Dem Bauausschuss werden die Planunterlagen von Herrn Wolfgang Wirsing, wohnhaft Querbachshof 7 zum Neubau einer Reithalle mit Pferdestall unter Unterstellhalle für landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück Fl. Nr. 1695 in Querbachshof zur Kenntnisnahme und Vorberatung vorgelegt.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen entscheidet der Gemeinderat.

 

Die Reithalle mit Pferdestall und Geräteunterstellhalle ist mit einer Größe von ca. 60 m auf 40 m geplant. Außerdem ist der Anbau eines Reiterstübchens mit überdachter Terrasse vorgesehen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1695 liegt im Außenbereich. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

Sonstige Bauvorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben z.B. den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht, Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet.

 

Der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld ist das Vorhaben noch nicht bekannt.

 

Nach kurzer Diskussion und Ortsbesichtigung des Grundstücks durch den Bauausschuss empfiehlt dieser dem Gemeinderat das Bauvorhaben zu genehmigen.