Sitzung: 16.12.2024 GHR/012/2024
Mit Schreiben vom 13.11.2024 wurde die Gemeinde Hohenroth von der
Regierung von Unterfranken als zuständige Plangenehmigungsbehörde über das
beantragte Vorhaben des Landkreis Rhön-Grabfeld zur Ertüchtigung der „Deponie
Hohenroth“ informiert und um Stellungnahme bis zum 10.12.2024 gebeten. Aufgrund
der Sitzungsfolge wurde der Gemeinde Hohenroth eine Fristverlängerung bis zum
23.12.2024 gewährt.
Die ehemalige „Deponie Hohenroth“ des Landkreis Rhön-Grabfeld, befindet
sich an der Kreisstraße NES 21 zwischen der Gemeinde Hohenroth und der Stadt
Bad Neustadt a. d. Saale. Der Hauptdeponiekörper liegt auf der Gemarkung der
Stadt Bad Neustadt a. d. Saale. Lediglich ein geringer Teil der Deponie
erstreckt sich auch auf die Fl.Nr. 1746 in der Gemarkung Hohenroth.
Übersicht über die „Deponie Hohenroth“
(Google
Earth, Bildaufnahmedatum 26.07.2023)

Bei der Deponie handelt es sich um einen verfüllten Graben. Die Deponie
wurde im Jahr 1966 auf einer Brachfläche in der Nähe der Gemeinde Hohenroth
errichtet. Die Verfüllung erfolgte seit dem Jahr 1966 in verschiedenen
Abschnitten. Bei den Ablagerungen handelt es sich laut Deponiechronologie um
Haus-, Sperr-, Gewerbe-, und Industriemüll.
Auf der Deponie befindet sich eine Entgasungseinrichtung bestehend aus
12 Gasbrunnen, 3 Grundwassermessstellen sowie der Kompaktanlage (Verdichter-
und Fackelanlage). Die Entgasungseinrichtung besteht seit dem Jahr 1981. Der
Deponiekörper wird über eine Zwangsentgasungsanlage entgast. Von verschiedenen
Gasbrunnen aus wird das entstehende Deponiegas über eine zentrale
Gassammelleitung, die in der aufgebrachten Abdeckschicht verläuft, der
Gasfackel zugeführt und dort verbrannt. Die gesamte Anlage entspricht nicht
mehr den aktuellen Anforderungen und soll deshalb saniert werden. Ziel der
Sanierung ist es, die aktuellen umwelttechnischen Anforderungen, insbesondere
die zulässigen Immissionen von Treibhausgasen zu erfüllen.
Hierzu ist vorgesehen eine aerobe In-situ-Stabilisierung einzubauen.
(Eine In-situ-Stabilisierung ist ein
Verfahren zur Stabilisierung von Abfallmaterialien direkt an ihrem Standort,
ohne dass sie entfernt oder transportiert werden müssen. Bei der aeroben
In-situ-Stabilisierung von Siedlungsabfalldeponien wird kontrolliert
Luftsauerstoff in den Deponiekörper eingesaugt, um eine Aerobisierung des
Inventars zu erreichen. Dies führt zu einer Reduktion der
Treibhausgasemissionen und einer Stabilisierung des Deponiekörpers, indem die
organischen Abfälle durch mikrobiologische Prozesse abgebaut werden.
Dazu sind folgende Baumaßnahmen vorgesehen.
- Rückbau der vorhandenen Kompaktanlage
(Fackel und Gasverdichter)
- Errichtung einer neuen
Gasverdichterstation
- Errichtung eines in die
Gasverdichterstation integrierten Gassammelbalkens
- Umbau von Gasbrunnen zu Lufteintragsbauwerken
- Umbau / Umrüstung ausgewählter,
vorhandener Gasbrunnen
- Rückbau defekter Gasbrunnen
- Beschilderung der Gasfassungselemente
- Neuverlegung der Gasabsaugleitungen
- Errichtung eines technisch biologischen
Methanoxidationsfensters
- Errichtung eines neuen
Kondensatschachtes
Übersichtsplan Baumaßnahme

Die Zufahrt zur Deponie erfolgt während der Bauphase mit einer
temporären Baustraße direkt von der Kreisstraße NES 21.
