Sitzung: 31.07.2012 GHR/008/2012
Am 12.07.2011 hat der Gemeinderat beschlossen, die weitere Fortführung
des Verfahrens zur 14. Flächennutzungsplanänderung hinsichtlich der Flächen für
die Windkraftnutzung bis zur endgültigen Entscheidung der
immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ruhen zu lassen.
Aus Sicht des Vertreters der Firma Wotan, Herrn Rechtsanwalt Karpe,
Leuna besteht eine Interessengemeinschaft zwischen der Firma Wotan, der
Gemeinde Hohenroht und der involvierten Eigentümer im Hinblick auf die
Realisierung des Windparks in Hohenroth. Zum Zwecke der Stärkung dieser
gemeinsamen Interessen wäre es für alle Beteiligten vom großem Vorteil, wenn
die Gemeinde Hohenroth ihren Flächennutzungsplan bezogen auf den Windpark
vorantreiben würde.
Nach Ansicht von Herrn Karpe würde das Landratsamt Rhön-Grabfeld bei
einer evtl. Verweigerung der Genehmigung die Flächennutzungsplanänderung auf
die Argumente des Regionalen Planungsverbandes zurückziehen. Diese stünden dem
Vorhaben Windpark Hohenroth bei näherer Betrachtung aber gar nicht entgegen. So
würde dem Hauptziel der Konzentration von Windenergieanlagen zur Vermeidung der
Verspargelung der Landschaft durch Ausweisung eines einzigen Windparks mit der
Konzentrationswirkung durchaus Rechung getragen. Das Ziel der Regionalplanung,
den Landschaftsrücken oberhalb des Saaletals von einer Bebauung freizuhalten,
würde nach seiner Kenntnis nicht tangiert. Die Windanlagen sollten bekanntlich
nicht auf einem Geländerücken oberhalb des Saaletals errichtet werden. Die
außerdem bemühte Richtfunkstrecke werde nach seinen Recherchen schon seit sehr
langer Zeit überhaupt nicht mehr genutzt.
Da also die einzelnen gegen das Vorhaben eingebrachten Einwendungen bei
näherer Betrachtung nicht überzeugen würden, hätte nach Auffassung von
Rechtsanwalt Karpe eine Klage der Gemeinde gegen die Versagung der Genehmigung
ihres Flächennutzungsplans oder aber auch eine Normenkontrollklage gegen den
Regionalplan nach dessen Inkrafttreten Aussicht auf Erfolg. Voraussetzung
hierfür sei freilich, dass der Flächennutzungsplan von der Gemeinde weiter vorangetrieben
würde.
Die Fa. Wotan sei bereit, der Gemeinde auf eigene Kosten die anwaltschaftliche
Unterstützung für die genannten möglichen Prozesse zur Seite zu stellen.
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg hat Wotan
Rechtsmittel erhoben und Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Klage der Firma Wotan gegen die Versagung der
immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung der vier
Windkraftanlagen in Hohenroth wurde am 17.04.2012 vor dem Verwaltungsgericht
Würzburg abgewiesen. Als Begründung wurde im Wesentlichen auf den sich in
Aufstellung befindlichen Regionalplan abgestellt. In zweiter Linie sprachen
aber auch naturschutzfachliche Gründe gegen die Errichtung der
Windkraftanlagen.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts stehen dem Vorhaben die Ziele
des in Aufstellung befindlichen Regionalplans des Regionalen Planungsverbandes
Main-Rhön als öffentlicher Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB entgegen. Laut
Regionalplan soll in dem betreffenden Bereich keine Windkraftnutzung möglich
sein. Was den Entwurf des Regionalplans angeht sei von einer Bereits
hinreichenden Konkretisierung der Ziele auszugehen. Es sei zu erwarten, dass
der Entwurf zu einer verbindlichen Vorgabe werde.
Bei einer Weiterführung der Flächennutzungsplanänderung würde genau
dieses Argument schon zu einer Versagung der Genehmigung führen.
Es ist außerdem zu berücksichtigen, dass das weitere Verfahren zur
Flächennutzungsplanänderung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird und wahrscheinlich
die Regionalplanänderung eher Rechtskraft erlangt, als eine Entscheidung des
Landratsamtes Rhön-Grabfeld über die Genehmigung der
Flächennutzungsplanänderung getroffen werden kann.
Dies hätte dann zur Folge, dass die Gemeinde Hohenroth neben der Klage
gegen die Versagung der Flächennutzungsplanänderung auch noch eine
Normenkontrollklage gegen die Regionalplanänderung anstrengen müsste.
Trotz zugesagter anwaltlicher Unterstützung entsteht der Gemeinde
Hohenroth bei Weiterführung des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens über die
Zeit erheblicher Verwaltungsaufwand.
Es wird daher empfohlen, dass Verfahren weiter ruhen zu lassen.
Der Gemeinderat wird um Beratung und Entscheidung gebeten ob das
Verfahren zur 14. Flächennutzungsplanänderung fortgeführt werden soll.
Gemeinderat Rainer Kusebauch stellte nochmals energisch heraus, dass zwischen der Gemeinde und der Firma Wotan sowie den betroffenen Grundstückseigentümer nie eine Zweckgemeinschaft bestanden habe.
Beschluss:
Am Gemeinderatsbeschluss vom 12.07.2011 wird festgehalten.Die Weiterführung
des Verfahrens zur 14. Flächennutzungsplanänderung ruht bis zur endgültigen
Entscheidung über die immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |