Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag von Frau Hiltrud Albert-Schreiner, wohnhaft Lerchenheid 20 in 97616 Salz vorgelegt.

 

Sie beabsichtigt auf dem Grundstück Fl. Nr. 544/7, An der Grotte 25 in Hohenroth ein Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage zu errichten. Das südlich angrenzende Grundstück wurde geteilt und eine Fläche von 334 qm dem Baugrundstück zugeordnet.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 544/7 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Eichen“. Nach den eingereichten Bauantragsunterlagen wird die im Bebauungsplan festgesetzte max. Hausbreite mit 8,00 m um 1,34 m überschritten.

Außerdem wird die festgesetzte Baugrenze an der westlichen Gebäudeecke mit ca. 50 cm nicht eingehalten. Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichen“ ist erforderlich.

 

Die angrenzenden Nachbarn Waldsachs/Bach haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt. Die Unterschrift der Nachbarn von Fl.Nr. 544/8 und 544/9, Trupp Anna und Alex, wohnhaft Hedwig-Fichtel-Str. 72, NES sind noch einzuholen.

 

Soweit Einverständnis mit dem geplanten Bauvorhaben besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage von auf dem Grundstück Fl. Nr. 544/7, An der Grotte 25 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichen“ bezüglich der Nichteinhaltung der Hausbreite und Baugrenze.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

5