Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) ist das landesplanerische Gesamtkonzept der Staatsregierung für die räumliche Entwicklung und Ordnung Bayerns. Nach der Aufstellung 1976 und verschiedenen Fortschreibungen liegt mittlerweile mit dem Landesentwicklungsprogramm 2006 die aktuellste Fassung vor.

 

Der Bayerische Ministerrat hat am 02. Dezember 2009 beschlossen die Landes- und Regionalplanung zu reformieren und dabei eine Gesamtfortschreibung des LEP vorzunehmen. Gemäß § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) sind die Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Aufstellung des LEP zu beteiligen. Sie haben die Möglichkeit, dazu bis zum 21.09.2012 gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Stellung zu nehmen.

 

Als Maßstab für die Fortschreibung hat der Ministerrat Entbürokratisierung, Deregulierung und soweit möglich Kommunalisierung vorgegeben. Zielsetzung ist es, eine Gesamtkonzeption zur räumlichen Ordnung und Entwicklung Bayerns mit einem noch strafferen Regelungsstand als im bisherigen LEP vorzulegen und dabei die aktuellen räumlichen Herausforderungen demographischer Wandel, Klimawandel und Wettbewerbsfähigkeit aufzugreifen und einen Beitrag zu deren Bewältigung zu leisten.

 

Die Grundstruktur des LEP wird in den wesentlichen Fachbereichen beibehalten. Neben den übergeordneten Festlegungen zur räumlichen Entwicklung und Ordnung Bayerns enthält das LEP fachbezogene Festlegungen zu „Siedlungsstruktur“, „Verkehr“, „Wirtschaft (mit Land- und Forstwirtschaft)“, „Energieversorgung“, „Freiraumsicherung“ und „zum Sozialwesen, zur Gesundheit, zu Bildung und Kultur“, soweit sie landesweit raumbedeutsam sind. Den Festlegungen vorangestellt wird ein Leitbild zur räumlichen Entwicklung Bayerns, das die den Festlegungen zu Grunde liegenden Entwicklungsvorstellungen vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Herausforderungen verdeutlicht.

 

In Kapitel 1 „Grundlagen und Herausforderungen der räumlichen Entwicklung und Ordnung Bayerns“ finden sich an erster Stelle das Leitziel der Gleichwertigkeit und die nachhaltige Raumentwicklung als Leitmaßstab wieder. In den weiteren Unterkapiteln „Demographischer Wandel“, „Klimawandel“ und „Wettbewerbsfähigkeit“ wird die Bedeutung dieser Herausforderungen für die Entwicklung Bayerns verdeutlicht.

 

Im Kapitel 2 „Raumstruktur“ finden sich die Festlegungen zum „Zentrale-Orte-System“, zu den „Gebietskategorien“, zum „Alpenraum“ und zur „Regionsabgrenzung“. Eine wesentliche Änderung dieses Kapitels ist die Abflachung der zentralörtlichen Hierarchie von bisher sieben auf drei Stufen (Oberzentren, Mittelzentren, Grundzentren) unter Beibehaltung der Anzahl der zentralen Orte und ohne Rückstufung im LEP. Die Festlegung der Grundzentren obliegt dabei den regionalen Planungsverbänden. Mit dem dichten Netz an zentralen Orten soll ein engmaschiges Angebotsnetz an zentralen örtlichen Einrichtungen der Daseinsvorsorge in allen Teilräumen aufrecht erhalten werden.

 

In Kapitel 3 „Siedlungsstruktur“ sind Festlegungen zum „Flächensparen“, zur „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ sowie zur „Vermeidung von Zersiedelung“ enthalten. Neuaufgenommen wird zum Flächensparen die Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen bei der Ausweisung von Bauflächen. Im Hinblick auf die Notwendigkeit einer weiteren Verringerung der Freiflächeninanspruchnahme wird in das Ziel zur „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ aufgenommen, dass die Potentiale der Innenentwicklung vorrangig zu nutzen und Ausnahmen von diesem Ziel nur unter der Vorraussetzung eines Nachweises fehlender Innenentwicklungspotentiale möglich sind.

 

In Kapitel 4 „Verkehr“ finden sich „Verkehrsträgerübergreifende Festlegungen“ sowie Festlegungen für eine „Leistungsfähige und sichere Straßenverkehrsinfrastruktur“, zur „Schieneninfrastruktur“, zum „Radverkehr“, zum „Zivilen Luftverkehr“ sowie zur „Main-Donau-Wasserstraße“.

