Sitzung: 12.10.2010 GHR/010/2010
Zur Gasversorgung
der Gemeinde Hohenroth besteht seit Oktober 1989 ein Gasversorgungsvertrag
zwischen der Bayer. Rhöngas und der Gemeinde Hohenroth. Der Vertrag regelt die
Rechte und Pflichten der Bayer. Rhöngas zur Gasversorgung von Hohenroth und die
Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen zur Verlegung und zum Betrieb von
Gasleitungen durch die Bayer. Rhöngas. Gasversorgungsverträge stellen Konzessionsverträge
dar, die eine max. Laufzeit von 20 Jahren haben dürfen. Die Gasversorgung ist
danach erneut auszuschreiben. Diese Ausschreibung ist seitens der Gemeinde
durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgt. Die Bayer. Rhöngas hat sich als
einziger Versorger beworben.
Mit der Bayer.
Rhöngas wird nunmehr ein neuer Gasversorgungsvertrag abgeschlossen. Der Vertrag
beruht auf einem Muster, welches zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden (u.a.
Bayer. Gemeindetag) und den Energieversorgern ausgehandelt wurde. In
verschiedenen Passagen des Mustervertrages bestehen alternative
Lösungsvorschläge. Der Vertragsentwurf wurde in seinen Einzelpunkten zwischen
Bürgermeistern (Niederlauer, Salz und Hohenroth), der Verwaltung und der Bayer.
Rhöngas vor besprochen.
Der 1.
Bürgermeister gab den Vertragsentwurf und die Alternativen im Einzelnen zur
Kenntnis. Bezüglich der Alternativen werden folgende Vorschläge unterbreitet:
Zu § 5
Kostenpflicht bei Änderung von Versorgungsanlagen:
Es wird die
Alternative 2 empfohlen, da diese eine deutlich bessere Kostenabschätzung und
Kosteneingrenzung ermöglicht: „Die Gemeinde führt die Tiefbauarbeiten
einschließlich der Wiederherstellung der Oberfläche auf eigene Kosten durch.
Die Arbeiten an den Anlagen des GVU führt dieses auf eigene Kosten durch.
Zu § 8
Vertragsdauer:
Vorgeschlagen wird
eine neue Vertragsdauer von 20 Jahren. Die Bayer. Rhöngas ist mit Ihren
kommunalen Gesellschaftern (Landkreis, Städte Bad Neustadt, Mellrichstadt und
die Gasversorgung Unterfranken) ein einheimischer Betrieb, dessen Existenz und
langfristige Betriebssicherheit auch im Interesse der Gemeinden liegt.
Anderseits ist die Bayer. Rhöngas ein über Jahrzehnte verlässlicher Partner,
der sich zunehmend mit regionaler Ausrichtung auch bei der Erzeugung und beim
Einsatz erneuerbarer Energien engagiert.
§ 9 Ablösung der
Versorgungsanlagen:
Vorgeschlagen wird
auf Wunsch der 1. Bürgermeister die Alternative 1:
„1. Wird der
Vertrag mit dem bisherigen Vertragspartner nach seinem Ablauf nicht verlängert
oder neu abgeschlossen, so sind die Regelung des EnWG zu beachten.
2. Die Gemeinde
ist verpflichtet, die auf Vertragsgrundstücken gelegenen, nach den vorstehenden
Bestimmungen nicht überlassenen Anlagen des GVU nach Beendigung des Vertrages
noch weiter zu dulden. Für Änderungen und Sicherungen an diesen Anlagen gilt
auch nach Vertragsablauf § 5 entsprechend.
Für die
Grundstücksbenutzung aufgrund einer Dienstbarkeit zu zahlende einmalige
Entschädigung richtet sich nach den üblichen Grundsätzen.“
Der Bayer. Gemeindetag
und die Verwaltung empfehlen Alternative 2 mit der Möglichkeit des Erwerbs der
Verteilungsanlagen. Damit hätte die Gemeinde neben der vorgenannten Option
weitere Handlungsoptionen. Der Erwerb ist nicht Pflicht, sondern nur eine
Möglichkeit.
Beschluss:
Der Gemeinderat
stimmt dem Entwurf eines neuen Gasversorgungsvertrages zwischen der Gemeinde
Hohenroth und der Bayerischen Rhöngas GmbH, Bad Neustadt a.d. Saale in der
diesem Protokoll beigefügten Fassung zu.
In § 5 wird die
Alternative 2, in § 8 Alternative 1 und in § 9 Alternative 2 gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |