Sitzung: 20.12.2010 GHR/012/2010
Dem Gemeindeat
wird ein Bauantrag des Abwasserverbandes Saale-Lauer vorgelegt.
Es ist geplant,
auf den Grundstücken Fl. Nr. 232 und 233 der Gemarkung Leutershausen an der
Kreisstraße NES 8 ein Regenrückhaltebecken zu bauen.
Die Grundstücke
liegen im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenroth sind
diese Grundstücke als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen.
Bei dem Vorhaben
handelt es sich um ein Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3
Baugesetzbuch. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.
Beschluss:
Der Gemeinderat
erteilt sein Einvernehmen zum Bau eines Regenrückhaltebeckens auf den Grundstücken
Fl. Nr. 232 und 233 der Gemarkung Leutershausen entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |