Sitzung: 21.10.2024 GHR/010/2024
Es wird Bezug auf die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hohenroth
vom 18.09.2023 (TOP 1 des öffentlichen Teils) genommen. In dieser Sitzung hat
der Gemeinderat der Gemeinde Hohenroth einen Beschluss über die Einreichung
eines Antrages zum geförderten Ausbau von 19 Adressen in den Außenbereichen von
Hohenroth, Leutershausen, Querbachshof und Windshausen gefasst. Weiterhin wurde
beschlossen, dass das Förderverfahren nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes
2.0 im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Burglauer
durchgeführt werden soll.
Die diesbezügliche Zweckvereinbarung wurde am 06.10.2023 unterzeichnet.
Der Förderantrag nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 wurde am 09.10.2023
beim Projektträger für dieses Förderverfahren eingereicht. Aufgrund der zu
geringen Punktzahl (220 Punkte) wurden für diesen Antrag jedoch keine
Fördermittel bewilligt. Zwischenzeitlich liegt ein neuer Förderaufruf vor, auf
dessen Grundlage ein erneuter Antrag gestellt werden könnte.
Entsprechend den Angaben der VGem Bad Neustadt a. d. Saale kann die
Bereitstellung der erforderlichen Eigenmittel für den im vergangenen Jahr
beschlossenen geförderten Ausbau zwischenzeitlich nicht mehr sichergestellt
werden. Für die ursprünglich geplante Ausbaumaßnahme in den Außenbereichen soll
deshalb kein erneuter Förderantrag eingereicht werden.
Da die Gemeinde Burglauer im aktuell laufenden Förderaufruf die
Einreichung eines Einzelantrages nach dem neuen Lückenschluss-Programm anstrebt
und um bezüglich der abgeschlossenen Zweckvereinbarung Rechtsklarheit zu
schaffen, wird der Gemeinderat der Gemeinde Hohenroth darum gebeten, einen
Beschluss über die Aufhebung der Zweckvereinbarung vom 06.10.2023 zu fassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenroth beschließt, dass die
Zweckvereinbarung zur Übertragung der Abwicklung der
Infrastruktur-Fördermaßnahme nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 und der
Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 auf die Gemeinde Burglauer
vom 06.10.2023 aufgehoben wird. Herr Bürgermeister Georg Straub wird dazu
ermächtigt, einen entsprechenden Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
|
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |
