Sitzung: 17.01.2012 BHR/001/2012
Dem Bauausschuss
wird ein Tekturantrag von Herrn Walter Straub, wohnhaft Frühlingstr. 7 in
Hohenroth vorgelegt.
Die Baugenehmigung
zum Wohnhausneubau auf dem Grundstück Fl. Nr. 589/1, Hinterm Dorf 5 wurde durch
das Landratsamt Rhön-Grabfeld am 02.09.2011 Nr. 4.1- 6024-20110503 erteilt.
Mit Schreiben des
Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 22.11.2011 wurde die sofortige Einstellung der
Bauarbeiten angeordnet. Bei einer Baukontrolle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld
am 22.11.2011 wurde festgestellt, dass das Wohnhaus im Rohbau erstellt wurde
und in seinem äußeren Erscheinungsbild nicht mit den am 02.09.2011 genehmigten
Bauplänen übereinstimmt. An der westlichen Fassade wurde im Untergeschoss auf
der gesamten Gebäudelänge ein Anbau mit ca. 4,50 m Tiefe errichtet. An der
Südfassade wurde ein Balkon angebaut. Bei den
Fenster- bzw. Türöffnungen wurden weitere Veränderungen vorgenommen.
Der Bauherr wurde
daher durch das Landratsamt aufgefordert einen entsprechenden Tekturantrag mit den vorgenommenen
Veränderungen umgehend vorzulegen.
Auf den
beigefügten Erläuterungsbericht der bei der Ausführung der Rohbauarbeiten
vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen wird Bezug genommen.
Die angrenzenden
Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag zum Wohnhausneubau auf dem Grundstück Fl. Nr. 589/1, Hinterm Dorf 5 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |