Es wird Bezug auf die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hohenroth vom 18.09.2023 (TOP 1 des öffentlichen Teils) genommen. In dieser Sitzung hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohenroth einen Beschluss über die Einreichung eines Antrages zum geförderten Ausbau von 19 Adressen in den Außenbereichen von Hohenroth, Leutershausen, Querbachshof und Windshausen gefasst. Weiterhin wurde beschlossen, dass das Förderverfahren nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Burglauer durchgeführt werden soll.

 

Die diesbezügliche Zweckvereinbarung wurde am 06.10.2023 unterzeichnet. Der Förderantrag nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 wurde am 09.10.2023 beim Projektträger für dieses Förderverfahren eingereicht. Aufgrund der zu geringen Punktzahl (220 Punkte) wurden für diesen Antrag jedoch keine Fördermittel bewilligt. Zwischenzeitlich liegt ein neuer Förderaufruf vor, auf dessen Grundlage ein erneuter Antrag gestellt werden könnte.

 

Entsprechend den Angaben der VGem Bad Neustadt a. d. Saale kann die Bereitstellung der erforderlichen Eigenmittel für den im vergangenen Jahr beschlossenen geförderten Ausbau zwischenzeitlich nicht mehr sichergestellt werden. Für die ursprünglich geplante Ausbaumaßnahme in den Außenbereichen soll deshalb kein erneuter Förderantrag eingereicht werden.

 

Da die Gemeinde Burglauer im aktuell laufenden Förderaufruf die Einreichung eines Einzelantrages nach dem neuen Lückenschluss-Programm anstrebt und um bezüglich der abgeschlossenen Zweckvereinbarung Rechtsklarheit zu schaffen, wird der Gemeinderat der Gemeinde Hohenroth darum gebeten, einen Beschluss über die Aufhebung der Zweckvereinbarung vom 06.10.2023 zu fassen.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenroth beschließt, dass die Zweckvereinbarung zur Übertragung der Abwicklung der Infrastruktur-Fördermaßnahme nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 und der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 auf die Gemeinde Burglauer vom 06.10.2023 aufgehoben wird. Herr Bürgermeister Georg Straub wird dazu ermächtigt, einen entsprechenden Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14