Sitzung: 31.07.2012 GHR/008/2012
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) ist das landesplanerische
Gesamtkonzept der Staatsregierung für die räumliche Entwicklung und Ordnung
Bayerns. Nach der Aufstellung 1976 und verschiedenen Fortschreibungen liegt
mittlerweile mit dem Landesentwicklungsprogramm 2006 die aktuellste Fassung
vor.
Der Bayerische Ministerrat hat am 02. Dezember 2009 beschlossen die
Landes- und Regionalplanung zu reformieren und dabei eine Gesamtfortschreibung
des LEP vorzunehmen. Gemäß § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) sind die
Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Aufstellung des LEP zu beteiligen. Sie
haben die Möglichkeit, dazu bis zum 21.09.2012 gegenüber dem Staatsministerium
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Stellung zu nehmen.
Als Maßstab für die Fortschreibung hat der Ministerrat
Entbürokratisierung, Deregulierung und soweit möglich Kommunalisierung
vorgegeben. Zielsetzung ist es, eine Gesamtkonzeption zur räumlichen Ordnung
und Entwicklung Bayerns mit einem noch strafferen Regelungsstand als im
bisherigen LEP vorzulegen und dabei die aktuellen räumlichen Herausforderungen
demographischer Wandel, Klimawandel und Wettbewerbsfähigkeit aufzugreifen und
einen Beitrag zu deren Bewältigung zu leisten.
Die Grundstruktur des LEP wird in den wesentlichen Fachbereichen
beibehalten. Neben den übergeordneten Festlegungen zur räumlichen Entwicklung
und Ordnung Bayerns enthält das LEP fachbezogene Festlegungen zu
„Siedlungsstruktur“, „Verkehr“, „Wirtschaft (mit Land- und Forstwirtschaft)“,
„Energieversorgung“, „Freiraumsicherung“ und „zum Sozialwesen, zur Gesundheit,
zu Bildung und Kultur“, soweit sie landesweit raumbedeutsam sind. Den
Festlegungen vorangestellt wird ein Leitbild zur räumlichen Entwicklung
Bayerns, das die den Festlegungen zu Grunde liegenden Entwicklungsvorstellungen
vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Herausforderungen verdeutlicht.
In Kapitel 1 „Grundlagen und Herausforderungen der räumlichen
Entwicklung und Ordnung Bayerns“ finden sich an erster Stelle das Leitziel der
Gleichwertigkeit und die nachhaltige Raumentwicklung als Leitmaßstab wieder. In
den weiteren Unterkapiteln „Demographischer Wandel“, „Klimawandel“ und
„Wettbewerbsfähigkeit“ wird die Bedeutung dieser Herausforderungen für die Entwicklung
Bayerns verdeutlicht.
Im Kapitel 2 „Raumstruktur“ finden sich die Festlegungen zum
„Zentrale-Orte-System“, zu den „Gebietskategorien“, zum „Alpenraum“ und zur
„Regionsabgrenzung“. Eine wesentliche Änderung dieses Kapitels ist die
Abflachung der zentralörtlichen Hierarchie von bisher sieben auf drei Stufen
(Oberzentren, Mittelzentren, Grundzentren) unter Beibehaltung der Anzahl der
zentralen Orte und ohne Rückstufung im LEP. Die Festlegung der Grundzentren
obliegt dabei den regionalen Planungsverbänden. Mit dem dichten Netz an
zentralen Orten soll ein engmaschiges Angebotsnetz an zentralen örtlichen
Einrichtungen der Daseinsvorsorge in allen Teilräumen aufrecht erhalten werden.
In Kapitel 3 „Siedlungsstruktur“ sind Festlegungen zum „Flächensparen“,
zur „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ sowie zur „Vermeidung von
Zersiedelung“ enthalten. Neuaufgenommen wird zum Flächensparen die
Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen bei der
Ausweisung von Bauflächen. Im Hinblick auf die Notwendigkeit einer weiteren
Verringerung der Freiflächeninanspruchnahme wird in das Ziel zur
„Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ aufgenommen, dass die Potentiale der
Innenentwicklung vorrangig zu nutzen und Ausnahmen von diesem Ziel nur unter
der Vorraussetzung eines Nachweises fehlender Innenentwicklungspotentiale
möglich sind.
In Kapitel 4 „Verkehr“ finden sich „Verkehrsträgerübergreifende
Festlegungen“ sowie Festlegungen für eine „Leistungsfähige und sichere
Straßenverkehrsinfrastruktur“, zur „Schieneninfrastruktur“, zum „Radverkehr“,
zum „Zivilen Luftverkehr“ sowie zur „Main-Donau-Wasserstraße“.
Das Kapitel 5 „Wirtschaft“ enthält Festlegungen zu „Bodenschätzen“, zu
„Einzelhandelsgroßprojekten“ und zur „Land- und Forstwirtschaft“. Die
Festlegungen zu Einzelhandelsgroßprojekten steuern weiterhin die Lage im Raum,
die Lage innerhalb der Gemeinde sowie Art und Umfang von
Einzelhandelsgroßprojekten. Allerdings gibt es wesentliche Änderungen im
Detail, die zu einer deutlich flexibleren Handhabung und mehr Gestaltungsspielraum
führen sollen. Insbesondere werden alle zentralen Orte geeignete Standorte für
Einzelhandelsgroßprojekte. Nahversorgungsbetriebe bis 1200 m² Verkaufsfläche,
das sind Einzelhandelsgroßprojekte, die ganz überwiegend dem Verkauf von Nahrungs-
und Genussmitteln sowie Getränken dienen, sind in allen Gemeinde
landesplanerisch zulässig, wodurch zusätzliche Spielräume für die
Verbrauchernahe Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum eröffnet werden
sollen.
In Kapitel 6 „Energieversorgung“ finden sich Festlegungen zu „Um- und
Ausbau der Energieinfrastruktur“ und zum entsprechenden „Beitrag der
Regionalplanung“. Die Festlegungen zur Energieversorgung orientieren sich
wesentlich am Bayerischen Energiekonzept und beziehen sich insbesondere auf Um-
und Ausbau der Energieinfrastruktur einschließlich der verstärkten Erschließung
von erneuerbaren Energien.
In Kapitel 7 „Freiraumstruktur“ werden Festlegungen zu „Natur und
Landschaft“ sowie zur „Wasserwirtschaft“ getroffen.
In Kapitel 8 „Soziale und Kulturelle Infrastruktur“ schließlich finden
sich Festlegungen zum Sozial- und Gesundheitswesen sowie zu Bildung und Kultur.
Der Bayerische Gemeindetag ist enttäuscht über das Ergebnis der groß
angekündigten "Entschlackung" des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms.
Unter Entbürokratisierung, Deregulierung und Kommunalisierung bei der
Landesplanung stellten sich Gemeinden und Städte etwas anderes vor. Der
vorgelegte Entwurf des neuen LEP müsse erheblich nachgebessert werden.
Rein quantitativ scheint das Ziel der Staatsregierung erreicht zu sein:
drei Viertel der Ziele und zwei Drittel der Grundsätze sollen entfallen.
Betrachte man aber die verbliebenen Inhalte, so zeige sich schnell, dass eine
echte Reform im Sinn von mehr Möglichkeiten für die Gemeinden in weiten
Bereichen nicht stattgefunden habe.
Das Zentrale-Orte-Prinzip werde beibehalten, die Vorgaben zur
Siedlungsstruktur (Anbindegebot) schränkten auch weiterhin die kommunale
Planungshoheit spürbar ein. Die Forderung nach städtebaulicher Integration
eines Standorts, die viele Gemeinden des ländlichen Raums nicht erfüllen
könnten, sei weiter praktisch uneingeschränkt enthalten. Und bei der Frage der
Verkaufsflächenbegrenzung bliebe es bei der Philosophie der
Kaufkraftabschöpfung.
Hier sei viel Kosmetik geleistet worden, aber keine echte Deregulierung
erfolgt. Dabei hätte der Bayerische Gemeindetag schon vor Jahren der
Staatsregierung empfohlen, all die pseudogenauen Verkaufsflächen- und
Kaufkraftberechnungen durch ein politisches System von Schwellenwerten zu
ersetzen. Jede Gemeinde hätte dann durch einen einfachen Blick in das LEP
erkennen können, welche Verkaufsflächen bei welchem Sortiment aus
landesplanerischer Sicht unbedenklich wären. Die Frage nach dem "richtigen
Einzelhandel" hätte dann von jeder Gemeinde selbst beantwortet werden
können. Das wäre eine echte Kommunalisierung.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Entwurf der Fortschreibung des
Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) vom 22.05.2012 zur Kenntnis.
Eine echte Reform im Sinne von mehr Möglichkeiten für die Gemeinden hat
in weiten Teilen des LEP nicht stattgefunden.
Das Zentrale-Orte-Prinzip wird beibehalten, die Vorgaben zur
Siedlungsstruktur (Anbindegebot) schränken auch weiterhin die kommunale
Planungshoheit spürbar ein. Die Forderung nach städtebaulicher Integration
eines Standorts, die viele Gemeinden des ländlichen Raums nicht erfüllen
können, ist weiter praktisch uneingeschränkt enthalten. Bei der Frage der
Verkaufsflächenbegrenzung bleibt es bei der unbefriedigenden Philosophie der
Kaufkraftabschöpfung.
Der Gemeinderat schließt sich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetags
vom 18.07.2012 an. Der Entwurf des neuen LEP muss noch erheblich verändert
werden, um für die Gemeinden eine Hilfestellung darzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |