Sitzung: 31.07.2012 GHR/008/2012
Bürgermeister Straub begrüßte zu diesem Top Frau Lioba Kehl, Frau Ute Müller-Digiovinazzo, Herrn Kreisbrandrat Peter Bulheller und Herrn Lars Maruhn.
Herr Bürgermeister Straub trug dem Gemeinderat den folgenden Sachverhalt vor:
Die Einführung des Digitalfunks für Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (BOS) schreitet stetig voran. Auch der erweiterte
Probebetrieb im Netzabschnitt Unterfranken wird voraussichtlich ab Februar 2014
stattfinden.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 11.07.2012 die Teilnahme am erweiterten
Probebetrieb für den Bereich Katastrophenschutz und den Kreisbrandinspektionen
beschlossen.
Um einen wirkungsvollen Testlauf unternehmen zu können, sollen möglichst flächendeckend viele BOS (Feuerwehren, Integrierte Leitstellen, Hilfsorganisationen, THW usw.) in dem erweiterten Probebetrieb eingebunden werden.
Der Testlauf dient nicht ausschließlich der Netzerprobung, sondern
beinhaltet auch die Vermittlung des Umgangs mit den Geräten und die Gewinnung
erster taktischer Praxiserfahrungen in der Kommunikation zwischen den
Einsatzkräften.
Für den Netzabschnitt Unterfranken muss zwischen der jeweiligen Gemeinde und
dem Freistaat Bayern eine Teilnahmeregelung (Vereinbarung) getroffen werden.
(Die Teilnahmeregelung ist
Bestandteil dieser Beschlussvorlage und liegt bei). In dieser ist beschrieben,
dass die Gemeinde am erweiterten Probebetrieb (ePB), der frühestens ab dem
02.12.2013 beginnen soll, teilnehmen möchte. Die Teilnahmeerklärung
verpflichtet nicht zur Teilnahme der jeweiligen Gemeinde am Probebetrieb, sie
ist aber Voraussetzung um überhaupt am erweiterten Probebetrieb teilnehmen zu
können. Herr Kreisbrandrat Peter Bulheller hat telefonisch erklärt, sollte die
Gemeinde keine Funkgeräte kaufen wollen oder können, besteht keine
Verpflichtung zur Teilnahme am Probebetrieb. Aus Sicht der
Landkreisfeuerwehrführung, ist es jedoch gewünscht, dass alle Gemeinden eine
Teilnahmeregelung unterzeichnen, am Probebetrieb teilnehmen und die entsprechenden
Beschlüsse in den Gemeinden treffen, um optimale Bedingungen für den Probebetrieb
gewährleisten zu können.
Die Erklärung gilt für die Dauer des ePB und endet 6 Monate nach Einführung,
spätestens am 31.12.2014 (Nr. 5.1 der Teilnahmeerklärung). Eine Kündigung der
Vereinbarung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich. Sie kann
auch aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden (5.4). Nach einer Kündigung
werden keine Kosten erstattet (5.5).
Die Teilnehmer müssen vor Beginn der ePB alle Voraussetzungen zur
Funktion des Digitalfunks schaffen (3.3). Es werden keine Kosten erstattet und
keine Entgelte erhoben. Während des Probebetriebs, muss der Analogfunk weiterbetrieben
werden, d.h. beide Funksysteme (Analog und Digital) müssen bei einem Einsatz
mit geführt werden. (kategorische Doppelfunktion (2.2).
Für die Kosten der Ausstattung, des Einbaus und der Schulung ist die Gemeinde zuständig.
Gemäß der Presseinfo vom Bayerischen Gemeindetag vom 18.11.2009, sowie des
Sachstandberichts zum Projekt Digitalfunk des LFV vom Juli 2012, findet eine
Endgeräteförderung hinsichtlich der Erstausstattung in Höhe von 80 % der reinen
Gerätekosten, zuzüglich der Kosten des Zubehörs ohne Einbaukosten statt.
Zurzeit liegt der Listenpreis für ein Funkgerät, je nach Variante, bei
ca. 800,00 Euro.
Für ein TSF werden ca. 3 Funkgeräte und für ein LF ca. 4 Funkgeräte benötigt.
Für den Einbau werden bei einem TSF ca. 1500,00 Euro und für ein LF ca. 2.500,00 Euro angegeben.
Von Seiten der Kreisfeuerwehrführung, ist geplant die Geräte in einer Sammelbestellung zu beschaffen. Der Einbau soll möglichst von ortsansässigen Firmen vorgenommen werden. Wie sich eine Sammelbestellung und der Einbau der Funkgeräte durch ortsansässige Firmen auf die Listenpreise niederschlagen werden, ist zurzeit auch von der Kreisfeuerwehrführung nicht einschätzbar.
Die strittigen Betriebskosten sind nicht Gegenstand der Teilnahmeregelung.
Die Zustimmung der Gemeinde zum erweiterten Probebetrieb muss dem Landratsamt bis zum 10.09.2012 vorliegen.
Anschließend wurde
von Herrn Kreisbrandrat Peter Bulheller der aktuelle Verfahrensstand zur Einführung
des Digitalfunkes in Bayern erörtert. Insbesondere wurde dabei der Fortschritt
bei der Errichtung der notwendigen Sendemasten erläutert. Es wurde dabei
ausdrücklich daraufhingewiesen, dass im Gemeindebereich von Hohenroth kein
Sendemast errichtet wird. Weiterhin wurden von Herrn Bulheller die wesendlichen
Vorteile des Digitalfunkes, wie z.B. die bessere Netzabdeckung, die größere
Reichweite, die Vereinheitlichung der verschiedenen Analogfunknetze sowie die
bessere Sprachqualität, herausgestellt.
Nach den
Ausführungen von Herrn Bulheller wurden von Herrn Lars Maruhn, Gegner des
Digitalfunkes, die Nachteile des neuen Funksystems dem Gemeinderat erläutert.
Herr Marohn ist nach seinen Angaben als Polizeibeamter in Hessen von der
Einführung des Digitalfunkes unmittelbar betroffen. Herr Maruhn ging in seinen
Ausführungen insbesondere auf die sehr hohen Investitionskosten und Folgekosten
des neuen Digitalfunknetzes ein. Ein weiterer Aspekt, den Herr Marohn anführte,
sind die noch nicht abschließend geklärten gesundheitlichen Risiken durch die
Strahlung der Digitalfunktechnik. Seiner Ansicht nach würde ein technisch auf
den neuesten Stand gebrachtes Analogfunknetz ebenfalls den Anforderungen der
BOS genügen.
Nach eingehender
Beratung unter Abwägung der vorgebrachten Argumente fasste der Gemeinderat
folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt den 1. Bürgermeister, die Vereinbarung
zwischen der Gemeinde Hohenroth und dem Freistaat Bayern über die Teilnahme am
erweiterten Probebetrieb für die Freiwilligen Feuerwehren Hohenroth,
Leutershausen und Windshausen, zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
4 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
11 |
Anwesend: |
15 |