Sitzung: 17.01.2012 BHR/001/2012
Dem Bauausschuss
wird ein Bauantrag der Eheleute Abdo und Mariam Isaac, wohnhaft Veitsberg 4 in
Hohenroth vorgelegt.
Die Familie Isaac
hat das Grundstück Fl.Nr. 544/4, An der Grotte 5 in Hohenroth erworben und
möchte dort ein Einfamilienwohnhaus mit Garage errichten. Das Haus soll nicht
unterkellert werden.
Das Grundstück Fl.
Nr. 544/4 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Eichen“.
Der Bebauungsplan sieht in seiner Festsetzung Nr. 3.1.3 einen Dachüberstand mit
max. 80 cm an der Traufe vor.
Die
Dachkonstruktion des geplanten Einfamilienwohnhauses wird durch einen
Dachbinder realisiert. Die Konstruktion ergibt einen sichtbaren Dachüberstand
von 94,5 cm. Der max. zulässige Dachüberstand wird also um 14,5 cm
überschritten. Die Einhaltung des Dachüberstandes hätte eine Verkürzung des
Dachbinders zur Folge, die sich auch auf die Binderhöhe auswirken und zur
Verringerung der Wohnfläche im Dachgeschoss führen würde.
Der Bauherr bittet
um Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für
die Nichteinhaltung des Dachüberstandes.
Die angrenzenden
Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Bauausschuss
erteilt sein Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf
dem Grundstück Fl. Nr. 544/4, An der Grotte 5 in Hohenroth entsprechend den
eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der
Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichen“ für die Nichteinhaltung des
Dachüberstandes.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
4 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
6 |