Lage und Anzahl der benötigten Anwand- und Pflegewege für den Heckenstreifen sind von den Eigentumsverhältnissen abhängig. Der Weg auf der Seite der Ackerflächen ist für deren ordnungsgemäße Pflege erforderlich. Befindet sich die Eingrünung in gemeindlichem Eigentum, wäre eventuell ein zweiter Weg auf der Bebauungsseite sinnvoll. Er erleichtert die Pflege und verhindert zumindest einen Teil der Beeinträchtigungen (Laubfall, Äste), die für die Wohngrundstücke entstehen. Andererseits soll er nicht als zusätzliche rückwärtige Erschließung für die Baugrundstücke dienen.

Erfolgt die Ortsrandeingrünung auf Privatflächen, muss sichergestellt und überwacht werden, dass durch rückwärtige Grundstückszufahrten keine Unterbrechungen des durchgehenden Grünzugs erfolgen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass ein Anwandweg auf Ackerseite und ein Grünstreifen auf Grundstücksseite angelegt wird.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16