Sitzung: 12.06.2012 BHR/006/2012
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag der Eheleute Eduard und Ina Feld,
wohnhaft Thomas-Mann-Straße 28 in Brendlorenzen vorgelegt.
Sie beabsichtigen auf dem Grundstück Fl. Nr. 545/10, An der Grotte 6 in
Hohenroth ein Zweifamilienwohnhaus mit Garage zu errichten.
Nach den eingereichten Bauantragsunterlagen sind das Hauptdach und die
Garage als Pultdächer mit 7° Dachneigung und Blecheindeckung mit Dämmung
vorgesehen; die Anbauten mit begrünten Flachdächern geplant.
Die Wandhöhe des Hauptbaukörpers beträgt an der Traufe 6,20 m. Mit dem
Garagenbau wird die im Bebauungsplan festgesetzte südöstliche Baugrenze
geringfügig nicht eingehalten. Der Abstand des südöstlichen Anbaues zur Traufe
des Hauptbaukörpers beträgt 0,50 m.
Das Grundstück Fl. Nr. 545/10 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Eichen“. Im Bebauungsplan ist die Wandhöhe mit
max. 6 m über der natürlichen Geländeoberfläche an der Traufseite festgelegt;
die max. Hausbreite mit 8,00 m (Giebelseite). Als Dachform sind Pultdächer mit
einer Dachneigung von 7° bis 20° zulässig.
Anbauten zum Hauptbaukörper sind zulässig; dieser muss jedoch klar
erkennbar sein und dominieren. Die Länge der Anbauten darf max. 2/3 der Länge
des Hauptbaukörpers betragen. Die Breite der Anbauten darf max. 3 m betragen.
Zulässig sind Pultdächer und begrünte Flachdächer, wenn sie mindestens 1 m
unterhalb der Traufe an das Hauptgebäude anbinden.
Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes „Eichen“ erforderlich für die Nichteinhaltung der max.
Wandhöhe des Hauptbaukörpers, der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze
mit der Garage und des Abstandes des südöstlichen Anbaues zur Traufe des
Hauptbaukörpers.
Das Bauvorhaben in der beantragten Form wurde nach Mitteilung des
Planers, Herrn Welser, bereits mit der Bauaufsichtsbehörde, Frau Ramann,
besprochen und die Zustimmung zu den Befreiungen in Aussicht gestellt.
Zu klären ist noch die Frage der Stellplätze. Laut Planunterlagen sind
nur zwei Stellplätze vorgesehen. Pro Wohneinheit müssen jedoch zwei Stellplätze
vorhanden sein, hier müssten vier Stellplätze geschaffen werden.
Herr Feld hat bei Herrn Bürgermeister Straub angefragt ob ein Teil der
vor dem Grundstück befindlichen Grünfläche eingepflastert werden kann um die
geplante Garage besser erreichen zu können.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau
eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 545/10, An der Grotte 6
in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten des Bauausschusses bestehen keine Einwände gegen die
Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichen“
bezüglich der Nichteinhaltung der max. Wandhöhe des Hauptbaukörpers, der
geringfügigen Überschreitung der Baugrenze mit der Garage und des Abstandes des
südöstlichen Anbaues zur Traufe des Hauptbaukörpers.
Die Verwaltung muss noch klären, ob genügend Stellplätze vorhanden sind.
Einer teilweisen Bepflasterung der vorhandenen gemeindlichen Grünfläche wird
nicht zugestimmt.
Anmerkung der
Verwaltung:
Zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 545/9 wurden noch zwei Stellplätze, zu den
zwei Garagenplätzen nachgewiesen. Eine Ergänzung zum Grundrissplan wurde
vorgelegt.
Der Zufahrt zu den Gragenstellplätzen über die vorhandene gemeindliche
Grünfläche wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |