Sitzung: 14.06.2011 GHR/008/2011
Der Landkreis
Rhön-Grabfeld beantragte mit Schreiben vom 14.12.2010 bei der Regierung von
Unterfranken die abfallrechtliche Genehmigung für die Sanierung der vorhandenen
Oberflächenabdichtung seiner ehemaligen Hausmülldeponie Bad Neustadt a. d.
Saale, die ca. 400 m östlich der Gemeinde Hohenroth an der Kreisstraße NES 21
zwischen Bad Neustadt a. d. Saale und Hohenroth liegt. Die Regierung von Unterfranken
bittet die Gemeinde Hohenroth mit Schreiben vom 27.04.2011 um Stellungnahme.
Die ehemalige
Hausmülldeponie der Stadt Bad Neustadt ist seit Mitte der 80iger Jahre
stillgelegt, rekultiviert und befindet sich derzeit in der Nachsorgephase. Der
Landkreis Rhön-Grabfeld beabsichtigt, die Oberflächenabdichtung auf der Deponie
zu sanieren mit dem Ziel, das Sickerwasser zu minimieren sowie die derzeitige
Aktiventgasung auf eine Passiventgasung umzustellen.
Nach der jetzt
geplanten Rekultivierung soll die Deponie ein nach Norden und Süden gerichtetes
Außengefälle ausweisen. Dadurch wird erreicht, dass Oberflächenwasser auf
möglichst kurzer Strecke entweder nach Norden oder nach Süden aus der Deponie
ausgeleitet wird. Die Oberflächenabdichtung dient zum Schutz gegen das
Eindringen von Niederschlagswasser in den Deponiekörper. Umlaufend um die
Deponie wird im Westen, Süden und Norden ein Randgraben erstellt. Dadurch wird
der Zulauf von Oberflächenwasser in die Deponie weitgehend verhindert. Die
Deponie soll nach Aufbringung der Rekultivierungsschicht der Sukzession
überlassen werden.
Von der
Rekultivierung betroffen sind auch die beiden gemeindlichen Grundstücke Fl. Nrn
1745 (Weg) und 1746, Gemarkung Hohenroth. Dabei sollen auf dem abgemarkten
Wegegrundstück Fl. Nr. 1745 zwei Betonschächte gesetzt sowie teilweise der
Randgraben mit integriertem Filterrohr verlaufen. Der Randgraben verläuft
teilweise auch auf dem Grundstück Fl. Nr. 1746. Auf diesem Grundstück ist nach
den Planunterlagen auch die Einrichtung einer Grundwassermessstelle vorgesehen.
Beschluss:
Die Gemeinde
Hohenroth stimmt dem Antrag des Landkreises Rhön-Grabfeld auf Genehmigung der
Sanierung der vorhandenen Oberflächenabdichtung der ehemaligen Hausmülldeponie
Bad Neustadt a. d. Saale unter folgenden Bedingungen zu:
Für die Verlegung
des Randgrabens mit Filterrohr ist auf den gemeindlichen Grundstücken Fl. Nrn
1745 und 1746, Gemarkung Hohenroth eine entsprechende Dienstbarkeit in das
Grundbuch einzutragen. Das gleiche gilt für die Errichtung der Betonschächte
sowie der Grundwassermessstelle. Die Kosten für die Eintragung hat der
Landkreis Rhön-Grabfeld zu tragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |