Mit Schreiben vom 13.11.2024 wurde die Gemeinde Hohenroth von der Regierung von Unterfranken als zuständige Plangenehmigungsbehörde über das beantragte Vorhaben des Landkreis Rhön-Grabfeld zur Ertüchtigung der „Deponie Hohenroth“ informiert und um Stellungnahme bis zum 10.12.2024 gebeten. Aufgrund der Sitzungsfolge wurde der Gemeinde Hohenroth eine Fristverlängerung bis zum 23.12.2024 gewährt.

 

Die ehemalige „Deponie Hohenroth“ des Landkreis Rhön-Grabfeld, befindet sich an der Kreisstraße NES 21 zwischen der Gemeinde Hohenroth und der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale. Der Hauptdeponiekörper liegt auf der Gemarkung der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale. Lediglich ein geringer Teil der Deponie erstreckt sich auch auf die Fl.Nr. 1746 in der Gemarkung Hohenroth.

 

Übersicht über die „Deponie Hohenroth“

(Google Earth, Bildaufnahmedatum 26.07.2023)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Bei der Deponie handelt es sich um einen verfüllten Graben. Die Deponie wurde im Jahr 1966 auf einer Brachfläche in der Nähe der Gemeinde Hohenroth errichtet. Die Verfüllung erfolgte seit dem Jahr 1966 in verschiedenen Abschnitten. Bei den Ablagerungen handelt es sich laut Deponiechronologie um Haus-, Sperr-, Gewerbe-, und Industriemüll.

 

Auf der Deponie befindet sich eine Entgasungseinrichtung bestehend aus 12 Gasbrunnen, 3 Grundwassermessstellen sowie der Kompaktanlage (Verdichter- und Fackelanlage). Die Entgasungseinrichtung besteht seit dem Jahr 1981. Der Deponiekörper wird über eine Zwangsentgasungsanlage entgast. Von verschiedenen Gasbrunnen aus wird das entstehende Deponiegas über eine zentrale Gassammelleitung, die in der aufgebrachten Abdeckschicht verläuft, der Gasfackel zugeführt und dort verbrannt. Die gesamte Anlage entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen und soll deshalb saniert werden. Ziel der Sanierung ist es, die aktuellen umwelttechnischen Anforderungen, insbesondere die zulässigen Immissionen von Treibhausgasen zu erfüllen.

Hierzu ist vorgesehen eine aerobe In-situ-Stabilisierung einzubauen.
(Eine In-situ-Stabilisierung ist ein Verfahren zur Stabilisierung von Abfallmaterialien direkt an ihrem Standort, ohne dass sie entfernt oder transportiert werden müssen. Bei der aeroben In-situ-Stabilisierung von Siedlungsabfalldeponien wird kontrolliert Luftsauerstoff in den Deponiekörper eingesaugt, um eine Aerobisierung des Inventars zu erreichen. Dies führt zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen und einer Stabilisierung des Deponiekörpers, indem die organischen Abfälle durch mikrobiologische Prozesse abgebaut werden.

 

Dazu sind folgende Baumaßnahmen vorgesehen.

 

  • Rückbau der vorhandenen Kompaktanlage (Fackel und Gasverdichter)
  • Errichtung einer neuen Gasverdichterstation
  • Errichtung eines in die Gasverdichterstation integrierten Gassammelbalkens
  • Umbau von Gasbrunnen zu Lufteintragsbauwerken
  • Umbau / Umrüstung ausgewählter, vorhandener Gasbrunnen
  • Rückbau defekter Gasbrunnen
  • Beschilderung der Gasfassungselemente
  • Neuverlegung der Gasabsaugleitungen
  • Errichtung eines technisch biologischen Methanoxidationsfensters
  • Errichtung eines neuen Kondensatschachtes

 

Übersichtsplan Baumaßnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die Zufahrt zur Deponie erfolgt während der Bauphase mit einer temporären Baustraße direkt von der Kreisstraße NES 21.

 

Im Weiteren wird auf die beigefügten Planunterlagen verwiesen.

 

Zusätzlich soll der Deponiekörper zukünftig durch eine Zaunanlage (Viereckdrahtgeflecht mit H rd. 1,80 m eingefriedet werden um ein unbefugtes Betreten zu verhindern.

 

Grundsätzliche negative Auswirkungen aufgrund der geplanten Sanierung, sind aus Sicht der Verwaltung nicht ersichtlich.

 

Nachdem sich die Maßnahme jedoch in unmittelbarer Nähe zum geplanten Regenrückhaltebecken für das Baugebiet Burgblick befindet, wurde das Tiefbauamt der VG-Bad Neustadt um fachliche Stellungnahme gebeten. Das Tiefbauamt hat sich wie folgt geäußert.

 

Gemäß Übersichtsplan sollen zusätzliche Quer- und Randdrainagen hergestellt werden. Die im Übersichtsplan genannten Schnitte 5a und 5c waren den Unterlagen nicht beigefügt. Die Randdrainagen entwässern im weiteren Verlauf in vorhandene Gräben. Ob eine Behandlung der Wässer vorgesehen ist, ist aus der Planunterlage nicht ersichtlich. Die Entwässerung des BG Burgblick nutzt den bislang ausschließlich zur Entwässerung landwirtschaftlicher Flächen und Wege vorhandenen Graben, der über das Grundstück des Landkreises entlang der Deponie verläuft. Dieser Graben kreuzt die geplante Randdrainage mehrfach.

Bei der Herstellung der Randdrainage sollte darauf geachtet werden, dass der Graben seine Funktion weiter uneingeschränkt erfüllen kann und eine direkte Einleitung von Oberflächenwasser in die Drainageanlage vermieden wird (z. B. Abdichtung mit schwach durchlässigem Boden in den Kreuzungsbereichen mit der Drainage).

 

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen die Stellungnahme der Tiefbauabteilung als Hinweis der Regierung mitzuteilen.

 

 

Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt zur vorgelegten Planung des Landkreis Rhön-Grabfeld wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Die Regierung wird auf die Planungen der Gemeinde Hohenroth zur Errichtung eines Regenrückhaltebeckens für das Baugebiet „Burgblick“ hingewiesen. Weiterhin ergeht folgende Tiefbaufachliche Stellungnahme:

 

„Gemäß Übersichtsplan sollen zusätzliche Quer- und Randdrainagen hergestellt werden. Die im Übersichtsplan genannten Schnitte 5a und 5c waren den Unterlagen nicht beigefügt. Die Randdrainagen entwässern im weiteren Verlauf in vorhandene Gräben. Ob eine Behandlung der Wässer vorgesehen ist, ist aus der Planunterlage nicht ersichtlich. Die Entwässerung des BG Burgblick nutzt den bislang ausschließlich zur Entwässerung landwirtschaftlicher Flächen und Wege vorhandenen Graben, der über das Grundstück des Landkreises entlang der Deponie verläuft. Dieser Graben kreuzt die geplante Randdrainage mehrfach.

Bei der Herstellung der Randdrainage sollte darauf geachtet werden, dass der Graben seine Funktion weiter uneingeschränkt erfüllen kann und eine direkte Einleitung von Oberflächenwasser in die Drainageanlage vermieden wird (z. B. Abdichtung mit schwach durchlässigem Boden in den Kreuzungsbereichen mit der Drainage).“


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15