 

Das Kapitel 5 „Wirtschaft“ enthält Festlegungen zu „Bodenschätzen“, zu „Einzelhandelsgroßprojekten“ und zur „Land- und Forstwirtschaft“. Die Festlegungen zu Einzelhandelsgroßprojekten steuern weiterhin die Lage im Raum, die Lage innerhalb der Gemeinde sowie Art und Umfang von Einzelhandelsgroßprojekten. Allerdings gibt es wesentliche Änderungen im Detail, die zu einer deutlich flexibleren Handhabung und mehr Gestaltungsspielraum führen sollen. Insbesondere werden alle zentralen Orte geeignete Standorte für Einzelhandelsgroßprojekte. Nahversorgungsbetriebe bis 1200 m² Verkaufsfläche, das sind Einzelhandelsgroßprojekte, die ganz überwiegend dem Verkauf von Nahrungs- und Genussmitteln sowie Getränken dienen, sind in allen Gemeinde landesplanerisch zulässig, wodurch zusätzliche Spielräume für die Verbrauchernahe Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum eröffnet werden sollen.

 

In Kapitel 6 „Energieversorgung“ finden sich Festlegungen zu „Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur“ und zum entsprechenden „Beitrag der Regionalplanung“. Die Festlegungen zur Energieversorgung orientieren sich wesentlich am Bayerischen Energiekonzept und beziehen sich insbesondere auf Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur einschließlich der verstärkten Erschließung von erneuerbaren Energien.

 

In Kapitel 7 „Freiraumstruktur“ werden Festlegungen zu „Natur und Landschaft“ sowie zur „Wasserwirtschaft“ getroffen.

 

In Kapitel 8 „Soziale und Kulturelle Infrastruktur“ schließlich finden sich Festlegungen zum Sozial- und Gesundheitswesen sowie zu Bildung und Kultur.

 

Der Bayerische Gemeindetag ist enttäuscht über das Ergebnis der groß angekündigten "Entschlackung" des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms. Unter Entbürokratisierung, Deregulierung und Kommunalisierung bei der Landesplanung stellten sich Gemeinden und Städte etwas anderes vor. Der vorgelegte Entwurf des neuen LEP müsse erheblich nachgebessert werden.

 

Rein quantitativ scheint das Ziel der Staatsregierung erreicht zu sein: drei Viertel der Ziele und zwei Drittel der Grundsätze sollen entfallen. Betrachte man aber die verbliebenen Inhalte, so zeige sich schnell, dass eine echte Reform im Sinn von mehr Möglichkeiten für die Gemeinden in weiten Bereichen nicht stattgefunden habe.

Das Zentrale-Orte-Prinzip werde beibehalten, die Vorgaben zur Siedlungsstruktur (Anbindegebot) schränkten auch weiterhin die kommunale Planungshoheit spürbar ein. Die Forderung nach städtebaulicher Integration eines Standorts, die viele Gemeinden des ländlichen Raums nicht erfüllen könnten, sei weiter praktisch uneingeschränkt enthalten. Und bei der Frage der Verkaufsflächenbegrenzung bliebe es bei der Philosophie der Kaufkraftabschöpfung.

 

Hier sei viel Kosmetik geleistet worden, aber keine echte Deregulierung erfolgt. Dabei hätte der Bayerische Gemeindetag schon vor Jahren der Staatsregierung empfohlen, all die pseudogenauen Verkaufsflächen- und Kaufkraftberechnungen durch ein politisches System von Schwellenwerten zu ersetzen. Jede Gemeinde hätte dann durch einen einfachen Blick in das LEP erkennen können, welche Verkaufsflächen bei welchem Sortiment aus landesplanerischer Sicht unbedenklich wären. Die Frage nach dem "richtigen Einzelhandel" hätte dann von jeder Gemeinde selbst beantwortet werden können. Das wäre eine echte Kommunalisierung.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) vom 22.05.2012 zur Kenntnis.

 

Eine echte Reform im Sinne von mehr Möglichkeiten für die Gemeinden hat in weiten Teilen des LEP nicht stattgefunden.

Das Zentrale-Orte-Prinzip wird beibehalten, die Vorgaben zur Siedlungsstruktur (Anbindegebot) schränken auch weiterhin die kommunale Planungshoheit spürbar ein. Die Forderung nach städtebaulicher Integration eines Standorts, die viele Gemeinden des ländlichen Raums nicht erfüllen können, ist weiter praktisch uneingeschränkt enthalten. Bei der Frage der Verkaufsflächenbegrenzung bleibt es bei der unbefriedigenden Philosophie der Kaufkraftabschöpfung.

 

Der Gemeinderat schließt sich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetags vom 18.07.2012 an. Der Entwurf des neuen LEP muss noch erheblich verändert werden, um für die Gemeinden eine Hilfestellung darzustellen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15