Auf dem Grundstück Fl.Nr. 179, Gemarkung Windshausen, Stadtweg 7, wurde ohne vorherigen Bauantrag ein Carport in Holzbauweise errichtet. Es handelt sich hier um eine Grenzbebauung.

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wurde beauftragt die Genehmigungsfähigkeit des Carports zu überprüfen.