Sitzung: 01.08.2011 BHR/007/2011
Zur Klärung der Garagen- und Stellplatzsituation auf dem
Gemeinschaftsgrundstück Fl.Nr. 1681/2
im Birkenweg im Bereich des „Mentisbau“ begrüßte Bürgermeister Straub 8
Anlieger des Buchenwegs und Birkenwegs.
Er informierte, dass mit Schreiben vom 22.07.2011 zur
heutigen Sitzung geladen wurde, um über das Angebot der Gemeinde zum Erwerb der
gemeindlichen Garagen- bzw. Stellplatzanteile im Birkenweg zu beraten.
Die Gemeinde ist derzeit noch Eigentümer von zwei, noch nicht bebauten,
Garagenplätzen und zwei Stellplätzen. Außerdem mit einem Anteil von 4/9 noch
Miteigentümer an der Gemeinschaftsfläche.
Die Gemeinde würde gerne ihre Flächen veräußern. Die Garagen und
Stellplatzflächen wurden von der Gemeinde für die ursprüngliche Bebauung des
Nachbargrundstückes Fl.Nr. 1681/12, /13 und-/14 mit einem weiteren
Mehrfamilienwohnhaus bereitgehalten. Seitens der Gemeinde wird angestrebt, die
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass das Nachbargrundstück
mit einem Einfamilienwohnhaus bebaut werden kann. Im Oktober 2008 wurde durch
den Gemeinderat der entsprechende Beschluss bereits gefasst.
Bürgermeister Straub erläuterte, dass mit Schreiben vom 17.05.2011 den Anliegern der Erwerb eines gemeindlichen Garagen- bzw. Stellplatzes angeboten wurde. Es ging jedoch bis heute kein konkretes Angebot ein.
Frau Schmitt fragt nach, ob die Gemeinde an den Festsetzungen des Bebauungsplanes, auf den Garagen Satteldächer zu errichten, festhält oder ob auch Flachdächer zulässig seien.
Der Bauausschuss zeigte hier die Bereitschaft, dass die bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für die Zulassung von Flachdachgaragen, evtl. begrünt, durch eine vereinfachte Bebauungspanänderung geschaffen werden könnten.
Im Gespräch mit den Anliegern zeichnete sich ab, dass eine Gesamtlösung zur Regelung der Situation angestrebt wird und auch eine Bereitschaft zum Erwerb der Flächen, nach ordnungsgemäßer Herstellung der Stellflächen, gegeben ist. Es wurde vereinbart, dass die Gemeinde durch die Verwaltung einen Kostenvoranschlag für die Anordnung und Befestigung der Stellplätze mit einer gebündelten Zufahrt und einer ordnungsgemäßen Entwässerung erstellen lässt.
Inwieweit vorhandene, im Bauhof gelagerte, Pflastersteine für die Befestigung
Verwendung finden können, wird seitens des Bürgermeisters abgeklärt. Der
Kostenvoranschlag soll baldmöglichst durch die Verwaltung erstellt werden.
Anschließend werden die Anlieger im Rahmen einer weiteren Besprechung die
weitere Vorgehensweise beraten. Hierzu werden die Anlieger durch die Gemeinde
schriftlich eingeladen.
Bürgermeister Straub bedankte sich bei den Anliegern für die
Bereitschaft zur Lösung der Stellplatzsituation und verabschiedete die Bürger.