Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag der Eheleute Alexander und Madeleine Friedel,  wohnhaft Kreuzbergstr. 4 a in Sandberg  vorgelegt.

 

Sie beabsichtigen auf dem Grundstück Fl. Nr. 543/2, An der Grotte 11 in Hohenroth ein Einfamilienwohnhaus mit Carport zu errichten.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 543/2 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Eichen“. Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes und kann somit nach Art. 58 Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Bauausschuss wird hiervon in Kenntnis gesetzt.