Sitzung: 21.10.2024 GHR/010/2024
Mit Schreiben des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung
und Energie vom 25.09.2024, wurden die Gemeinden über den Antrag der KCG zur
Neuerteilung der bergrechtlichen Erlaubnis „Brend“, zur Aufsuchung von
Bodenschätzen, in Kenntnis gesetzt. Vorrangig geht es hierbei um Kupfer, was im
Zusammenhang mit Kupferschiefer steht.
Im Rahmen des Antrages werden folgende TöB angehört und gebeten
Stellungnahmen abzugeben:
Landesamt für Umwelt (Gewässer und Grundwasserschutz), Regierung von
Unterfranken, Bergamt Nordbayern und die Landratsämter Rhön-Grabfeld und Bad
Kissingen. Die Gemeinden wurden über das Verfahren in Kenntnis gesetzt.
Stellungnahmen können grundsätzlich auch von den Gemeinden bis zum 23.10.2024
abgegeben werden.
Nachfolgend wird der im Antrag dargelegte Sachverhalt zusammengefasst:
Das Erlaubnisfeld „Brend“ hat eine Größe von rund 1.068 km² und ist in
der beigefügten Karte dargestellt.
Die im Erlaubnisantrag beantragten Erkundungsbohrungen haben eine Tiefe
zwischen 500 und 1000 m.
Die beantragte Erkundung soll in mehreren Phasen in einem Zeitraum von 5
Jahren durchgeführt werden. Die Phasen bauen dabei aufeinander auf. Dies
bedeutet, dass zunächst eine Phase erfolgreich abgeschlossen sein muss, damit
mit der nächsten Phase begonnen wird.
Geplanter Ablauf:
- Jahr 1:
Das erste Erkundungsjahr wird vor allem durch eine detaillierte Sichtung
und Bewertung von vorhandenem historischem Material (Bohrkerne usw.) geprägt
sein:
- Jahr 2:
Durchführung einer luftgestützten Full-Tensor-Gravitationsgradiometrie
(FTG). Dazu kommt ein zweimotoriges Turboprop-Fluggerät zum Einsatz, das unter
anderem mit hochauflösenden Magnetometern und einem FTG-Instrument ausgestattet
ist. Die luftgestützten Messungen beruhen auf einem passiven Verfahren, d.h.
durch das Fluggerät werden keinerlei elektromagnetische Wellen ausgestrahlt
oder induziert.
- Jahr 3:
Durchführung eines Vibrationsseismik-Programm, um bestmögliche
Ansatzpunkte für Erkundungsbohrungen zu definieren. Bei der Vibrationsseismik
wird elastische Energie an der Erdoberfläche erzeugt. Im konkreten Fall wird
ein Vibrationskissen durch einem 30-t-Vibroseis-Fahrzeug aufgebracht, das eine
Kraft von bis zu 275 kN auf den Boden ausüben kann.
- Jahr 4 – 5:
Durchführung von Bohrungen in den durch die vorangegangenen Phasen
ermittelten Zielgebiete.
Für weitere Informationen wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen.
Für die Gemeinden besteht ein Interesse zum Schutz der vorhandenen
Brunnen und Grundwasservorkommen während der Erkundung. Im Rahmen des
Beteiligungsverfahren fällt der Gewässer- und Trinkwasserschutz in den
Aufgabenbereich das Landesamt für Umwelt.
Sollten nach erfolgreichem Abschluss der „Voruntersuchungen“ der Jahre 1
bis 3 Probebohrungen durchgeführt werden, unterliegen diese einer gesonderten
Genehmigungspflicht.
Von Seiten der Gemeinde ist bzw. war somit zum jetzigen Zeitpunkt keine
Stellungnahme angezeigt.
Der Gemeinderat wird um Kenntnisnahme gebeten.
