Mit Schreiben des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 25.09.2024, wurden die Gemeinden über den Antrag der KCG zur Neuerteilung der bergrechtlichen Erlaubnis „Brend“, zur Aufsuchung von Bodenschätzen, in Kenntnis gesetzt. Vorrangig geht es hierbei um Kupfer, was im Zusammenhang mit Kupferschiefer steht.

 

Im Rahmen des Antrages werden folgende TöB angehört und gebeten Stellungnahmen abzugeben:

 

Landesamt für Umwelt (Gewässer und Grundwasserschutz), Regierung von Unterfranken, Bergamt Nordbayern und die Landratsämter Rhön-Grabfeld und Bad Kissingen. Die Gemeinden wurden über das Verfahren in Kenntnis gesetzt. Stellungnahmen können grundsätzlich auch von den Gemeinden bis zum 23.10.2024 abgegeben werden.

 

Nachfolgend wird der im Antrag dargelegte Sachverhalt zusammengefasst:

 

Das Erlaubnisfeld „Brend“ hat eine Größe von rund 1.068 km² und ist in der beigefügten Karte dargestellt.

 

Die im Erlaubnisantrag beantragten Erkundungsbohrungen haben eine Tiefe zwischen 500 und 1000 m.

 

Die beantragte Erkundung soll in mehreren Phasen in einem Zeitraum von 5 Jahren durchgeführt werden. Die Phasen bauen dabei aufeinander auf. Dies bedeutet, dass zunächst eine Phase erfolgreich abgeschlossen sein muss, damit mit der nächsten Phase begonnen wird.

 

Geplanter Ablauf:

 

  • Jahr 1:

Das erste Erkundungsjahr wird vor allem durch eine detaillierte Sichtung und Bewertung von vorhandenem historischem Material (Bohrkerne usw.) geprägt sein:

 

  • Jahr 2:

Durchführung einer luftgestützten Full-Tensor-Gravitationsgradiometrie (FTG). Dazu kommt ein zweimotoriges Turboprop-Fluggerät zum Einsatz, das unter anderem mit hochauflösenden Magnetometern und einem FTG-Instrument ausgestattet ist. Die luftgestützten Messungen beruhen auf einem passiven Verfahren, d.h. durch das Fluggerät werden keinerlei elektromagnetische Wellen ausgestrahlt oder induziert.

 

  • Jahr 3:

Durchführung eines Vibrationsseismik-Programm, um bestmögliche Ansatzpunkte für Erkundungsbohrungen zu definieren. Bei der Vibrationsseismik wird elastische Energie an der Erdoberfläche erzeugt. Im konkreten Fall wird ein Vibrationskissen durch einem 30-t-Vibroseis-Fahrzeug aufgebracht, das eine Kraft von bis zu 275 kN auf den Boden ausüben kann.

 

  • Jahr 4 – 5:

Durchführung von Bohrungen in den durch die vorangegangenen Phasen ermittelten Zielgebiete.

 

Für weitere Informationen wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen.

 

Für die Gemeinden besteht ein Interesse zum Schutz der vorhandenen Brunnen und Grundwasservorkommen während der Erkundung. Im Rahmen des Beteiligungsverfahren fällt der Gewässer- und Trinkwasserschutz in den Aufgabenbereich das Landesamt für Umwelt.

 

Sollten nach erfolgreichem Abschluss der „Voruntersuchungen“ der Jahre 1 bis 3 Probebohrungen durchgeführt werden, unterliegen diese einer gesonderten Genehmigungspflicht.

 

Von Seiten der Gemeinde ist bzw. war somit zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellungnahme angezeigt.

 

 

Der Gemeinderat wird um Kenntnisnahme gebeten.