Sitzung: 10.06.2024 BHR/005/2024
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Umbau eines landwirtschaftlichen
Nebengebäudes zu einer Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 115 in der
Salzforststraße 30 in der Gemarkung Windshausen vorgelegt.
Das Dach des bestehenden landwirtschaftlich genutzten Nebengebäudes
zwischen Wohnhaus und Tenne soll erneuert werden. Dabei wird die grenzständige
Wand zur Fl. Nr. 113 um ca. 1,20 m erhöht.
Das Grundstück Fl.
Nr. 115 liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes; es liegt im
Innerortsbereich von Windshausen und ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.
Das heißt, das
Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche die bebaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein.
Beurteilung Art der baulichen Nutzung:
Es handelt sich um ein Dorfgebiet, Wohngebäude sind allgemein zulässig.
Maß der baulichen Nutzung:
Das Maß der baulichen Nutzung in Bezug auf Gebäudehöhe und
Geschossigkeit wird eingehalten. Der Zwischenbau ordnet sich nach wie vor dem
Hauptgebäude und dem Stall unter.
Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche
Da es sich um einen Umbau eines Bestandsgebäudes handelt
wird die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche nicht verändert.
Im Sinne der Nachverdichtung und der Ressourcenschonung in Bezug auf
„Innen vor Außen“ wird das geplante Vorhaben grundsätzlich begrüßt.
Die abstandsflächenrechtlichen
und brandschutzrechtlichen Belange prüft das Landratsamt.
Nach der gemeindlichen Garagen- und Stellplatzsatzung wird der
Stellplatzbedarf für Mehrfamilienhäusern je Wohnfläche der Wohnung berechnet.
Für die drei Wohnungen (82 m², 116 m² und 178,78 m²) sind 5,5 Stellplätze,
gerundet 6 Stellplätze erforderlich. Diese sind auf dem Grundstück vorhanden (Zwei
in den bestehenden Garagen, drei in der Scheune (Tenne) und ein Stellplatz im
Hof).
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Umbau eines
landwirtschaftlichen Nebengebäudes zu einer Einliegerwohnung auf dem Grundstück
Fl. Nr. 115 in der Salzforststraße 30 in der Gemarkung Windshausen entsprechend
der vorgelegten Planunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
8 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |
