Für die Gemeinde Hohenroth besteht die Möglichkeit, mittel- bis langfristig südlich des Altorts auf den Grundstücken Fl.Nrn 548 und 549, Gemarkung Hohenroth neues Bauland auszuweisen. Die Grundstücke werden zur Zeit ackerbaulich genutzt.

 

Die Zufahrt zum Baugelände ist derzeit nur über den Weg Fl.Nr. 303 möglich. Diese Zufahrt ist sehr beengt und für ein neues Baugebiet nicht ausreichend.

Es ist daher erforderlich, das an dem Weg angrenzende Grundstück Fl.Nr. 164, Gemarkung Hohenroth zu erwerben, um den Weg verbreitern zu können. Das Grundstück ist mit einem Wohnhaus und Nebengebäuden bebaut.

 

Um Gemeinden aus städtebaulichen Gründen vorsorgenden Grunderwerb zu ermöglichen, steht ihnen das besondere gesetzliche Vorkaufsrecht offen. Bereits im Frühstadium der Vorbereitung städtebaulicher Maßnahmen sollen Grundstücke mit dem Ziel gekauft werden können, die späteren Maßnahmen leichter durchführen zu können.

 

Aus Sicht der Gemeinde besteht erhebliches Interesse die genannten Grundstücke im Zuge der städtebaulichen Entwicklung Hohenroths zu erwerben:

 

  • Abriss vorhandener Bausubstanz auf dem Grundstück Fl.Nr. 164, Schaffung von öffentlichem Grün und Parkplätzen zur Entlastung des Altorts von ruhendem Verkehr
  • Verbreiterung und Ausbau des Wegs Fl.Nr. 303 als Erschließungsstraße zum künftigen Baugebiet
  • Ausweisung eines neuen Baugebiets auf den Grundstücken Fl.Nrn 548 und 549

 

Zur Sicherung dieser Entwicklungsziele beschließt der Gemeinderat nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) nachfolgende Satzung:

 


Beschluss:

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die Grundstücke Fl.Nrn 164, 548 und 549 der Gemarkung Hohenroth.

 

§ 2 Besonderes Vorkaufsrecht

 

Im Geltungsbereich dieser Satzung steht der Gemeinde Hohenroth ein Vorkaufsrecht an Grundstücken nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu.

 

§ 3 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15