan „Alte Gärtnerei“ in Windshausen seitens des Investors und Eigentümers des Baugebietes (Fl. Nrn. 163/1 und 163/2, Gemarkung Windshausen) nicht umgesetzt wird, besteht für die Gemeinde Hohenroth die Möglichkeit, dieses zu erwerben und die hierdurch entstehenden Bauplätze weiterzuverkaufen. Seitens der Verwaltung wurde von Herrn Franz-Josef Schmitt hierfür eine erste Planung erstellt, die sechs Grundstücke für Einfamilienwohnhäuser und drei weitere für sog. Tiny Häuser vorsieht (s. Anlage).

Nach Aussage des ersten Bürgermeisters gäbe es schon erste Anfragen. Weitere Interessenten sollen über eine Information in der „Ortsschelle“ gewonnen werden, erst dann würde die Gemeinde Hohenroth in Verhandlungen mit dem Eigentümer treten. Zuvor soll jedoch über die Thematik im Gemeinderat abgestimmt werden.

 

Der Gemeinderat wird über diese Informationen in Kenntnis gesetzt. Zudem äußert Herr Erster Bürgermeister Straub, dass der ehemalige Verkaufsraum der „Alten Gärtnerei“ und die dazugehörige Fläche nicht veräußert wird. Hier ist der Bau eines Mehrfamilienwohnhauses geplant. Die Restfläche könnte derzeit durch die Gemeinde Hohenroth erworben werden. Seitens der Verwaltung wurde eine Planung erstellt und dem Gemeinderat vorgelegt.

 

Gemeinderatsmitglied Tobias Grygier äußert Bedenken bezüglich der Müll- und Feuerwehrzufahrt zum Grundstück im Gärtnereiweg. Herr Erster Bürgermeister Straub erklärt, dass die Breite der Straße ausreichend ist. Zudem erklärt Herr Straub, dass in der oberen eingezeichneten Straße keine Müllabfuhr vorgesehen ist, sondern ein Müllsammelplatz am Stadtweg.

 

Gemeinderatsmitglied Jürgen Schmitt äußert Bedenken zur Streu- und Räumpflicht. Details hierzu sollen in weiteren Plänen eingezeichnet werden, sofern Interesse an den Grundstücken besteht. Gegebenenfalls soll auch ein Wendehammer in der Sackgasse für Wendemöglichkeiten von Rettungswägen etc. eingearbeitet werden. Eine Durchfahrt ist nicht möglich, da die geplante Straße an einen Privatweg angrenzt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt zunächst eine Veröffentlichung in der Ortsschelle zur Interessensbekundung. Rückmeldungen sollen an die Gemeinde erfolgen. Sofern ausreichend Interesse besteht wird die Gemeinde Hohenroth in Verhandlungen mit dem Eigentümer treten.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15