Im Weiteren wird auf die beigefügten Planunterlagen verwiesen.
Zusätzlich soll der Deponiekörper zukünftig durch eine Zaunanlage
(Viereckdrahtgeflecht mit H rd. 1,80 m eingefriedet werden um ein unbefugtes
Betreten zu verhindern.
Grundsätzliche negative Auswirkungen aufgrund der geplanten Sanierung,
sind aus Sicht der Verwaltung nicht ersichtlich.
Nachdem sich die Maßnahme jedoch in unmittelbarer Nähe zum geplanten
Regenrückhaltebecken für das Baugebiet Burgblick befindet, wurde das Tiefbauamt
der VG-Bad Neustadt um fachliche Stellungnahme gebeten. Das Tiefbauamt hat sich
wie folgt geäußert.
Gemäß Übersichtsplan sollen zusätzliche Quer-
und Randdrainagen hergestellt werden. Die im Übersichtsplan genannten Schnitte
5a und 5c waren den Unterlagen nicht beigefügt. Die Randdrainagen entwässern im
weiteren Verlauf in vorhandene Gräben. Ob eine Behandlung der Wässer vorgesehen
ist, ist aus der Planunterlage nicht ersichtlich. Die Entwässerung des BG
Burgblick nutzt den bislang ausschließlich zur Entwässerung
landwirtschaftlicher Flächen und Wege vorhandenen Graben, der über das
Grundstück des Landkreises entlang der Deponie verläuft. Dieser Graben kreuzt
die geplante Randdrainage mehrfach.
Bei der Herstellung der Randdrainage sollte
darauf geachtet werden, dass der Graben seine Funktion weiter uneingeschränkt
erfüllen kann und eine direkte Einleitung von Oberflächenwasser in die
Drainageanlage vermieden wird (z. B. Abdichtung mit schwach durchlässigem Boden
in den Kreuzungsbereichen mit der Drainage).
Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen die Stellungnahme der
Tiefbauabteilung als Hinweis der Regierung mitzuteilen.
Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt zur vorgelegten Planung des Landkreis
Rhön-Grabfeld wie folgt Stellung zu nehmen:
Die Regierung wird auf die Planungen der Gemeinde Hohenroth zur
Errichtung eines Regenrückhaltebeckens für das Baugebiet „Burgblick“ hingewiesen.
Weiterhin ergeht folgende Tiefbaufachliche Stellungnahme:
„Gemäß Übersichtsplan sollen zusätzliche Quer- und Randdrainagen
hergestellt werden. Die im Übersichtsplan genannten Schnitte 5a und 5c waren
den Unterlagen nicht beigefügt. Die Randdrainagen entwässern im weiteren
Verlauf in vorhandene Gräben. Ob eine Behandlung der Wässer vorgesehen ist, ist
aus der Planunterlage nicht ersichtlich. Die Entwässerung des BG Burgblick
nutzt den bislang ausschließlich zur Entwässerung landwirtschaftlicher Flächen
und Wege vorhandenen Graben, der über das Grundstück des Landkreises entlang
der Deponie verläuft. Dieser Graben kreuzt die geplante Randdrainage mehrfach.
Bei der Herstellung der Randdrainage sollte darauf geachtet werden, dass
der Graben seine Funktion weiter uneingeschränkt erfüllen kann und eine direkte
Einleitung von Oberflächenwasser in die Drainageanlage vermieden wird (z. B.
Abdichtung mit schwach durchlässigem Boden in den Kreuzungsbereichen mit der
Drainage).“
Abstimmungsergebnis:
|
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
|
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
