Sitzung: 22.03.2012 GHR/003/2012
Lage und Anzahl
der benötigten Anwand- und Pflegewege für den Heckenstreifen sind von den
Eigentumsverhältnissen abhängig. Der Weg auf der Seite der Ackerflächen ist für
deren ordnungsgemäße Pflege erforderlich. Befindet sich die Eingrünung in
gemeindlichem Eigentum, wäre eventuell ein zweiter Weg auf der Bebauungsseite
sinnvoll. Er erleichtert die Pflege und verhindert zumindest einen Teil der
Beeinträchtigungen (Laubfall, Äste), die für die Wohngrundstücke entstehen.
Andererseits soll er nicht als zusätzliche rückwärtige Erschließung für die
Baugrundstücke dienen.
Erfolgt die Ortsrandeingrünung auf Privatflächen, muss sichergestellt und überwacht werden, dass durch rückwärtige Grundstückszufahrten keine Unterbrechungen des durchgehenden Grünzugs erfolgen.
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt, dass ein Anwandweg auf Ackerseite und ein Grünstreifen auf
Grundstücksseite angelegt wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |