Sitzung: 01.08.2011 BHR/007/2011
Dem Bauausschuss
wird ein Bauantrag von Frau Hiltrud Albert-Schreiner, wohnhaft Lerchenheid 20
in 97616 Salz vorgelegt.
Sie beabsichtigt
auf dem Grundstück Fl. Nr. 544/7, An der Grotte 25 in Hohenroth ein
Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage zu errichten. Das südlich angrenzende
Grundstück wurde geteilt und eine Fläche von 334 qm dem Baugrundstück
zugeordnet.
Das Grundstück Fl.
Nr. 544/7 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Eichen“.
Nach den eingereichten Bauantragsunterlagen wird die im Bebauungsplan
festgesetzte max. Hausbreite mit 8,00 m um 1,34 m überschritten.
Außerdem wird die
festgesetzte Baugrenze an der westlichen Gebäudeecke mit ca. 50 cm nicht
eingehalten. Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Eichen“ ist erforderlich.
Die angrenzenden
Nachbarn Waldsachs/Bach haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben
zugestimmt. Die Unterschrift der Nachbarn von Fl.Nr. 544/8 und 544/9, Trupp
Anna und Alex, wohnhaft Hedwig-Fichtel-Str. 72, NES sind noch einzuholen.
Soweit
Einverständnis mit dem geplanten Bauvorhaben besteht, wird folgender Beschluss
vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Bauausschuss
erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses
mit Doppelgarage von auf dem Grundstück Fl. Nr. 544/7, An der Grotte 25 in
Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der
Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichen“ bezüglich der Nichteinhaltung der
Hausbreite und Baugrenze.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
4 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
5 |