Mit Beschluss vom 02.02.2010 hat der Gemeinderat Hohenroth die grundsätzliche Entscheidung getroffen eine kommunale Verkehrsüberwachung für den fließenden Verkehr einzuführen, sofern sich genügend Kommunen beteiligen, und die Verwaltungsstelle wirtschaftlich und kostendeckend betrieben werden kann. Durch die Beteiligung der Gemeinden Bad Bocklet, Burglauer, Hohenroth, Niederlauer, Rödelmaier, Unsleben, Saal a. d. Saale und Salz kann durch die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt die Verwaltungsstelle wirtschaftlich betrieben werden. Ein kostendeckender Betrieb ist jedoch von vielen Faktoren abhängig, u.a. von der Anzahl der Verstöße und kann deshalb nicht verbindlich zugesichert werden. Maßgebend ist für die Gemeinden jedoch auch nicht die unabdingbare Kostendeckung, sondern eine deutliche verlangsamende Wirkung auf das Geschwindigkeitsverhalten der Verkehrsteilnehmer. Abweichend von der Beschlussfassung vom 02.02.2010 erhöht sich der Verwaltungskostenbeitrag der Gemeinde Hohenroth voraussichtlich um etwa 1000,00 €.

 

Die Verkehrsüberwachung soll im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit mit den Kommunen Bad Bocklet, Burglauer, Hohenroth, Niederlauer, Rödelmaier, Unsleben, Saal a. d. Saale und Salz auf Basis einer Zweckvereinbarung realisiert werden. Die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt wurde von den beteiligten Gemeinden beauftragt, die Einführung der kommunalen Verkehrsüberwachung vorzubereiten. Dazu wurden durch die VGem Bad Neustadt umfangreiche Kostenrechnungen erstellt, Angebote von potenziellen Messfirmen eingeholt und ausgewertet, sowie der Entwurf einer Zweckvereinbarung vorbereitet.

Das Aufgabenspektrum der Kommunalen Verkehrsüberwachung stellt sich im Wesentlichen wir folgt dar:

 

            Maßnahmen                                                                                         Verantwortlich bzw. Zuständig

  • Monatliche Festlegung der überwachten                Gemeinde / 1.Bgm. oder Verwaltung
    Straßen und Überwachungszeiten
  • Durchführung der Messungen vor Ort                   Beauftragter Dienstleister
  • Auswertung der Aufnahmen und                               Beauftragter Dienstleister
    Weiterleitung an VG
  • Bearbeitung der Verwarnungen                          Verwaltungsgemeinschaft NES
    u. Bußgeldbescheide
  • Halteranfrage beim Kraftfahrtbundesamt               Verwaltungsgemeinschaft NES
  • Termingerechte Versendung u. Bearbeitung             Verwaltungsgemeinschaft NES
    der Anhörungsbögen
  • Versendung der Fahrerermittlungen                               Verwaltungsgemeinschaft NES
  • Bearbeitung der zurückgesandten                                  Verwaltungsgemeinschaft NES
    Fahrerermittlungen
  • Durchführung von Bußgeldverfahren                               Verwaltungsgemeinschaft NES
  • Bearbeitung der Einsprüche gegen Bußgeld-            Verwaltungsgemeinschaft NES
    bescheide und Weiterleitung über die Staats-
    anwaltschaft an das zuständige Amtsgericht
  • Aufbewahrung und fristgerechte Rückgabe                    Verwaltungsgemeinschaft NES
    der Einbehaltenen Führerscheine
  • Aufbewahrung der Akten                                       Verwaltungsgemeinschaft NES
  • Niederschlagung von Verfahren                                 Verwaltungsgemeinschaft NES

 

 

Folgende Organisation ist dazu geplant:

 

