Sitzung: 15.05.2012 BHR/005/2012
In Leutershausen befindet sich auf der Fl. 106 ein Löschwasserteich und in Windshausen auf den Fl.Nrn, 27,84 und 172 Löschwasserzisternen.
Es
wurde beim Kreisbrandrat nachgefragt, ob der Brandschutz auch ohne den
Löschwasserteich und den Löschwasserzisternen gewährleistet sein könnte.
Herr Kreisbrandrat Peter Buhlheller gab an, dass er Zisternen auf jeden Fall
erhalten würde, weil hier im Gegensatz zu einem Löschwasserteich keine Kosten
für die Pflege anfallen. Grundsätzlich müssen gemäß dem Regelwerk „Deutscher
Verein des Gas- und Wasserfaches“ (DGVW) eine bestimmte Menge an Wasser für die
Brandbekämpfung vorgehalten werden.
Maßgebend sind hier die Merkblätter W 405 „Bereitstellung von Löschwasser durch
die öffentliche Trinkwasserversorgung“ und W 331 „Auswahl, Einbau und Betrieb
von Hydranten“. Desweiteren sind die Merkblätter 313 und 311 betroffen.
Je
nach Art der Bebauung und der Nutzung (Wohngebäude, Industrie- und
Handwerksbetriebe), muss in einem in den Regelwerken festgelegten Umkreis eine
bestimmte Anzahl von Hydranten mit einer festgelegten Wasserdurchflussmenge zur
Verfügung stehen.
Die Prüfung, ob die Wassermenge aus den Hydranten oder einer anderen
wasserführenden Stelle ausreichend ist, stellt die Aufgabe von Herrn
Wassermeister Väthröder auf Grundlage des Regelwerks DVGW dar.
Bürgermeister Straub berichtet über die schriftlichen Aussagen von Herrn Väthröder.
Der Bauausschuss hinterfragt den Sinn und den Bedarf des Feuerlöschteichs
und regt an das Gelände umzugestalten und dort einen Natursee anzulegen oder
das Grundstück als Bauplatz auszuweisen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Freiwilligen Feuerwehr Leutershausen
und Frau Landschaftsarchitektin Miriam Glanz über die weitere Verwendung und
Gestaltung der Fläche als Natursee zu sprechen.