Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat am 20.09.2010 die Prüfung der Jahresrechnung 2009 durchgeführt. Die Stellungnahme der Verwaltung wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 09.11.2010 behandelt. Die Erläuterungen der Verwaltung wurden als ausreichend betrachtet und die Prüfungsfeststellungen als erledigt angesehen.


Beschluss:

 

Die Jahresrechnung 2009 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EINNAHMEN

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

 

 

 

 

1.1

Soll lfd. Haushaltsjahr

+

4.209.192,75

1.608.862,08

5.818.054,83

1.2

Neue Haushaltsreste

+

 

155.000,00

155.000,00

1.3

Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren

-

 

0,00

0,00

1.4

Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,00

2.077,63

2.077,63

1.5

Bereinigte Soll-Einnahmen

=

4.209.192,75

1.761.784,45

5.970.977,20

AUSGABEN

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

 

 

 

 

1.6

Soll lfd. Haushaltsjahr

+

4.209.192,75

1.410.221,41

5.619.414,16

1.7

Neue Haushaltsreste

+

0,00

371.259,76

371.259,76

1.8

Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren

-

0,00

19.696,72

19.696,72

1.9

Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

0,00

1.10

Bereinigte Soll-Ausgaben

=

4.209.192,75

1.761.784,45

5.970.977,20

Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)

 

 

0,00

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

 

2.1

 

Unerledigte Vorschüsse (Girokonten Kindergärten)

6.275,65

2.2

 

Unerledigte Verwahrgelder

 

 

251.822,62

 

 

 

 

 

 

 

Stand des Vermögens und der Schulden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand zu Beginn

 

Zugang

Abgang

Stand am Ende

 

 

des Haushaltsjahres

 

 

 

des Haushaltsjahres

 

 

 

 

 

Vermögen

10.708.154,23

 

519.560,24

599.118,19

10.628.596,28

Schulden

4.018.563,14

 

443.434,58

139.880,90

4.322.116,82

 

Die im Haushaltsjahr 2009 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14