Dem Bauausschuss wird ein Tekturantrag von Herrn Walter Straub, wohnhaft Frühlingstr. 7 in Hohenroth vorgelegt.

 

Die Baugenehmigung zum Wohnhausneubau auf dem Grundstück Fl. Nr. 589/1, Hinterm Dorf 5 wurde durch das Landratsamt Rhön-Grabfeld am 02.09.2011 Nr. 4.1- 6024-20110503 erteilt.

 

Mit Schreiben des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 22.11.2011 wurde die sofortige Einstellung der Bauarbeiten angeordnet. Bei einer Baukontrolle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld am 22.11.2011 wurde festgestellt, dass das Wohnhaus im Rohbau erstellt wurde und in seinem äußeren Erscheinungsbild nicht mit den am 02.09.2011 genehmigten Bauplänen übereinstimmt. An der westlichen Fassade wurde im Untergeschoss auf der gesamten Gebäudelänge ein Anbau mit ca. 4,50 m Tiefe errichtet. An der Südfassade wurde ein Balkon angebaut. Bei den  Fenster- bzw. Türöffnungen wurden weitere Veränderungen vorgenommen.

 

Der Bauherr wurde daher durch das Landratsamt aufgefordert einen entsprechenden  Tekturantrag mit den vorgenommenen Veränderungen umgehend vorzulegen.

 

Auf den beigefügten Erläuterungsbericht der bei der Ausführung der Rohbauarbeiten vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen wird Bezug genommen. 

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag zum Wohnhausneubau auf dem Grundstück Fl. Nr. 589/1, Hinterm Dorf 5 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6