Am 12.07.2011 hat der Gemeinderat beschlossen, die weitere Fortführung des Verfahrens zur 14. Flächennutzungsplanänderung hinsichtlich der Flächen für die Windkraftnutzung bis zur endgültigen Entscheidung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ruhen zu lassen.

 

Aus Sicht des Vertreters der Firma Wotan, Herrn Rechtsanwalt Karpe, Leuna besteht eine Interessengemeinschaft zwischen der Firma Wotan, der Gemeinde Hohenroht und der involvierten Eigentümer im Hinblick auf die Realisierung des Windparks in Hohenroth. Zum Zwecke der Stärkung dieser gemeinsamen Interessen wäre es für alle Beteiligten vom großem Vorteil, wenn die Gemeinde Hohenroth ihren Flächennutzungsplan bezogen auf den Windpark vorantreiben würde.

Nach Ansicht von Herrn Karpe würde das Landratsamt Rhön-Grabfeld bei einer evtl. Verweigerung der Genehmigung die Flächennutzungsplanänderung auf die Argumente des Regionalen Planungsverbandes zurückziehen. Diese stünden dem Vorhaben Windpark Hohenroth bei näherer Betrachtung aber gar nicht entgegen. So würde dem Hauptziel der Konzentration von Windenergieanlagen zur Vermeidung der Verspargelung der Landschaft durch Ausweisung eines einzigen Windparks mit der Konzentrationswirkung durchaus Rechung getragen. Das Ziel der Regionalplanung, den Landschaftsrücken oberhalb des Saaletals von einer Bebauung freizuhalten, würde nach seiner Kenntnis nicht tangiert. Die Windanlagen sollten bekanntlich nicht auf einem Geländerücken oberhalb des Saaletals errichtet werden. Die außerdem bemühte Richtfunkstrecke werde nach seinen Recherchen schon seit sehr langer Zeit überhaupt nicht mehr genutzt.

 

Da also die einzelnen gegen das Vorhaben eingebrachten Einwendungen bei näherer Betrachtung nicht überzeugen würden, hätte nach Auffassung von Rechtsanwalt Karpe eine Klage der Gemeinde gegen die Versagung der Genehmigung ihres Flächennutzungsplans oder aber auch eine Normenkontrollklage gegen den Regionalplan nach dessen Inkrafttreten Aussicht auf Erfolg. Voraussetzung hierfür sei freilich, dass der Flächennutzungsplan von der Gemeinde weiter vorangetrieben würde.

 

Die Fa. Wotan sei bereit, der Gemeinde auf eigene Kosten die anwaltschaftliche Unterstützung für die genannten möglichen Prozesse zur Seite zu stellen.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg hat Wotan Rechtsmittel erhoben und Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Klage der Firma Wotan gegen die Versagung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung der vier Windkraftanlagen in Hohenroth wurde am 17.04.2012 vor dem Verwaltungsgericht Würzburg abgewiesen. Als Begründung wurde im Wesentlichen auf den sich in Aufstellung befindlichen Regionalplan abgestellt. In zweiter Linie sprachen aber auch naturschutzfachliche Gründe gegen die Errichtung der Windkraftanlagen.

 

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts stehen dem Vorhaben die Ziele des in Aufstellung befindlichen Regionalplans des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön als öffentlicher Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB entgegen. Laut Regionalplan soll in dem betreffenden Bereich keine Windkraftnutzung möglich sein. Was den Entwurf des Regionalplans angeht sei von einer Bereits hinreichenden Konkretisierung der Ziele auszugehen. Es sei zu erwarten, dass der Entwurf zu einer verbindlichen Vorgabe werde.

 

Bei einer Weiterführung der Flächennutzungsplanänderung würde genau dieses Argument schon zu einer Versagung der Genehmigung führen.

Es ist außerdem zu berücksichtigen, dass das weitere Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird und wahrscheinlich die Regionalplanänderung eher Rechtskraft erlangt, als eine Entscheidung des Landratsamtes Rhön-Grabfeld über die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung getroffen werden kann.

Dies hätte dann zur Folge, dass die Gemeinde Hohenroth neben der Klage gegen die Versagung der Flächennutzungsplanänderung auch noch eine Normenkontrollklage gegen die Regionalplanänderung anstrengen müsste.

 

Trotz zugesagter anwaltlicher Unterstützung entsteht der Gemeinde Hohenroth bei Weiterführung des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens über die Zeit erheblicher Verwaltungsaufwand.

Es wird daher empfohlen, dass Verfahren weiter ruhen zu lassen.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung und Entscheidung gebeten ob das Verfahren zur 14. Flächennutzungsplanänderung fortgeführt werden soll.

 

Gemeinderat Rainer Kusebauch stellte nochmals energisch heraus, dass zwischen der Gemeinde und der Firma Wotan sowie den betroffenen Grundstückseigentümer nie eine Zweckgemeinschaft bestanden habe.

 

 


Beschluss:

 

Am Gemeinderatsbeschluss vom 12.07.2011 wird festgehalten.Die Weiterführung des Verfahrens zur 14. Flächennutzungsplanänderung ruht bis zur endgültigen Entscheidung über die immissionsschutzrechtliche Genehmigung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15