Sitzung: 18.09.2012 GHR/009/2012
Der Gemeinde stehen in Hohenroth kaum mehr gemischte Bauflächen zur
Verfügung. Hier ist aber Bedarf, z.B. durch den anstehenden Neubau des
gemeindlichen Feuerwehrhauses gegeben.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Veitsberg III“ östlich von
Hohenroth könnten nun Mischgebietsflächen ausgewiesen werden. Es bietet sich
an, diese angrenzend an den Sportplatz zu positionieren. So würde zum einen der
Abstand der sich anschließenden Wohnbauflächen zum Sportgelände vergrößert und
zum anderen eine Reduzierung des Schallpegels bei den Wohnhäusern durch Abschirmung
durch Gebäude erreicht.
Der betreffende Bereich ist im Flächennutzungsplan
als Wohnbaufläche „Am Sportplatz II“ (W) dargestellt und müsste, um dem
Entwicklungsgebot gem. § 8 Baugesetzbuch (BauGB) gerecht zu werden, in
gemischte Baufläche (M) geändert werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Flächennutzungsplan
zu ändern.
Der nordwestliche Bereich der Wohnbaufläche (W) „Am Sportplatz II“
(Fl.Nrn. 1708, 1711 teilweise, ca. 3.200m²) wird als gemischte Baufläche (M)
ausgewiesen.
Mit der Ausarbeitung der Flächennutzungsplanänderung
wird die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale beauftragt.
Die 15. Flächennutzungsplanänderung
und die Aufstellung des Bebauungsplans
„Veitsberg III“ sollen im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |