Sitzung: 26.11.2024 GHR/015/2024
Mit Inkrafttreten
der neuen Bayerischen Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher
Vorschriften (BayKommV) am 01.01.2024 sowie den Regelungen des Bayerischen
Digitalgesetzes und der Gemeindeordnung ist es nun gesetzlich möglich, amtliche
Bekanntmachungen ausschließlich digital vorzunehmen.
Der Gesetzgeber eröffnet
verschiedene Möglichkeiten für die digitale Bekanntmachung. Für die Mitgliedsgemeinden
der VG Bad Neustadt bietet sich die Umstellung auf die Bekanntmachungsart
„Bekanntmachung durch Niederlegung und Bekanntgabe der Niederlegung auf einer
öffentlichen Internetseite der Gemeinde“ an. Satzungen und Verordnungen werden
dann dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde
zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung digital über das Internet
auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde bekanntgegeben wird.
Im Hinblick auf
das Zeitalter der Digitalisierung und die hohe Anzahl der Bekanntmachungen im
Bereich der VG Bad Neustadt befürwortet die Verwaltung die Umstellung auf eine
digitale Bekanntmachung. Allein die Tagesordnungen von jährlich rund 100
Gemeinderats- und Ausschusssitzungen müssen bekanntgemacht werden. Auch aus dem
Bereich Baurecht werden bis zu 100 Bekanntmachungen im Jahr erstellt. Eine
Umstellung trägt zur Verwaltungsvereinfachung bei und reduziert die Papier- und
Druckkosten. Der Aushang der Bekanntmachungen muss nicht mehr vom Bürgermeister
oder von den gemeindlichen Austrägern erfolgen. Die Bekanntmachungen können
über das Internet nicht nur schneller veröffentlicht werden, sondern sind
ortsunabhängig zugänglich. Dies fördert die Transparenz und Bürgernähe.
Aufgrund der Anpassbarkeit sind digitale Bekanntmachungen auch für Menschen mit
Behinderung oder ältere Menschen vorteilhaft. Schriftgrößen können angepasst
und Screenreader verwendet werden.
Die Änderung der
Bekanntmachungsart ist zum 01.05.2025 vorgesehen.
Um die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig auf
die Änderung vorzubereiten, wird eine Übergangsphase ab der Beschlussfassung
durch den Gemeinderat bis zum Inkrafttreten am 01.05.2025 vorgesehen. Während
dieser Phase wird an den Gemeindetafeln ein Hinweis mit QR-Code angebracht, der
zur entsprechenden Internetseite führt. Zusätzlich ist eine Information in der
nächsten Bürgerversammlung sowie im Gemeindeblatt vorgesehen. Auch wäre ein
Schulungs- bzw. Informationsangebot der Pflegelotsin zu dieser Umstellung
denkbar. Nach dem 01.05.2025 können die Gemeindetafeln entweder entfernt oder
für allgemeine Informationen, wie Veranstaltungshinweise, genutzt werden.
Für die Umsetzung der neuen
Bekanntmachungsart wird auf der Homepage der Gemeinde ein eigener Menüpunkt
„Amtliche Bekanntmachungen“ eingerichtet, der Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu
allen amtlichen Bekanntmachungen bietet. Unter dem Menüpunkt „Neuigkeiten“ sind
dann nur noch aktuelle Themen wie Verkehrsbeschränkungen, Pressemitteilungen
etc. zu finden.
Eine einheitliche Regelung der Bekanntmachung
in allen Mitgliedsgemeinden der VG Bad Neustadt wird angestrebt, um die
Verwaltungsprozesse zu vereinheitlichen. Dies betrifft auch die
Bekanntmachungsregelung in der Geschäftsordnung für die
Gemeinschaftsversammlung der VG Bad Neustadt. Nur durch eine einheitliche
Entscheidung der Mitgliedsgemeinden kann auch die Regelung für die
Verwaltungsgemeinschaft angepasst werden.
Die Umstellung auf die Bekanntmachung über
die Homepage der Gemeinde schließt den Einsatz digitaler Bildschirme nicht aus.
Auch die Niederlegung und Anzeige der Bekanntmachungen an digitalen
Bildschirmen ist grundsätzlich möglich. Angesichts der Kosten für den Betrieb
sowie möglicher Risiken wie Vandalismus oder technische Störungen, die die
Rechtssicherheit beeinträchtigen könnten, wird jedoch empfohlen, diese Form der
Bekanntmachung nicht in der Geschäftsordnung festzuschreiben. Die Nutzung von
Bildschirmen ist dennoch nicht ausgeschlossen und kann als zusätzliche
Veröffentlichungsplattform eingesetzt werden.
Die Änderung der
Bekanntmachungsart bedarf der Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
der Gemeinde Hohenroth.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenroth gibt sich aufgrund Art. 45 Abs. 1
der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt
geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98),
folgende
1. Änderung der
Geschäftsordnung:
§
1
§ 36 der Geschäftsordnung erhält folgende neue Regelung:
§ 36 Art der Bekanntmachung
(1) ¹Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich
bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme
niedergelegt werden und die Niederlegung digital über das Internet unter www.hohenroth.de/amtliche-bekanntmachungen bekanntgegeben wird. ²Die Bekanntgabe auf dieser
Internetseite erfolgt erst, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung
niedergelegt ist. ³Sie wird frühestens nach 14 Tagen wieder gelöscht. ⁴Es
wird schriftlich oder elektronisch festgehalten, wann die digitale Bekanntgabe
auf der Internetseite öffentlich verfügbar war und wann sie wieder gelöscht
wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.
(2) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise
aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art
amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf über das Internet unter der öffentlich
zugänglichen Internetseite nach Absatz 1 Satz 1 hingewiesen.
§
2
Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am 01.05.2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
17 |
|
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |
