Sitzung: 19.06.2012 GHR/006/2012
Dem Gemeinderat werden die Planunterlagen von Herrn Wolfgang Wirsing,
wohnhaft Querbachshof 7 zum Neubau einer Reithalle mit Pferdestall unter
Unterstellhalle für landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück Fl. Nr. 1695
in Querbachshof vorgelegt.
Um sich ein Bild von der Lage und der Größe des Bauvorhabens zu machen
ist der Gemeinderat heute vor Ort zusammengekommen. Die Breite, Tiefe und Höhe
des Baukörpers wurde vom Bauherrn durch Fluchtstäbe und Luftballons
verdeutlicht.
Der Architekt Herr Röder geht noch einmal auf die Planungen ein.
Die Reithalle mit Pferdestall und Geräteunterstellhalle ist mit einer
Größe von ca. 53,50 m auf 41,20 m geplant. Außerdem ist der Anbau eines
Reiterstübchens mit einer Größe von ca. 8,00 m auf 10,80 m und überdachter
Terrasse vorgesehen.
Das Grundstück Fl. Nr. 1695 liegt im Außenbereich und ist nach § 35
BauGB zu beurteilen.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 15.05.2012 den Standort der
geplanten Reithalle vor Ort besichtigt. Er empfiehlt dem Gemeinderat das
gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Ein Ortstermin mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld am 01.06.2012 brachte
folgendes Ergebnis:
- Die
Reithalle wird vom Landratsamt Rhön-Grabfeld als privilegiertes
Bauvorhaben angesehen und ist damit genehmigungsfähig. Herr Wirsing
bewirtschaftet einen ausreichend großen landwirtschaftlichen Betrieb.
- Mit der
Fassadengestaltung besteht Einverständnis. Das vorgesehene Gründach nimmt
dem sehr großen Baukörper die landschaftsoptische Fernwirkung.
Die Reithalle soll auf Höhe des nördlich angrenzenden Feldwegs eingestellt werden. Der anfallende Erdaushub soll auf Ackerflächen untergebracht werden. - Für das
Vorhaben ist ein Freiflächengestaltungsplan einzureichen, der auch die
versiegelten Flächen bilanziert. Ausgleichsmaßnahmen sind darin
aufzuzeigen.
- Die
Entwässerung muss noch genau geklärt werden. Derzeit ist eine Absetzgrube
geplant.
- Seitens des
Landratsamtes Rhön-Grabfeld wird darauf hingewiesen, dass das in den
Plänen dargestellte Reiterstübchen keine öffentliche Gaststätte werden
darf (fehlende Privilegierung). Dies wird von Herrn Wirsing bestätigt.
- Sofern ein
vergleichbares weiteres Vorhaben in Querbachshof zur Genehmigung beantragt
werden sollte (Frage von Herrn 1. Bürgermeister Straub), wäre dieses
unabhängig als Einzelvorhaben separat zu prüfen.
Das Bauvorhaben befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs der
Sanierungssatzung, die im Rahmen der Städtebauförderung erlassen wurde und
außerhalb des Geltungsbereichs der Gestaltungssatzung. Aus der Zeit der städtebaulichen
Sanierung Anfang der 90er Jahre liegen der Rahmenplan, der auch die Fachplanung
Grünordnung enthält noch vor. Dieser wurde seitdem nicht mehr fortgeschrieben.
Nachdem das Bauvorhaben außerhalb des untersuchten Bereichs liegt, finden sich
für den betreffenden Bereich keine konkreten Planungen.
Auf der anderen Seite ist nicht von der Hand zu weisen, dass eine
Ortsrandgestaltung im Rahmen der Planung der städtebaulichen Erneuerung andere
Zielvorgaben gehabt hätte.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer
Reithalle mit Pferdestall und Unterstellhalle für landwirtschaftliche Geräte
auf dem Grundstück Fl. Nr. 1695 in Querbachshof entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
3 |
Anwesend: |
17 |