Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Umbau eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes zu einer Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 115 in der Salzforststraße 30 in der Gemarkung Windshausen vorgelegt.

 

Das Dach des bestehenden landwirtschaftlich genutzten Nebengebäudes zwischen Wohnhaus und Tenne soll erneuert werden. Dabei wird die grenzständige Wand zur Fl. Nr. 113 um ca. 1,20 m erhöht.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 115 liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes; es liegt im Innerortsbereich von Windshausen und ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.

Das heißt, das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die bebaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein.

 

Beurteilung Art der baulichen Nutzung:

 

Es handelt sich um ein Dorfgebiet, Wohngebäude sind allgemein zulässig.

 

Maß der baulichen Nutzung:

 

Das Maß der baulichen Nutzung in Bezug auf Gebäudehöhe und Geschossigkeit wird eingehalten. Der Zwischenbau ordnet sich nach wie vor dem Hauptgebäude und dem Stall unter.

 

Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche

 

Da es sich um einen Umbau eines Bestandsgebäudes handelt wird die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche nicht verändert.

 

Im Sinne der Nachverdichtung und der Ressourcenschonung in Bezug auf „Innen vor Außen“ wird das geplante Vorhaben grundsätzlich begrüßt.

 

Die abstandsflächenrechtlichen und brandschutzrechtlichen Belange prüft das Landratsamt.

 

Nach der gemeindlichen Garagen- und Stellplatzsatzung wird der Stellplatzbedarf für Mehrfamilienhäusern je Wohnfläche der Wohnung berechnet. Für die drei Wohnungen (82 m², 116 m² und 178,78 m²) sind 5,5 Stellplätze, gerundet 6 Stellplätze erforderlich. Diese sind auf dem Grundstück vorhanden (Zwei in den bestehenden Garagen, drei in der Scheune (Tenne) und ein Stellplatz im Hof).


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Umbau eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes zu einer Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 115 in der Salzforststraße 30 in der Gemarkung Windshausen entsprechend der vorgelegten Planunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8