Herr Gebhard Wachtel stellt als Eigentümer eine formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf den Fl.Nrn. 1796 und 1979, Gemarkung Hohenroth.

 

Bürgermeister Straub zeigt anhand eines Planes die genaue Lage der Grundstücke.

Er weißt darauf hin, dass bereits in den Jahren 2001 und 2007 eine Bauvoranfrage für diese Grundstücke eingereicht wurde. Der Gemeinderat hat sich damals jedoch strickt gegen eine Bebauung der Grundstücke ausgesprochen. Durch die Lage der Fl.Nrn. 1796 und 1797 würde  eine Bebauung das Ortsbild stark verändern.

Weiter bemerkt er, dass sich die Grundstücke in der Schutzzone des Naturparks Rhön befinden, deshalb muss der Kreistag über eine Bebauung und Veränderung der Schutzzone entscheiden.

Der zuständige Sachbearbeiter am Landratsamt Rhön-Grabfeld, Herr Weißenburger teilte auf Anfrage mit, dass im Falle der Zustimmung des Gemeinderats Hohenroth seitens des Landratsamts keine Bedenken, wie in den Vorjahren mehr gegen eine Bebauung bestehen.

 

Nach einer kurzen Diskussion kommt der Bauausschuss zu dem Entschluss einen Ortstermin mit Besichtigung der entsprechenden Grundstücke anzuberaumen.