Dem Gemeindeat wird ein Bauantrag des Abwasserverbandes Saale-Lauer vorgelegt.

Es ist geplant, auf den Grundstücken Fl. Nr. 232 und 233 der Gemarkung Leutershausen an der Kreisstraße NES 8 ein Regenrückhaltebecken zu bauen.

 

Die Grundstücke liegen im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenroth sind diese Grundstücke als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bau eines Regenrückhaltebeckens auf den Grundstücken Fl. Nr. 232 und 233 der Gemarkung Leutershausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14