Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag der Eheleute Gerlinde und Gerhard Dömling, wohnhaft Am Gartenweg 20 in Leutershausen vorgelegt.

Sie beabsichtigen das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 117/1 im Gartenweg 20 durch einen Anbau zu erweitern. Der Anbau erfolgt über das Keller-, Erd- und Dachgeschoss. Im Keller- und Erdgeschoss sind Abstellräume geplant, das Dachgeschoss soll als Kinder- und Arbeitszimmer genutzt werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 117/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am Gartenweg“. Der Bebauungsplan sieht in diesem Bereich eine eingeschossige Bebauung mit Satteldächern und einer Dachneigung von 35° bis 40°. Die Traufhöhe ist bergseits mit max. 3,50 m und talseits mit max. 4,00 m festgesetzt. Kniestöcke sind nur bis zu einer max. Höhe von 0,40 m zulässig.

 

Der geplante Anbau ist zweigeschossig; das Satteldach hat eine Dachneigung von 20°. Die Traufhöhe beträgt ca. 5,10 m. Außerdem wird mit dem Anbau die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze überschritten. Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.

 

Soweit Einverständnis mit dem geplanten Bauvorhaben besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung eines Anbaues an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 117/1 im Gartenweg 20 in Leutershausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Gartenweg“ bezüglich der Überschreitung der festgesetzten Baugrenze, der Geschossigkeit und der Dachneigung des Anbaues.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

7