Die Holzablagerungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 316, Gemarkung Leutershausen nehmen nach Ansicht des Bauausschusses zu große Ausmaße ein. Der Eigentümer Winfried Roßhirt lagert dort Holz in hüttenähnlichen Bauten, welche über zwei Meter hoch, massiv gebaut und überdacht sind.

 

Im hinteren Teil des Lagerplatzes wurden die Holzscheite so gestapelt und aneinander gebaut, dass dort ein Raum entstand welcher mit einer Tür abgetrennt wurde. In dem „Raum“ befindet sich ein Holzofen, welcher offensichtlich auch genutzt wird.

 

Der Bauausschuss ist der Meinung, dass eine Lagerung in dieser Form nicht zulässig ist und durch den eingebauten Ofen eine erhöhte Brandgefahr ausgeht. Des weiteren sind die Mitglieder der Auffassung, dass es sich hier nicht mehr um Lagerung handelt, sondern bereits um gewerbliche Nutzung.

 

Der Bürgermeister soll sich mit dem Eigentümer sprechen und diesem eine Frist für den Rückbau der Ablagerungen bis Ende diesen Jahres setzen.