An der Kreuzung Talweg – Ellerweg in Windshausen ist vor kurzem ein Verkehrsunfall gewesen, der aufnehmende Polizist hat dem geschädigten Fahrzeugführer empfohlen die Gemeinde anzuzeigen, da die Kreuzung seiner Ansicht nach nicht eindeutig beschildert und erkennbar ist.

 

In diesem Bereich ist eine Tempo 30-Zone eingerichtet, an der Kreuzung gilt die rechts vor links Regelung.

 

Die Kreuzung wurde von Herrn Schmitt von der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d. Saale und der Polizei besichtigt und als vorschriftsgemäß Beschildert erachtet worden.

 

Der Bauausschuss beschließt an einem bereits vorhandenen, aber nicht genutzten Schilderpfosten ein Straßennamenschild (Ellerblick) anbringen zu lassen, um zu verdeutlichen, dass es sich hier um eine Straßenkreuzung und nicht um eine Grundstückseinfahrt handelt.