Sitzung: 22.03.2012 GHR/003/2012
Seitens der
Verwaltung wird vorgeschlagen, für die Grundstücke je nach Orientierung
unterschiedliche Größen und Zuschnitte festzulegen.
Für die zur
vorhandenen Bebauung hin orientierten Grundstücke wird eine Größe von 600 qm
bis 750 qm vorgeschlagen. Für die zum Ortsrand hin gelegenen Grundstücke wird
ein Zuschnitt mit einer eher geringen Breite (ca. 23 m) und einer größeren
Tiefe (ca. 35 m) vorgeschlagen. Die Grundstücksgröße liegt dann bei ca. 800 qm.
Durch diese Grundstückszuschnitte soll eine engere Gebäudestellung zur
Ortsrandbildung erreicht werden.
Werden die Flächen zur Ortsrandeingrünung den Baugrundstücken zugeschlagen (Entscheidung in einem eigenen Beschluss), sollten die Grundstücke um diese Flächen vergrößert werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat
stimmt den Grundstücksgrößen von ca. 600 qm bis 750 qm zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |