Sitzung: 15.05.2012 BHR/005/2012
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 179, Gemarkung Windshausen, Stadtweg 7, wurde
ohne vorherigen Bauantrag ein Carport in Holzbauweise errichtet. Es handelt
sich hier um eine Grenzbebauung.
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wurde beauftragt die Genehmigungsfähigkeit
des Carports zu überprüfen.