Sitzung: 09.11.2010 BHR/009/2010
Dem Bauausschuss
wird der Bauantrag von Herrn Florian Dorst und Frau Simone Straub, wohnhaft in
Hohenroth, Eichenweg 12, vorgelegt.
Sie beabsichtigen
auf den Grundstücken Fl. Nr. 185, 186 und 187 in der Hauptstraße in Hohenroth
ein Einfamilienwohnhaus mit Garage zu errichten.
Der Bauausschuss
hat bereits in der Sitzung vom 31.03.2010 zu einer Bauvoranfrage seine
grundsätzliche Zustimmung zu dem o. g. Vorhaben erteilt.
Die Erschließung
ist gesichert. Die Anschlüsse an Wasser und Kanal und die Zufahrt sind von der
Hauptstraße aus vorzunehmen.
Mit Bescheid des
Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 12.07.2010 Nr. 4.1-6024-20100380 wurde die Erteilung
der bauaufsichtlichen Genehmigung in Aussicht gestellt. Die Auflagen im
Vorbescheid wurden bei der nun vorliegenden Planung berücksichtigt.
Die Grundstücke
Fl. Nr. 185, 186 und 187 liegen teilweise im Innenbereich (Dorfgebiet) und
teilweise im Außenbereich (Kleingartengebiet) von Hohenroth.
Beim
Vermessungsamt wurde bereits ein Antrag auf Verschmelzung der Grundstücke Fl.
Nr. 185, 186 und 187 gestellt.
Das Bauvorhaben
ist als Außenbereichsvorhaben nach Art. 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen (sog. Außenbereich
im Innenbereich). Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Das Gebäude
muss sich positiv in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Es muss
insbesondere in der Höhe, der Dachform und der Dachneigung den benachbarten
Gebäuden anpasst werden.
Die angrenzenden
Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Bauausschuss
erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses
mit Garage auf den Grundstücken Fl. Nr. 185, 186 und 187 in der Hauptstraße in
Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Nachdem alle
Bauausschussmitglieder anwesend waren, wurde ein weiterer TOP mit aufgenommen.