Dem Bauausschuss wird ein Antrag von Frau Larissa Stoppel auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Erdmannstal“ für die Errichtung eines Gartengerätehauses auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 610/12 im Erdmannstal 30 in Windshausen vorgelegt.

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b) Bayer. Bauordnung. Das Grundstück Fl. Nr. 610/12 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Erdmannstal“.

 

Da der Standort des Gartengerätehauses außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen liegt, ist eine Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen für die Nichteinhaltung der Baugrenzen erforderlich.

 

Die angrenzenden Nachbarn Schulmeister haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt seine Zustimmung zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 610/12 im Erdmannstal 30 in Windshausen entsprechend den eingereichten Planunterlagen.

Es bestehen keine Einwände gegen den Standort des Gartenhauses außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6