Die Anwohner des Buchen- und Ahornwegs in Hohenroth parken mit Ihren Autos zum Teil auf der Straße vor den Wohnhäusern.

Herr Bresse, Anwohner des Buchenwegs, hat darauf hingewiesen, dass in diesen Bereichen nicht geparkt werden darf, da immer eine Mindestfahrbahnbreite vom 3,00 Metern gegeben sein muss. Die Straßen sind dort nur 4,75 Meter breit, wenn Fahrzeuge dort geparkt werden ist nur noch eine Fahrbahnbreite von 2,75 Metern vorhanden.

 

Die Anwohner des Buchen- und Ahornwegs sollen von Seiten der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d. Saale angeschrieben werden. In diesem Schreiben soll auf das Parkverbot und mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Parkverbots hingewiesen werden.