Sitzung: 16.12.2024 GHR/012/2024
Mit Schreiben vom 18.11.2024 wurde die Gemeinde Hohenroth aufgefordert,
zur 9. Verordnung der Änderung des Regionalplans Main-Rhön, Fortschreibung des
Kapitel B IV "Gewerbliche Wirtschaft", Abschnitt B IV 2.2
"Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen, bis zum 23.12.2024 Stellung zu
nehmen.
Im Rahmen der aktuellen Änderung des Regionalplans sollen Vorrang- und
Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffgruppen Sand und Kies, Basalt und Kalkstein
fortgeschrieben werden.
Im Landkreis Rhön Grabfeld sind von der Fortschreibung die Gemarkungen
Salz und Strahlungen (Kalkstein), Mellrichstadt, Oberstreu (Kalkstein, Sand und
Kies) und Oberelsbach und Bischofsheim a. d. Rhön (Basalt) betroffen. Es
handelt sich nicht um Neuausweisungen, sondern um Änderungen und Anpassungen
der bestehenden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete.
Tekturkarte:

Die Details zur Regionalplanfortschreibung können der Anlage entnommen
werden.
Die Gemeinde Hohenroth ist nicht direkt von der aktuellen Regionalplanfortschreibung
betroffen.
Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Beschluss:
Nachdem die Gemeinde Hohenroth von der 9. Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Main-Rhön,
Fortschreibung des Kapitels B IV, Abschnitt 2 „Bodenschätze“ nicht betroffen
ist, wird von einer Abgabe einer Stellungnahme abgesehen.
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
