Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag der Eheleute Eduard und Ina Feld, wohnhaft Thomas-Mann-Straße 28 in Brendlorenzen vorgelegt.

 

Sie beabsichtigen auf dem Grundstück Fl. Nr. 545/10, An der Grotte 6 in Hohenroth ein Zweifamilienwohnhaus mit Garage zu errichten.

 

Nach den eingereichten Bauantragsunterlagen sind das Hauptdach und die Garage als Pultdächer mit 7° Dachneigung und Blecheindeckung mit Dämmung vorgesehen; die Anbauten mit begrünten Flachdächern geplant.

Die Wandhöhe des Hauptbaukörpers beträgt an der Traufe 6,20 m. Mit dem Garagenbau wird die im Bebauungsplan festgesetzte südöstliche Baugrenze geringfügig nicht eingehalten. Der Abstand des südöstlichen Anbaues zur Traufe des Hauptbaukörpers beträgt 0,50 m.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 545/10 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Eichen“. Im Bebauungsplan ist die Wandhöhe mit max. 6 m über der natürlichen Geländeoberfläche an der Traufseite festgelegt; die max. Hausbreite mit 8,00 m (Giebelseite). Als Dachform sind Pultdächer mit einer Dachneigung von 7° bis 20° zulässig.

Anbauten zum Hauptbaukörper sind zulässig; dieser muss jedoch klar erkennbar sein und dominieren. Die Länge der Anbauten darf max. 2/3 der Länge des Hauptbaukörpers betragen. Die Breite der Anbauten darf max. 3 m betragen. Zulässig sind Pultdächer und begrünte Flachdächer, wenn sie mindestens 1 m unterhalb der Traufe an das Hauptgebäude anbinden.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichen“ erforderlich für die Nichteinhaltung der max. Wandhöhe des Hauptbaukörpers, der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze mit der Garage und des Abstandes des südöstlichen Anbaues zur Traufe des Hauptbaukörpers.

 

Das Bauvorhaben in der beantragten Form wurde nach Mitteilung des Planers, Herrn Welser, bereits mit der Bauaufsichtsbehörde, Frau Ramann, besprochen und die Zustimmung zu den Befreiungen in Aussicht gestellt.

 

Zu klären ist noch die Frage der Stellplätze. Laut Planunterlagen sind nur zwei Stellplätze vorgesehen. Pro Wohneinheit müssen jedoch zwei Stellplätze vorhanden sein, hier müssten vier Stellplätze geschaffen werden.

 

Herr Feld hat bei Herrn Bürgermeister Straub angefragt ob ein Teil der vor dem Grundstück befindlichen Grünfläche eingepflastert werden kann um die geplante Garage besser erreichen zu können.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 545/10, An der Grotte 6 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten des Bauausschusses bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichen“ bezüglich der Nichteinhaltung der max. Wandhöhe des Hauptbaukörpers, der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze mit der Garage und des Abstandes des südöstlichen Anbaues zur Traufe des Hauptbaukörpers.

Die Verwaltung muss noch klären, ob genügend Stellplätze vorhanden sind. Einer teilweisen Bepflasterung der vorhandenen gemeindlichen Grünfläche wird nicht zugestimmt.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 545/9 wurden noch zwei Stellplätze, zu den zwei Garagenplätzen nachgewiesen. Eine Ergänzung zum Grundrissplan wurde vorgelegt.

Der Zufahrt zu den Gragenstellplätzen über die vorhandene gemeindliche Grünfläche wird nicht zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6