Zur Gasversorgung der Gemeinde Hohenroth besteht seit Oktober 1989 ein Gasversorgungsvertrag zwischen der Bayer. Rhöngas und der Gemeinde Hohenroth. Der Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Bayer. Rhöngas zur Gasversorgung von Hohenroth und die Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen zur Verlegung und zum Betrieb von Gasleitungen durch die Bayer. Rhöngas. Gasversorgungsverträge stellen Konzessionsverträge dar, die eine max. Laufzeit von 20 Jahren haben dürfen. Die Gasversorgung ist danach erneut auszuschreiben. Diese Ausschreibung ist seitens der Gemeinde durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgt. Die Bayer. Rhöngas hat sich als einziger Versorger beworben.

 

Mit der Bayer. Rhöngas wird nunmehr ein neuer Gasversorgungsvertrag abgeschlossen. Der Vertrag beruht auf einem Muster, welches zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden (u.a. Bayer. Gemeindetag) und den Energieversorgern ausgehandelt wurde. In verschiedenen Passagen des Mustervertrages bestehen alternative Lösungsvorschläge. Der Vertragsentwurf wurde in seinen Einzelpunkten zwischen Bürgermeistern (Niederlauer, Salz und Hohenroth), der Verwaltung und der Bayer. Rhöngas vor besprochen.

 

Der 1. Bürgermeister gab den Vertragsentwurf und die Alternativen im Einzelnen zur Kenntnis. Bezüglich der Alternativen werden folgende Vorschläge unterbreitet:

 

Zu § 5 Kostenpflicht bei Änderung von Versorgungsanlagen:

 

Es wird die Alternative 2 empfohlen, da diese eine deutlich bessere Kostenabschätzung und Kosteneingrenzung ermöglicht: „Die Gemeinde führt die Tiefbauarbeiten einschließlich der Wiederherstellung der Oberfläche auf eigene Kosten durch. Die Arbeiten an den Anlagen des GVU führt dieses auf eigene Kosten durch.

 

Zu § 8 Vertragsdauer:

 

Vorgeschlagen wird eine neue Vertragsdauer von 20 Jahren. Die Bayer. Rhöngas ist mit Ihren kommunalen Gesellschaftern (Landkreis, Städte Bad Neustadt, Mellrichstadt und die Gasversorgung Unterfranken) ein einheimischer Betrieb, dessen Existenz und langfristige Betriebssicherheit auch im Interesse der Gemeinden liegt. Anderseits ist die Bayer. Rhöngas ein über Jahrzehnte verlässlicher Partner, der sich zunehmend mit regionaler Ausrichtung auch bei der Erzeugung und beim Einsatz erneuerbarer Energien engagiert.

 

§ 9 Ablösung der Versorgungsanlagen:

 

Vorgeschlagen wird auf Wunsch der 1. Bürgermeister die Alternative 1:

„1. Wird der Vertrag mit dem bisherigen Vertragspartner nach seinem Ablauf nicht verlängert oder neu abgeschlossen, so sind die Regelung des EnWG zu beachten.

2. Die Gemeinde ist verpflichtet, die auf Vertragsgrundstücken gelegenen, nach den vorstehenden Bestimmungen nicht überlassenen Anlagen des GVU nach Beendigung des Vertrages noch weiter zu dulden. Für Änderungen und Sicherungen an diesen Anlagen gilt auch nach Vertragsablauf § 5 entsprechend.

Für die Grundstücksbenutzung aufgrund einer Dienstbarkeit zu zahlende einmalige Entschädigung richtet sich nach den üblichen Grundsätzen.“

 

Der Bayer. Gemeindetag und die Verwaltung empfehlen Alternative 2 mit der Möglichkeit des Erwerbs der Verteilungsanlagen. Damit hätte die Gemeinde neben der vorgenannten Option weitere Handlungsoptionen. Der Erwerb ist nicht Pflicht, sondern nur eine Möglichkeit.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf eines neuen Gasversorgungsvertrages zwischen der Gemeinde Hohenroth und der Bayerischen Rhöngas GmbH, Bad Neustadt a.d. Saale in der diesem Protokoll beigefügten Fassung zu.

In § 5 wird die Alternative 2, in § 8 Alternative 1 und in § 9 Alternative 2 gewählt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16