Sitzung: 20.09.2011 BHR/008/2011
Dem Bauausschuss
wird ein Bauantrag der Eheleute Sonja und Harald Beck, wohnhaft Am Anger 5 in
Hohenroth vorgelegt.
Sie beabsichtigen
im Baugebiet „Eichen“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 544/10, An der Grotte 31, in
Hohenroth ein Einfamilienwohnhaus mit Carport zu errichten.
Das Grundstück
liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Eichen“. Der
Bebauungsplan sieht in seiner Festsetzung unter Nr. 1.1.1 eine max. Wandhöhe
mit 4,50 m über der natürlichen Geländeoberfläche vor. Die Wandhöhe bemisst
sich nach Art. 6 der Bayer. Bauordnung. Die Wandhöhe ist das Maß von der
Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum
oberen Abschluss der Wand.
Nach den
vorgelegten Planunterlagen wird die Wandhöhe beim Wohnhaus nicht an allen
Seiten eingehalten. Das Gebäude ist so in das Grundstück eingestellt, dass das
natürliche Gelände im Bereich des Eingangs ca. - 0,18 m ist.
Somit wären in diesem Bereich, was die Einfahrt und den Zugang zum Wohnhaus
betrifft, keine größeren Geländemodellierungen nötig. Im westlichen Bereich
steht das Gebäude schon sehr weit im Gelände. Ein weiteres Tiefersetzten des
Gebäudes hätte noch umfangreichere Erdarbeiten zur Folge. Durch die vorgesehene
Aufsparrendämmung wird die Wandhöhe noch zusätzlich erhöht.
Die Wandhöhe
beträgt bei der Südansicht am südwestlichen Eckpunkt 4,24 m und am südöstlichen
Eckpunkt 5,05 m. Bei der Nordansicht beträgt die Wandhöhe am nordöstlichen
Eckpunkt 4,69 m und am nordwestlichen Eckpunkt 3,82 m.
Bei der Berechnung des arithmetischen Mittels (4,24m +5,05m+4,69m+ 3,82m : 4)
beträgt die Wandhöhe 4,45 m.
Beim Carport wird
die zulässige Wandhöhe mit 3,00 m im Mittel eingehalten.
Die angrenzenden
Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.
Nach Auffassung
der Verwaltung kann das Vorhaben in der beantragten Form zugelassen werden und
es wird vorgeschlagen, einer Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes bezüglich der Wandhöhe zuzustimmen.
Beschluss:
Der Bauausschuss
erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem
Grundstück Fl. Nr. 544/10, An der Grotte 31, in Hohenroth entsprechend den
eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der
Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung bezüglich
der Nichteinhaltung der festgesetzten Wandhöhe.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |