Dem Bauausschuss wird der Bauantrag von Herrn Florian Dorst und Frau Simone Straub, wohnhaft in Hohenroth, Eichenweg 12, vorgelegt.

 

Sie beabsichtigen auf den Grundstücken Fl. Nr. 185, 186 und 187 in der Hauptstraße in Hohenroth ein Einfamilienwohnhaus mit Garage zu errichten.

 

Der Bauausschuss hat bereits in der Sitzung vom 31.03.2010 zu einer Bauvoranfrage seine grundsätzliche Zustimmung zu dem o. g. Vorhaben erteilt.

Die Erschließung ist gesichert. Die Anschlüsse an Wasser und Kanal und die Zufahrt sind von der Hauptstraße aus vorzunehmen.

 

Mit Bescheid des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 12.07.2010 Nr. 4.1-6024-20100380 wurde die Erteilung der bauaufsichtlichen Genehmigung in Aussicht gestellt. Die Auflagen im Vorbescheid wurden bei der nun vorliegenden Planung berücksichtigt.

 

Die Grundstücke Fl. Nr. 185, 186 und 187 liegen teilweise im Innenbereich (Dorfgebiet) und teilweise im Außenbereich (Kleingartengebiet) von Hohenroth.

Beim Vermessungsamt wurde bereits ein Antrag auf Verschmelzung der Grundstücke Fl. Nr. 185, 186 und 187 gestellt.

 

Das Bauvorhaben ist als Außenbereichsvorhaben nach Art. 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen (sog. Außenbereich im Innenbereich). Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Das Gebäude muss sich positiv in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Es muss insbesondere in der Höhe, der Dachform und der Dachneigung den benachbarten Gebäuden anpasst werden.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf den Grundstücken Fl. Nr. 185, 186 und 187 in der Hauptstraße in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

 

 

Nachdem alle Bauausschussmitglieder anwesend waren, wurde ein weiterer TOP mit aufgenommen.