Sitzung: 17.01.2012 BHR/001/2012
Herr Gebhard Wachtel
stellt als Eigentümer eine formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines
Wohnhauses auf den Fl.Nrn. 1796 und 1979, Gemarkung Hohenroth.
Bürgermeister Straub
zeigt anhand eines Planes die genaue Lage der Grundstücke.
Er weißt darauf hin,
dass bereits in den Jahren 2001 und 2007 eine Bauvoranfrage für diese
Grundstücke eingereicht wurde. Der Gemeinderat hat sich damals jedoch strickt
gegen eine Bebauung der Grundstücke ausgesprochen. Durch die Lage der Fl.Nrn.
1796 und 1797 würde eine Bebauung das
Ortsbild stark verändern.
Weiter bemerkt er,
dass sich die Grundstücke in der Schutzzone des Naturparks Rhön befinden,
deshalb muss der Kreistag über eine Bebauung und Veränderung der Schutzzone
entscheiden.
Der zuständige
Sachbearbeiter am Landratsamt Rhön-Grabfeld, Herr Weißenburger teilte auf
Anfrage mit, dass im Falle der Zustimmung des Gemeinderats Hohenroth seitens
des Landratsamts keine Bedenken, wie in den Vorjahren mehr gegen eine Bebauung
bestehen.
Nach einer kurzen
Diskussion kommt der Bauausschuss zu dem Entschluss einen Ortstermin mit
Besichtigung der entsprechenden Grundstücke anzuberaumen.