Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag der Eheleute Sonja und Harald Beck, wohnhaft Am Anger 5 in Hohenroth vorgelegt.

Sie beabsichtigen im Baugebiet „Eichen“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 544/10, An der Grotte 31, in Hohenroth ein Einfamilienwohnhaus mit Carport zu errichten.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Eichen“. Der Bebauungsplan sieht in seiner Festsetzung unter Nr. 1.1.1 eine max. Wandhöhe mit 4,50 m über der natürlichen Geländeoberfläche vor. Die Wandhöhe bemisst sich nach Art. 6 der Bayer. Bauordnung. Die Wandhöhe ist das Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand.

 

Nach den vorgelegten Planunterlagen wird die Wandhöhe beim Wohnhaus nicht an allen Seiten eingehalten. Das Gebäude ist so in das Grundstück eingestellt, dass das natürliche Gelände im Bereich des Eingangs ca. - 0,18 m ist.
Somit wären in diesem Bereich, was die Einfahrt und den Zugang zum Wohnhaus betrifft, keine größeren Geländemodellierungen nötig. Im westlichen Bereich steht das Gebäude schon sehr weit im Gelände. Ein weiteres Tiefersetzten des Gebäudes hätte noch umfangreichere Erdarbeiten zur Folge. Durch die vorgesehene Aufsparrendämmung wird die Wandhöhe noch zusätzlich erhöht.

Die Wandhöhe beträgt bei der Südansicht am südwestlichen Eckpunkt 4,24 m und am südöstlichen Eckpunkt 5,05 m. Bei der Nordansicht beträgt die Wandhöhe am nordöstlichen Eckpunkt 4,69 m und am nordwestlichen Eckpunkt 3,82 m.
Bei der Berechnung des arithmetischen Mittels (4,24m +5,05m+4,69m+ 3,82m : 4) beträgt die Wandhöhe 4,45 m.

 

Beim Carport wird die zulässige Wandhöhe mit 3,00 m im Mittel eingehalten.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt. 

 

Nach Auffassung der Verwaltung kann das Vorhaben in der beantragten Form zugelassen werden und es wird vorgeschlagen, einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Wandhöhe zuzustimmen. 

 

                                                                                               

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines  Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 544/10, An der Grotte 31, in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung bezüglich der Nichteinhaltung der festgesetzten Wandhöhe.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7