Der Landkreis Rhön-Grabfeld beantragte mit Schreiben vom 14.12.2010 bei der Regierung von Unterfranken die abfallrechtliche Genehmigung für die Sanierung der vorhandenen Oberflächenabdichtung seiner ehemaligen Hausmülldeponie Bad Neustadt a. d. Saale, die ca. 400 m östlich der Gemeinde Hohenroth an der Kreisstraße NES 21 zwischen Bad Neustadt a. d. Saale und Hohenroth liegt. Die Regierung von Unterfranken bittet die Gemeinde Hohenroth mit Schreiben vom 27.04.2011 um Stellungnahme.

 

Die ehemalige Hausmülldeponie der Stadt Bad Neustadt ist seit Mitte der 80iger Jahre stillgelegt, rekultiviert und befindet sich derzeit in der Nachsorgephase. Der Landkreis Rhön-Grabfeld beabsichtigt, die Oberflächenabdichtung auf der Deponie zu sanieren mit dem Ziel, das Sickerwasser zu minimieren sowie die derzeitige Aktiventgasung auf eine Passiventgasung umzustellen.

Nach der jetzt geplanten Rekultivierung soll die Deponie ein nach Norden und Süden gerichtetes Außengefälle ausweisen. Dadurch wird erreicht, dass Oberflächenwasser auf möglichst kurzer Strecke entweder nach Norden oder nach Süden aus der Deponie ausgeleitet wird. Die Oberflächenabdichtung dient zum Schutz gegen das Eindringen von Niederschlagswasser in den Deponiekörper. Umlaufend um die Deponie wird im Westen, Süden und Norden ein Randgraben erstellt. Dadurch wird der Zulauf von Oberflächenwasser in die Deponie weitgehend verhindert. Die Deponie soll nach Aufbringung der Rekultivierungsschicht der Sukzession überlassen werden.

 

Von der Rekultivierung betroffen sind auch die beiden gemeindlichen Grundstücke Fl. Nrn 1745 (Weg) und 1746, Gemarkung Hohenroth. Dabei sollen auf dem abgemarkten Wegegrundstück Fl. Nr. 1745 zwei Betonschächte gesetzt sowie teilweise der Randgraben mit integriertem Filterrohr verlaufen. Der Randgraben verläuft teilweise auch auf dem Grundstück Fl. Nr. 1746. Auf diesem Grundstück ist nach den Planunterlagen auch die Einrichtung einer Grundwassermessstelle vorgesehen.

 


Beschluss:

 

Die Gemeinde Hohenroth stimmt dem Antrag des Landkreises Rhön-Grabfeld auf Genehmigung der Sanierung der vorhandenen Oberflächenabdichtung der ehemaligen Hausmülldeponie Bad Neustadt a. d. Saale unter folgenden Bedingungen zu:

 

Für die Verlegung des Randgrabens mit Filterrohr ist auf den gemeindlichen Grundstücken Fl. Nrn 1745 und 1746, Gemarkung Hohenroth eine entsprechende Dienstbarkeit in das Grundbuch einzutragen. Das gleiche gilt für die Errichtung der Betonschächte sowie der Grundwassermessstelle. Die Kosten für die Eintragung hat der Landkreis Rhön-Grabfeld zu tragen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15