In Leutershausen befindet sich auf der Fl. 106 ein Löschwasserteich und in Windshausen auf den Fl.Nrn, 27,84 und 172 Löschwasserzisternen.

 

Es wurde beim Kreisbrandrat nachgefragt, ob der Brandschutz auch ohne den Löschwasserteich und den Löschwasserzisternen gewährleistet sein könnte.
Herr Kreisbrandrat Peter Buhlheller gab an, dass er Zisternen auf jeden Fall erhalten würde, weil hier im Gegensatz zu einem Löschwasserteich keine Kosten für die Pflege anfallen. Grundsätzlich müssen gemäß dem Regelwerk „Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches“ (DGVW) eine bestimmte Menge an Wasser für die Brandbekämpfung vorgehalten werden.
Maßgebend sind hier die Merkblätter W 405 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“ und W 331 „Auswahl, Einbau und Betrieb von Hydranten“. Desweiteren sind die Merkblätter 313 und 311 betroffen.

 

Je nach Art der Bebauung und der Nutzung (Wohngebäude, Industrie- und Handwerksbetriebe), muss in einem in den Regelwerken festgelegten Umkreis eine bestimmte Anzahl von Hydranten mit einer festgelegten Wasserdurchflussmenge zur Verfügung stehen.
Die Prüfung, ob die Wassermenge aus den Hydranten oder einer anderen wasserführenden Stelle ausreichend ist, stellt die Aufgabe von Herrn Wassermeister Väthröder auf Grundlage des Regelwerks DVGW dar.

 

Bürgermeister Straub berichtet über die schriftlichen Aussagen von Herrn Väthröder.

 

Der Bauausschuss hinterfragt den Sinn und den Bedarf des Feuerlöschteichs und regt an das Gelände umzugestalten und dort einen Natursee anzulegen oder das Grundstück als Bauplatz auszuweisen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Freiwilligen Feuerwehr Leutershausen und Frau Landschaftsarchitektin Miriam Glanz über die weitere Verwendung und Gestaltung der Fläche als Natursee zu sprechen.