Sitzung: 30.03.2011 BHR/003/2011
Dem Bauausschuss
wird ein Bauantrag von Herrn Hans Bardroff, An der Steig 8 in Hohenroth
vorgelegt.
Er beabsichtigt
auf dem Grundstück Fl. Nr. 1728 im Anschluss an die bestehende Garage den Anbau
eines Schlafraumes mit Nasszelle und Ruheraum zu errichten.
Das Grundstück Fl.
Nr. 1728 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Veitsberg
II“. Der Bebauungsplan sieht in seinen Festsetzungen als Dachform Satteldächer
mit einer Dachneigung von 40° +/- 5° vor.
Der geplante
Erweiterungsbau soll ein flach geneigtes Satteldach mit einer Dachneigung von
14° erhalten. Die Dacheindeckung erfolgt mit roten Betondachsteinen, dem
bestehenden Wohnhaus und der Garage angepasst.
Für die geringere
Dachneigung ist die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Veitsberg II“ erforderlich.
Die Nachbarn Seit
und Schöppner haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt. Die
Unterschrift der Nachbarn Böhm wird noch eingeholt.
Das Vorhaben in
der beantragten Form wurde bereits mit dem Kreisbaumeister Bötsch besprochen
und in der vorgelegten Form für genehmigungsfähig gehalten.
Beschluss:
Der Bauausschuss
erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Wohnhauserweiterung auf dem
Grundstück Fl. Nr. 1728, An der Steig 8 in Hohenroth entsprechend den
eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der
Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den
Festsetzungen Des Bebauungsplanes „Veitsberg II“ bezüglich der geringeren
Dachneigung für den Anbau.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |