Gemäß der aktuellen Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Hohenroth werden Satzungen und Verordnungen dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekanntgegeben wird.

 

Mit Inkrafttreten der neuen Bayerischen Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften (BayKommV) am 01.01.2024 sowie den Regelungen des Bayerischen Digitalgesetzes und der Gemeindeordnung ist es nun gesetzlich möglich, amtliche Bekanntmachungen ausschließlich digital vorzunehmen.

 

Der Gesetzgeber eröffnet verschiedene Möglichkeiten für die digitale Bekanntmachung. Für die Mitgliedsgemeinden der VG Bad Neustadt bietet sich die Umstellung auf die Bekanntmachungsart „Bekanntmachung durch Niederlegung und Bekanntgabe der Niederlegung auf einer öffentlichen Internetseite der Gemeinde“ an. Satzungen und Verordnungen werden dann dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung digital über das Internet auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde bekanntgegeben wird.

 

Im Hinblick auf das Zeitalter der Digitalisierung und die hohe Anzahl der Bekanntmachungen im Bereich der VG Bad Neustadt befürwortet die Verwaltung die Umstellung auf eine digitale Bekanntmachung. Allein die Tagesordnungen von jährlich rund 100 Gemeinderats- und Ausschusssitzungen müssen bekanntgemacht werden. Auch aus dem Bereich Baurecht werden bis zu 100 Bekanntmachungen im Jahr erstellt. Eine Umstellung trägt zur Verwaltungsvereinfachung bei und reduziert die Papier- und Druckkosten. Der Aushang der Bekanntmachungen muss nicht mehr vom Bürgermeister oder von den gemeindlichen Austrägern erfolgen. Die Bekanntmachungen können über das Internet nicht nur schneller veröffentlicht werden, sondern sind ortsunabhängig zugänglich. Dies fördert die Transparenz und Bürgernähe. Aufgrund der Anpassbarkeit sind digitale Bekanntmachungen auch für Menschen mit Behinderung oder ältere Menschen vorteilhaft. Schriftgrößen können angepasst und Screenreader verwendet werden.

 

Die Änderung der Bekanntmachungsart ist zum 01.05.2025 vorgesehen.

 

Um die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig auf die Änderung vorzubereiten, wird eine Übergangsphase ab der Beschlussfassung durch den Gemeinderat bis zum Inkrafttreten am 01.05.2025 vorgesehen. Während dieser Phase wird an den Gemeindetafeln ein Hinweis mit QR-Code angebracht, der zur entsprechenden Internetseite führt. Zusätzlich ist eine Information in der nächsten Bürgerversammlung sowie im Gemeindeblatt vorgesehen. Auch wäre ein Schulungs- bzw. Informationsangebot der Pflegelotsin zu dieser Umstellung denkbar. Nach dem 01.05.2025 können die Gemeindetafeln entweder entfernt oder für allgemeine Informationen, wie Veranstaltungshinweise, genutzt werden.

 

Für die Umsetzung der neuen Bekanntmachungsart wird auf der Homepage der Gemeinde ein eigener Menüpunkt „Amtliche Bekanntmachungen“ eingerichtet, der Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu allen amtlichen Bekanntmachungen bietet. Unter dem Menüpunkt „Neuigkeiten“ sind dann nur noch aktuelle Themen wie Verkehrsbeschränkungen, Pressemitteilungen etc. zu finden.

 

Eine einheitliche Regelung der Bekanntmachung in allen Mitgliedsgemeinden der VG Bad Neustadt wird angestrebt, um die Verwaltungsprozesse zu vereinheitlichen. Dies betrifft auch die Bekanntmachungsregelung in der Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der VG Bad Neustadt. Nur durch eine einheitliche Entscheidung der Mitgliedsgemeinden kann auch die Regelung für die Verwaltungsgemeinschaft angepasst werden.

 

Die Umstellung auf die Bekanntmachung über die Homepage der Gemeinde schließt den Einsatz digitaler Bildschirme nicht aus. Auch die Niederlegung und Anzeige der Bekanntmachungen an digitalen Bildschirmen ist grundsätzlich möglich. Angesichts der Kosten für den Betrieb sowie möglicher Risiken wie Vandalismus oder technische Störungen, die die Rechtssicherheit beeinträchtigen könnten, wird jedoch empfohlen, diese Form der Bekanntmachung nicht in der Geschäftsordnung festzuschreiben. Die Nutzung von Bildschirmen ist dennoch nicht ausgeschlossen und kann als zusätzliche Veröffentlichungsplattform eingesetzt werden.

 

Die Änderung der Bekanntmachungsart bedarf der Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Hohenroth.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenroth gibt sich aufgrund Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98), folgende

 

1. Änderung der Geschäftsordnung:

 

§ 1

 

§ 36 der Geschäftsordnung erhält folgende neue Regelung:

 

§ 36 Art der Bekanntmachung

 

(1) ¹Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung digital über das Internet unter www.hohenroth.de/amtliche-bekanntmachungen bekanntgegeben wird. ²Die Bekanntgabe auf dieser Internetseite erfolgt erst, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. ³Sie wird frühestens nach 14 Tagen wieder gelöscht. ⁴Es wird schriftlich oder elektronisch festgehalten, wann die digitale Bekanntgabe auf der Internetseite öffentlich verfügbar war und wann sie wieder gelöscht wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.

 

(2) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf über das Internet unter der öffentlich zugänglichen Internetseite nach Absatz 1 Satz 1 hingewiesen.

 

§ 2

 

Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am 01.05.2025 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13