Der Zweckverband Bauhofgemeinschaft wird nach § 5 der Verbandssatzung Eigentümer des beweglichen Anlagevermögens aus den bisherigen Bauhöfen. Die Wertermittlung hat der Arbeitskreis Bauhof in seiner Sitzung am 10.11.2011 abgeschlossen. Basis hierfür waren die vorhandenen externen Bewertungen der einzelnen Vermögensgegenstände sowie weitere Wertermittlungsgrundlagen (Schwacke-Listen etc.).

 

Mit diesen Zeitwerten gehen die Vermögensgegenstände in das Eigentum der Bauhofgemeinschaft über. Die Werte bilden die Grundlage für die künftige Berechnung des Wertverzehrs (Abschreibungen) des Zweckverbandes.

 

Im Ergebnis bringen die Gemeinden folgende Werte aus ihrem beweglichen Anlagevermögen ein:

 

Gemeinde Hohenroth   132.782,04 €         45,65 %

Gemeinde Salz     81.984,70 €         28,18 %

Gemeinde Schönau a.d. Brend     76.176,53 €         26,18 %

 

Gesamtvermögenseinlage   290.943,27 €      100,00 %

 

 

Die Liste mit den vom Arbeitskreis festgestellten Bewertungsergebnissen für das bewegliche Anlagevermögen des Bauhofs Hohenroth (Stand: 10.11.2011) wird in das Ratsinformationssystem eingestellt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth genehmigt die Bewertung des beweglichen Anlagevermögens vom 10.11.2011. Der Einlagewert der Gemeinde Hohenroth in den Zweckverband Bauhofgemeinschaft als Gründungskapital gem. § 6 der Zweckverbandssatzung beträgt danach 132.782,04 €.

 

Auf Grundlage der vorliegenden Bewertung ergibt sich gem. § 6 der Zweckverbandssatzung folgender Wertausgleich zwischen den Gemeinden:

 

 

 

Einwohner 30.06.2011

%-Anteil

Fläche km²

%-Anteil

 

Hohenroth

 

3.573

49,32%

17,14

42,15%

 

Salz

 

2.366

32,66%

8,65

21,27%

 

Schönau

 

1.306

18,03%

14,87

36,57%

 

 

 

7.245

100,00%

40,66

100,00%

 

 

50 / 50 Anteil

 

 

Ausgleich nach § 6 der Satzung

 

 

 

 

 

 

 

Hohenroth:

45,74

133.064,68 €

 

-282,64 €

 

 

Salz:

26,97

78.454,28 €

 

3.530,42 €

 

 

Schönau:

27,30

79.424,30 €

 

-3.247,77 €

 

 

 

100,00

290.943,27 €

 

-0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Wertausgleich zwischen den Gemeinden  wird wie folgt vorgenommen:

 

 

 

Leistender

Empfänger

 

 

 

 

Hohenroth

282,64 €

 

 

 

 

 

Salz

 

3.530,42 €

 

 

 

 

Schönau

3.247,77 €

 

 

 

 

 

 

3.530,41 €

3.530,42 €

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15