Der Gemeinde stehen in Hohenroth kaum mehr gemischte Bauflächen zur Verfügung. Hier ist aber Bedarf, z.B. durch den anstehenden Neubau des gemeindlichen Feuerwehrhauses gegeben.

 

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Veitsberg III“ östlich von Hohenroth könnten nun Mischgebietsflächen ausgewiesen werden. Es bietet sich an, diese angrenzend an den Sportplatz zu positionieren. So würde zum einen der Abstand der sich anschließenden Wohnbauflächen zum Sportgelände vergrößert und zum anderen eine Reduzierung des Schallpegels bei den Wohnhäusern durch Abschirmung durch Gebäude erreicht.

 

Der betreffende Bereich ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche „Am Sportplatz II“ (W) dargestellt und müsste, um dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Baugesetzbuch (BauGB) gerecht zu werden, in gemischte Baufläche (M) geändert werden.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den Flächennutzungsplan zu ändern.

 

Der nordwestliche Bereich der Wohnbaufläche (W) „Am Sportplatz II“ (Fl.Nrn. 1708, 1711 teilweise, ca. 3.200m²) wird als gemischte Baufläche (M) ausgewiesen.

 

Mit der Ausarbeitung der Flächennutzungsplanänderung wird die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale beauftragt.

 

Die 15. Flächennutzungsplanänderung  und die Aufstellung des Bebauungsplans „Veitsberg III“ sollen im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) erfolgen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13