Dem Gemeinderat werden die Planunterlagen von Herrn Wolfgang Wirsing, wohnhaft Querbachshof 7 zum Neubau einer Reithalle mit Pferdestall unter Unterstellhalle für landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück Fl. Nr. 1695 in Querbachshof vorgelegt.

 

Um sich ein Bild von der Lage und der Größe des Bauvorhabens zu machen ist der Gemeinderat heute vor Ort zusammengekommen. Die Breite, Tiefe und Höhe des Baukörpers wurde vom Bauherrn durch Fluchtstäbe und Luftballons verdeutlicht.

 

Der Architekt Herr Röder geht noch einmal auf die Planungen ein.

 

Die Reithalle mit Pferdestall und Geräteunterstellhalle ist mit einer Größe von ca. 53,50 m auf 41,20 m geplant. Außerdem ist der Anbau eines Reiterstübchens mit einer Größe von ca. 8,00 m auf 10,80 m und überdachter Terrasse vorgesehen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1695 liegt im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 15.05.2012 den Standort der geplanten Reithalle vor Ort besichtigt. Er empfiehlt dem Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Ein Ortstermin mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld am 01.06.2012 brachte folgendes Ergebnis:

 

  • Die Reithalle wird vom Landratsamt Rhön-Grabfeld als privilegiertes Bauvorhaben angesehen und ist damit genehmigungsfähig. Herr Wirsing bewirtschaftet einen ausreichend großen landwirtschaftlichen Betrieb.
  • Mit der Fassadengestaltung besteht Einverständnis. Das vorgesehene Gründach nimmt dem sehr großen Baukörper die landschaftsoptische Fernwirkung.
    Die Reithalle soll auf Höhe des nördlich angrenzenden Feldwegs eingestellt werden. Der anfallende Erdaushub soll auf Ackerflächen untergebracht werden.
  • Für das Vorhaben ist ein Freiflächengestaltungsplan einzureichen, der auch die versiegelten Flächen bilanziert. Ausgleichsmaßnahmen sind darin aufzuzeigen.
  • Die Entwässerung muss noch genau geklärt werden. Derzeit ist eine Absetzgrube geplant.
  • Seitens des Landratsamtes Rhön-Grabfeld wird darauf hingewiesen, dass das in den Plänen dargestellte Reiterstübchen keine öffentliche Gaststätte werden darf (fehlende Privilegierung). Dies wird von Herrn Wirsing bestätigt.
  • Sofern ein vergleichbares weiteres Vorhaben in Querbachshof zur Genehmigung beantragt werden sollte (Frage von Herrn 1. Bürgermeister Straub), wäre dieses unabhängig als Einzelvorhaben separat zu prüfen.

Das Bauvorhaben befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs der Sanierungssatzung, die im Rahmen der Städtebauförderung erlassen wurde und außerhalb des Geltungsbereichs der Gestaltungssatzung. Aus der Zeit der städtebaulichen Sanierung Anfang der 90er Jahre liegen der Rahmenplan, der auch die Fachplanung Grünordnung enthält noch vor. Dieser wurde seitdem nicht mehr fortgeschrieben.

Nachdem das Bauvorhaben außerhalb des untersuchten Bereichs liegt, finden sich für den betreffenden Bereich keine konkreten Planungen.

Auf der anderen Seite ist nicht von der Hand zu weisen, dass eine Ortsrandgestaltung im Rahmen der Planung der städtebaulichen Erneuerung andere Zielvorgaben gehabt hätte.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer Reithalle mit Pferdestall und Unterstellhalle für landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück Fl. Nr. 1695 in Querbachshof entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

3

Anwesend:

17