Die Gemeinderäte Hohenroth, Salz und Schönau a.d. Brend haben in ihren Sitzungen vom 12.5.2011 die Gründung eines Zweckverbandes „Bauhofgemeinschaft Hohenroth-Salz-Schönau a.d. Brend“ beschlossen. Dabei wurde auch dem Entwurf einer Verbandssatzung für den Zweckverband „Bauhofgemeinschaft Hohenroth-Salz-Schönau a.d. Brend“ in der Fassung vom 12.5.2011 zugestimmt.

 

Die Verbandssatzung wurde im Laufe der Vorbereitungsarbeiten für den Zweckverband in einigen Passagen weiterbearbeitet und mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld als Genehmigungsbehörde abgestimmt. Dem Gemeinderat wird der als Anlage beigefügte Entwurf zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt. Die seit 12.5.2011 geänderten Teile der Satzung sind im Entwurf vom 15.11.2011 rot gekennzeichnet oder durchgestrichen. Diese Fassung ist mit dem Landratsamt abgestimmt.

 

Die Zweckverbandssatzung regelt die Rechtsverhältnisse des Zweckverbandes. Sie ist sozusagen die Verfassung des Zweckverbandes. Sie bedarf zu Ihrer Wirksamkeit am 1.1.2012 der vorherigen Beschlussfassung der Gemeinderäte aller beteiligter Gemeinden, der Genehmigung des Landratsamtes Rhön-Grabfeld und der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Rhön-Grabfeld. Die Ausfertigung (Unterschrift) obliegt ebenfalls dem Landratsamt, da vor der konstituierenden Verbandsversammlung, die erst ab dem 1.1.2012 möglich ist, keine Rechtsvertretung des Zweckverbandes besteht. Nach Erfüllung der vorgenannten Anforderungen wird der Zweckverband mit der Wirksamkeit der Zweckverbandssatzung am 1.1.2012 gegründet.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt den Entwurf der Verbandssatzung für den Zweckverband „Bauhofgemeinschaft Hohenroth-Salz-Schönau a.d. Brend“ in der vorliegenden Fassung vom 15.11.2011, die Bestandteil des Beschlusses ist und dem Protokoll als Anlage beigefügt ist.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15