Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag von Herrn Hans Bardroff, An der Steig 8 in Hohenroth vorgelegt.

Er beabsichtigt auf dem Grundstück Fl. Nr. 1728 im Anschluss an die bestehende Garage den Anbau eines Schlafraumes mit Nasszelle und Ruheraum zu errichten.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1728 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Veitsberg II“. Der Bebauungsplan sieht in seinen Festsetzungen als Dachform Satteldächer mit einer Dachneigung von 40° +/- 5° vor.

 

Der geplante Erweiterungsbau soll ein flach geneigtes Satteldach mit einer Dachneigung von 14° erhalten. Die Dacheindeckung erfolgt mit roten Betondachsteinen, dem bestehenden Wohnhaus und der Garage angepasst.

 

Für die geringere Dachneigung ist die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Veitsberg II“ erforderlich.

 

Die Nachbarn Seit und Schöppner haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt. Die Unterschrift der Nachbarn Böhm wird noch eingeholt.

 

Das Vorhaben in der beantragten Form wurde bereits mit dem Kreisbaumeister Bötsch besprochen und in der vorgelegten Form für genehmigungsfähig gehalten.

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Wohnhauserweiterung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1728, An der Steig 8 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen Des Bebauungsplanes „Veitsberg II“ bezüglich der geringeren Dachneigung für den Anbau.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7