Herr Wolfgang Haubner, wohnhaft Schlehenweg 8 in Hohenroth beabsichtigt auf seinem Grundstück Fl.Nr. 1673/19 ein offenes Carport zu errichten. Das Carport soll direkt von der Straße angefahren und in einer Holzkonstruktion ausgeführt werden.

Es liegen noch keine Planunterlagen vor. Herr Haubner möchte im Vorfeld die Genehmigungsfähigkeit prüfen lassen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1673/19 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Rhönblick“. Der geplante Standort liegt außerhalb der im Bebauungspan festgesetzten Baugrenzen. Außerdem ist im Bebauungsplan festgelegt, dass vor den Garagen ein Stauraum von 5,00 m einzuhalten ist.

 

Das Verlangen, Stauraum einzuhalten, gründet sich auf Belange der Verkehrssicherheit. Damit sollen Verkehrsgefährdungen und –behinderungen, die sich aus dem zeitweiligen Blockieren des Gehsteiges und dem Hineinragen der Kraftfahrzeuge in den Straßenraum ergeben können, vermieden werden. (Gefährdung von Passanten, Behinderung des fließenden Verkehrs usw.) die Stauraumtiefe beträgt grundsätzlich 5,00 Meter.

 

Nach der neuen Garagenverordnung wird ein Stauraum nur dann verlangt, wenn dies wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs notwendig ist. In der Praxis wird der Stauraum gefordert beispielsweise bei hohem Verkehrsaufkommen, beengten Straßenverhältnissen, unübersichtlichen Straßen- und Kurvenbereichen. Auch die zulässige Geschwindigkeit spielt  eine Rolle. Bei Erschließungs- und Anliegerstraßen, insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen, wird in der Regel kein Stauraum mehr verlangt.

 

Unabhängig von den Regelungen zum Stauraum besteht nach der Garagenverordnung die grundsätzliche Verpflichtung, zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen Zu- und Abfahrten von mindestens drei Meter Länge einzuhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, vom Bauherrn einen Abstand von 1,50 m zwischen Carport und Straße zu verlangen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7