Sitzung: 15.05.2012 BHR/005/2012
An der Kreuzung Talweg – Ellerweg in Windshausen ist vor kurzem ein
Verkehrsunfall gewesen, der aufnehmende Polizist hat dem geschädigten
Fahrzeugführer empfohlen die Gemeinde anzuzeigen, da die Kreuzung seiner
Ansicht nach nicht eindeutig beschildert und erkennbar ist.
In diesem Bereich ist eine Tempo 30-Zone eingerichtet, an der Kreuzung
gilt die rechts vor links Regelung.
Die Kreuzung wurde von Herrn Schmitt von der Verwaltungsgemeinschaft Bad
Neustadt a.d. Saale und der Polizei besichtigt und als vorschriftsgemäß Beschildert
erachtet worden.
Der Bauausschuss beschließt an einem bereits vorhandenen, aber nicht
genutzten Schilderpfosten ein Straßennamenschild (Ellerblick) anbringen zu
lassen, um zu verdeutlichen, dass es sich hier um eine Straßenkreuzung und
nicht um eine Grundstückseinfahrt handelt.