  • Vereinbarung einer Kommunalen Zusammenarbeit (auf mind. 5 Jahre) der beteiligten Gemeinden.
  • Abschluss einer Vereinbarung mit der Polizei durch die jeweilige Gemeinde.
  • Beauftragung eines Dienstleisters (Messunternehmen) für die Messungen vor Ort.
  • Festlegung der Messstellen durch Gemeinden in Absprache mit der Polizei und der Messfirma.
  • Mtl. Festlegung von Ort und Zeit der Überwachung durch jeweilige Gemeinde mit Meldung direkt an Dienstleister, VGem Bad Neustadt u. Polizei.
  • Einrichtung eines Büros zur Abwicklung der Verwaltungsaufgaben in der Geschäftstelle der Verwaltungsgemeinschaft.
    (Räumlich ist ein eigenes Zimmer in der VG-Geschäftstelle vorgesehen, in dem bis zu 3 Personen arbeiten können.)
  • Einstellung von Personal zur Sachbearbeitung.
    Geplant sind 1/3 Personaleinsatz des aktuellen Verkehrssachbearbeiters der VG, Herr Schmitt und 1,5 Stellen für die Bearbeitung der Verstöße
    D.h. die Einstellung von 1,5 Stellen ist vorgesehen. Dabei kommen nur Kräfte mit Verwaltungsfachausbildung in Frage.
    Nach Möglichkeit sollen zwei Kräfte in entsprechender Teilzeit angestellt werden.
  • Beschaffung einer geeigneten Software
  • Fortbildungsmaßnahmen
    (Rechtsspezifisch, EDV-Spezifisch, Hospitanz bei Anwendergemeinde).
  • Start der Kommunalen Verkehrsüberwachung am 1. 4. 2011.

 

 

Wie in der vorgenannten Aufstellung angesprochen, soll die Geschwindigkeitsmessung vor Ort durch einen externen Dienstleister erbracht werden. Angebote wurden bei den Messfirmen ERA, Heilbronn, GKVS, Zirndorf und der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft eingeholt. Die Auftragserteilung erfolgt unmittelbar durch die Gemeinde, wobei die wirtschaftlichste Lösung (Kosten, logistische Zusammenarbeit mit Gemeinde und Verwaltung) nur die gemeinsame Beauftragung des gleichen Dienstleisters durch alle beteiligten Gemeinden darstellt. Zur Auftragserteilung vorgeschlagen wird die am Günstigsten bietende Firma GKVS, Zirndorf, welche nach den Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Unsleben und Salz eine sachgerechte Leistung verspricht. Die Auftragserteilung erfolgt durch Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages. Diese Form ist notwendig, da hier hoheitliche Aufgaben erbracht werden, die nur unter dem unmittelbaren Weisungsrecht der Gemeinde, bzw. der Verwaltungsgemeinschaft erbracht werden können.

 

Die nach den Geschwindigkeitsmessungen erforderliche Verwaltungsarbeit soll die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt erbringen. Die Aufgabenstellung ist oben dargestellt. Die Gemeinschaftsversammlung wird die notwendigen Beschlüsse treffen, sobald von allen beteiligten Gemeinden die Beschlussfassungen über die Kommunale Zusammenarbeit vor liegt.

 

Eine weitere Voraussetzung für die Erfüllung der Kommunalen Verkehrsüberwachung ist der Einsatz einer erprobten EDV. Die notwendige Beauftragung dazu erfolgt durch die Verwaltungsgemeinschaft. Vorgesehen ist die bundesweit am häufigsten im Einsatz befindliche und wirtschaftlichste Software EurOwig.

 

Basis für die Kommunale Zusammenarbeit bei der Kommunalen Verkehrsüberwachung ist der Abschluss einer Zweckvereinbarung. Der Entwurf der Zweckvereinbarung ist der Beschlussvorlage beigefügt. Sie ist mit der Aufsichtsbehörde, dem Landratsamt Rhön-Grabfeld, welcher sie später anzuzeigen ist, abgestimmt.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth beschließt die Einführung der Kommunalen Verkehrsüberwachung in der Gemeinde Hohenroth zum 1.4.2011. Die Aufgabe wird in Kommunaler Zusammenarbeit erfüllt.

 

Der Entwurf der Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Hohenroth und den weiteren beteiligten Gemeinden mit der VGem Bad Neustadt wird in der dem Protokoll beigefügten Fassung gebilligt. Die Laufzeit der Zweckvereinbarung beträgt mindestens 5 Jahre.

 

Der Gemeinderat Hohenroth beschließt die Firma GKVS, Zirndorf, auf Grundlage des Angebots vom 22.09.2010, für die Durchführung der Messungen zur Kommunalen Verkehrsüberwachung im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zu beauftragen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

16