Sitzung: 15.05.2012 BHR/005/2012
Die Holzablagerungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 316, Gemarkung
Leutershausen nehmen nach Ansicht des Bauausschusses zu große Ausmaße ein. Der
Eigentümer Winfried Roßhirt lagert dort Holz in hüttenähnlichen Bauten, welche
über zwei Meter hoch, massiv gebaut und überdacht sind.
Im hinteren Teil des Lagerplatzes wurden die Holzscheite so gestapelt
und aneinander gebaut, dass dort ein Raum entstand welcher mit einer Tür
abgetrennt wurde. In dem „Raum“ befindet sich ein Holzofen, welcher
offensichtlich auch genutzt wird.
Der Bauausschuss ist der Meinung, dass eine Lagerung in dieser Form
nicht zulässig ist und durch den eingebauten Ofen eine erhöhte Brandgefahr
ausgeht. Des weiteren sind die Mitglieder der Auffassung, dass es sich hier
nicht mehr um Lagerung handelt, sondern bereits um gewerbliche Nutzung.
Der Bürgermeister soll sich mit dem Eigentümer sprechen und diesem eine
Frist für den Rückbau der Ablagerungen bis Ende diesen Jahres setzen.