Sitzung: 22.03.2012 BHR/013/2012
Dem Bauausschuss
wird ein Bauantrag der Eheleute Gerlinde und Gerhard Dömling, wohnhaft Am
Gartenweg 20 in Leutershausen vorgelegt.
Sie beabsichtigen das
bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 117/1 im Gartenweg 20 durch einen
Anbau zu erweitern. Der Anbau erfolgt über das Keller-, Erd- und Dachgeschoss.
Im Keller- und Erdgeschoss sind Abstellräume geplant, das Dachgeschoss soll als
Kinder- und Arbeitszimmer genutzt werden.
Das Grundstück Fl.
Nr. 117/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am
Gartenweg“. Der Bebauungsplan sieht in diesem Bereich eine eingeschossige
Bebauung mit Satteldächern und einer Dachneigung von 35° bis 40°. Die Traufhöhe
ist bergseits mit max. 3,50 m und talseits mit max. 4,00 m festgesetzt.
Kniestöcke sind nur bis zu einer max. Höhe von 0,40 m zulässig.
Der geplante Anbau
ist zweigeschossig; das Satteldach hat eine Dachneigung von 20°. Die Traufhöhe
beträgt ca. 5,10 m. Außerdem wird mit dem Anbau die im Bebauungsplan
festgesetzte Baugrenze überschritten. Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die
Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
erforderlich.
Die angrenzenden Nachbarn
haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.
Soweit
Einverständnis mit dem geplanten Bauvorhaben besteht, wird folgender Beschluss
vorgeschlagen.
Beschluss:
Der Bauausschuss
erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung eines Anbaues an das bestehende
Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 117/1 im Gartenweg 20 in Leutershausen
entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der
Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Gartenweg“ bezüglich der Überschreitung
der festgesetzten Baugrenze, der Geschossigkeit und der Dachneigung des
Anbaues.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
7 |