Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag der Eheleute Abdo und Mariam Isaac, wohnhaft Veitsberg 4 in Hohenroth vorgelegt.

 

Die Familie Isaac hat das Grundstück Fl.Nr. 544/4, An der Grotte 5 in Hohenroth erworben und möchte dort ein Einfamilienwohnhaus mit Garage errichten. Das Haus soll nicht unterkellert werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 544/4 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Eichen“. Der Bebauungsplan sieht in seiner Festsetzung Nr. 3.1.3 einen Dachüberstand mit max. 80 cm an der Traufe vor.

Die Dachkonstruktion des geplanten Einfamilienwohnhauses wird durch einen Dachbinder realisiert. Die Konstruktion ergibt einen sichtbaren Dachüberstand von 94,5 cm. Der max. zulässige Dachüberstand wird also um 14,5 cm überschritten. Die Einhaltung des Dachüberstandes hätte eine Verkürzung des Dachbinders zur Folge, die sich auch auf die Binderhöhe auswirken und zur Verringerung der Wohnfläche im Dachgeschoss führen würde.

 

Der Bauherr bittet um Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Nichteinhaltung des Dachüberstandes. 

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 544/4, An der Grotte 5 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichen“ für die Nichteinhaltung des Dachüberstandes.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

6