Sitzung: 15.05.2012 BHR/005/2012
Die Anwohner des Buchen- und Ahornwegs in Hohenroth parken mit Ihren
Autos zum Teil auf der Straße vor den Wohnhäusern.
Herr Bresse, Anwohner des Buchenwegs, hat darauf hingewiesen, dass in
diesen Bereichen nicht geparkt werden darf, da immer eine Mindestfahrbahnbreite
vom 3,00 Metern gegeben sein muss. Die Straßen sind dort nur 4,75 Meter breit,
wenn Fahrzeuge dort geparkt werden ist nur noch eine Fahrbahnbreite von 2,75
Metern vorhanden.
Die Anwohner des Buchen- und Ahornwegs sollen von Seiten der
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d. Saale angeschrieben werden. In diesem
Schreiben soll auf das Parkverbot und mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung
des Parkverbots hingewiesen werden.